Holding oder Immobilien GmbH in Deutschland online gründen?

Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie soll es möglich machen

In anderen EU-Ländern ist es längst gang und gäbe, in Deutschland seit vielen Jahren ein immer wieder heiß diskutiertes Thema, seit einigen Jahren ein Projekt der Bundesregierung(en), um Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen und endlich mehr Digitalisierung auch in der Verwaltung zu wagen.

Veröffentlicht am: 09.03.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg
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Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie soll es möglich machen

Ab dem 1. August 2022 soll es tatsächlich möglich werden: Die Online-Gründung einer GmbH nach deutschem Recht. In anderen EU-Ländern ist es längst gang und gäbe, in Deutschland seit vielen Jahren ein immer wieder heiß diskutiertes Thema, seit einigen Jahren ein Projekt der Bundesregierung(en), um Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähiger zu machen und endlich mehr Digitalisierung auch in der Verwaltung zu wagen.

Bisherige Rechtslage: Anwesenheit vor dem Notar

Bisher bedarf die Gründung einer GmbH (oder UG) nach deutschem Recht zwingend die Anwesenheit der Gründer (oder von deren Bevollmächtigten) vor einem deutschen Notar. Für das Online-Verfahren bleibt es zwar bei der Gründung vor einem Notar, allerdings soll nunmehr das persönliche Erscheinen nicht mehr notwendig sein.

Nur bei Zweifeln oder Verdachtsmomenten seitens des Notars muss dieser noch auf eine Präsenzbeurkundung bestehen. Die Bundesnotarkammer entwickelt für die Videoanwesenheit vor Notaren gerade ein eigenes, sicheres Video-Kommunikationssystem einschließlich Identitätsfeststellung – man darf gespannt sein.

Neues Gesetz – Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG, 2019/1151/EU) sollen Zeit- und Verwaltungsaufwand reduziert werden. Darüber hinaus soll die Gründung von Unternehmen in Europa mittels rein digitaler Instrumente als ein Teil dieser Zielsetzung vereinfacht werden. Innerhalb weniger Tage soll von der Gründungssatzung bis hin zum Eintrag der Gesellschaft im Handelsregister der gesamte Gründungsprozess erledigt sein.

Das digitale Gründungsverfahren soll nur EU-Bürger:innen offenstehen. Und zunächst sollen wirklich nur die Gründung selbst und die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister erfasst sein. Andere notarisierungsbedürftige Vorgänge sollen einstweilen weiter nur in Präsenz möglich sein.