Handelsregister

Eintragung, Unternehmensinformationen, Handelsregisterauszug-Muster 

Beim deutschen Handelsregister handelt es sich um ein vom Amtsgericht geführtes öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Unternehmen und Kaufleute für den Geschäftsverkehr bereithält. Das Handelsregister beabsichtigt ein Mindestmaß an Transparenz betreffend Unternehmen. Daher ist eine Handelsregistereintragung für viele Unternehmen Pflicht. Über einen Handelsregisterauszug lassen sich auch online Auskünfte über die im Handelsregister geführten Unternehmen einholen.

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Was wird im Handelsregister eingetragen? 

Das Handelsregister kennt zwei Abteilungen, die mit HRA und HRB abgekürzt werden. Eine kaufmännische Unternehmung wird abhängig von der Rechtsform entweder unter HRA oder HRB geführt. Kapitalgesellschaften werden unter HRB und die übrigen Unternehmungen wie Personenhandelsgesellschaften (zum Beispiel KG, OHG) sowie Einzelkaufleute werden unter HRA geführt.

Im Rahmen eines Handelsregisterauszugs gibt das HRA Auskünfte insbesondere über folgende Informationen zur Personenhandelsgesellschaft und zum Kaufmann:

  1. Firma der Unternehmung
  2. Rechtsform
  3. Inhaber eines kaufmännischen Unternehmens
  4. persönlich haftender sowie beschränkt haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft
  5. Informationen über einen Wechsel von Inhabern oder Gesellschaftern
  6. Ort der Niederlassung bzw. des Geschäftssitzes
  7. Betrag der Kommanditeinlage beim KG-Kommanditisten
  8. Eröffnung einer Insolvenz sowie die Löschung der Firma

Dagegen erteilt das HRB unter anderem folgende Auskünfte zu den Verhältnissen einer Kapitalgesellschaft:

  1. Firma der Kapitalgesellschaft
  2. Konkrete Rechtsform und Unternehmensgegenstand
  3. Ort der Niederlassung
  4. Person der Geschäftsführer und Vertretungsverhältnisse sowie Prokura
  5. Höhe des Stammkapitals bei der GmbH und des Grundkapitals bei der AG
  6. Liquidation und Eröffnung der Insolvenz
  7. Löschung der Firma

Welches Unternehmen muss ins Handelsregister eingetragen werden?

Einer Eintragungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Kaufleute. Dazu zählen die Kapitalgesellschaften GmbH, UG und AG sowie eingetragene Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften wie die KG, OHG und GmbH & Co. KG.

Sogenannte Kleingewerbe treibende Kaufleute, die nicht als Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft organisiert sind, sind nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet. Sie können sich jedoch nach freiem Ermessen im Handelsregister eintragen lassen. Auch Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) müssen sich grundsätzlich nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Das Handelsregister unterscheidet grundsätzlich zwischen zwingend einzutragenden Rechtsverhältnissen (sogenannte eintragungspflichtige Tatsachen) und Rechtsverhältnissen, die eingetragen werden können, aber nicht zwingend eingetragen werden müssen (sognannte eintragungsfähige Tatsachen). Darüber hinaus kennt das Handelsregister auch nicht eintragungsfähige Tatsachen. So darf eine rechtsgeschäftlich eingeräumte Vollmacht wie die Handlungsvollmacht oder die Generalvollmacht nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Wie sieht ein Handelsregisterauszug aus? Handelsregisterauszug-Muster

Nachfolgend finden Sie ein kostenloses Muster für einen Handelsregisterauszug einer GmbH & Co. KG (HRA für Personenhandelsgesellschaften) als PDF.

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Handelsregisterauszug einer GmbH (HRB für Kapitalgesellschaften) als PDF.

Lässt sich das Handelsregister online einsehen?

In das Handelsregister kann man vor Ort beim zuständigen Amtsgericht einsehen oder auch online über das Internet einen Handelsregisterauszug anfordern. Da es sich beim Handelsregister um ein öffentliches Verzeichnis handelt, hat jedermann Zugriff auf das Handelsregister. Zugriffe sind auf beide Abteilungen des Handelsregisters (HRA und HRB) möglich.

Ein Online-Zugriff ist über www.unternehmensregister.de möglich. Über die Schnellsuche anhand des Firmennamens kann online ein Handelsregisterauszug eines Gewerbetreibenden gegen eine kleine Gebühr runtergeladen werden. Dafür ist eine Anmeldung beim Unternehmensregister nötig. 

Wer nimmt die Eintragung im Handelsregister vor?

Die Handelsregistereintragung erfolgt über den Notar. Zwar ist das Anmeldeverfahren beim Handelsregister voll digitalisiert. Der Notar überprüft als Gatekeeper die einzutragenden Rechtsverhältnisse und übermittelt die Anmeldung in elektronischer Weise dem Handelsregister. Wenn Handelsregistereintragungen und -änderungen vorgenommen werden sollen, muss das Unternehmen den Notar konsultieren.

Welche Unterlagen können dem Handelsregister entnommen werden?

Sowohl online über das Internet oder beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) können neben den Handelsregisterauszügen folgende weitere unternehmensrelevante Unterlagen entnommen werden:

Während der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft (AG und GmbH) zwingend im Handelsregister veröffentlicht wird, muss der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft wie zum Beispiel der einer KG oder OHG nicht im Handelsregister veröffentlicht werden.

Dem Handelsregister lässt sich auch nicht ein Treuhandvertrag entnehmen, wenn zum Beispiel eine GmbH-Beteiligung treuhänderisch für einen Dritten gehalten wird. In diesem Fall bleibt der Treugeber verdeckt und für Dritte nicht sichtbar.

Treuhandvertrag an GmbH-Anteilen Weitere Hintergrundinformationen zum Treuhandverhältnis in der GmbH finden Sie hier.

Wichtig ist der Hinweis, dass falsche oder nicht mehr den Tatsachen entsprechende Handelsregisterdokumentationen haftungsträchtig sein können. Legt zum Beispiel ein GmbH-Geschäftsführer sein Geschäftsführeramt nieder, ohne dass eine Korrektur des Handelsregisters erfolgt, kann es trotz wirksamer Amtsniederlegung zu einer Rechtsscheinhaftung zu Lasten des ehemaligen Geschäftsführers kommen. Wir empfehlen daher, das Handelsregister immer aktuell zu halten.

Im Handelsregister wird die Summe des Stammkapitals einer GmbH eingetragen. Auch jede Stammkapitalerhöhung wird im Handelsregister eingetragen. Weiterführende Informationen zur Kapitalerhöhung finden Sie hier:Kapitalerhöhung in der GmbH. Nachfolgend finden Sie unseren Rechner für eine Kapitalerhöhung.

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Wie hat sich das Handelsregister historisch entwickelt und was ist die heutige Rechtsgrundlage?

Das deutsche Handelsregister hat eine über 200-jährige Tradition. Es diente schon immer dazu, die Zusammenarbeit und den Handel zwischen Kaufleuten zu erleichtern. Was zunächst im Wege der Selbstorganisation der Kaufleute begann, wurde sodann im 19. Jahrhundert auf eine gesetzliche Basis gestellt. Heute finden sich die wichtigsten Regelungen zum Handelsregister und seinen Wirkungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und der Handelsregisterverordnung (HRV). Unlängst wird das Handelsregister vollständig elektronisch geführt.

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