Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Deutsche Schiedsverfahren sollen modernisiert und durch Digitalisierung und Internationalisierung gestärkt werden. Die Politik ist auf Reformkurs und stärkt die deutsche Justiz.
Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Schiedsgerichtsbarkeit an die Anforderungen einer zunehmend digitalen und global vernetzten Wirtschaft anzupassen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Schiedsstandortes signifikant zu erhöhen.
Bereits vor zwei Jahren hatten wir an dieser Stelle die Diskussion um eine umfassende Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts beleuchtet und die geplanten Reformschritte für eine internationale Wettbewerbsfähigkeit skizziert. Mit dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf findet dieser Prozess seine konkrete gesetzgeberische Ausgestaltung.
Mehr Effizienz durch Digitalisierung
Die geplante Reform sieht eine umfassende Digitalisierung des Schiedsverfahrens vor, die den Anforderungen an eine moderne und global agierende Wirtschaft gerecht werden soll. Künftig soll die Durchführung von Schiedsverhandlungen per Videokonferenz gesetzlich ausdrücklich zulässig sein, was die Flexibilität der Verfahren deutlich erhöht. Zudem wird die elektronische Erstellung sowie die rechtssichere Übermittlung von Schiedssprüchen durch eine qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht, um den Papierverkehr weiter zu reduzieren.
Durch diese Anpassungen im zehnten Buch der Zivilprozessordnung sinkt der organisatorische Aufwand für die beteiligten Parteien erheblich. Die Reform setzt damit ein klares Signal für Effizienz und technologische Offenheit, was Deutschland gegenüber anderen internationalen Schiedsstandorten wettbewerbsfähiger macht.
Stärkung des internationalen Standorts
Ein wesentlicher Pfeiler des Entwurfs ist die gezielte Öffnung für internationale Akteure, um die Attraktivität des deutschen Rechtsstandortes nachhaltig zu steigern. In schiedsverfahrensbezogenen Verfahren vor staatlichen Gerichten, wie etwa bei Aufhebungs- oder Vollstreckungsanträgen, sollen Dokumente künftig ohne die bisher erforderliche Übersetzung in englischer Sprache eingereicht werden können. Für spezialisierte Commercial Courts eröffnet der Gesetzgeber darüber hinaus die Möglichkeit, das gesamte Verfahren in englischer Sprache durchzuführen.
Neben diesen Erleichterungen bei der Sprachwahl werden auch die Formvorschriften für den Abschluss von Schiedsvereinbarungen flexibilisiert. Es ist künftig nicht mehr zwingend eine unterzeichnete Urkunde erforderlich; jede Form, die einen späteren Zugriff auf den Inhalt der Vereinbarung ermöglicht, genügt den gesetzlichen Anforderungen. Zur Förderung der Rechtsfortbildung wird zudem eine verpflichtende Veröffentlichung von Entscheidungen staatlicher Gerichte in Schiedssachen eingeführt, wobei der Schutz vertraulicher Geschäftsgeheimnisse strikt gewahrt bleibt.
Bewertung & Praxishinweise
Die Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts stellt eine bedeutende Weiterentwicklung dar, die bei der Gestaltung von Wirtschaftsverträgen bereits heute berücksichtigt werden sollte. In der Beratungspraxis zeigt sich häufig, dass die präzise Formulierung der Schiedsklausel über den Erfolg und die Kosten eines späteren Konfliktes entscheiden kann. Insbesondere die neuen Möglichkeiten der digitalen Verfahrensführung erfordern eine Anpassung bestehender Vertragswerke.
Für die Unternehmens- und Verhandlungspraxis ergibt sich aus der anstehenden Reform die Herausforderung, die eigenen Schiedsklauseln auf "Digital Readiness" zu prüfen. Auch wenn das Gesetz Videoverhandlungen und elektronische Schiedssprüche (qeS) künftig als Standard vorsieht, sollten Parteien nicht blind auf die gesetzliche Auffangregelung vertrauen. Es empfiehlt sich, in der Schiedsvereinbarung oder durch Bezugnahme auf moderne Schiedsordnungen (zum Beispiel DIS) konkrete prozessuale Leitplanken zu setzen, etwa zu den technischen Standards, zur Datensicherheit bei Videokonferenzen oder zur expliziten Zustimmung zum elektronischen Schiedsspruch.
Schließlich sollte der Geheimnisschutz strategisch immer mitgedacht werden. Die künftig verpflichtende Veröffentlichung von Entscheidungen staatlicher Gerichte in Schiedssachen dient der Rechtsfortbildung, rückt aber das Thema Vertraulichkeit in den Fokus. Zwar bleiben Geschäftsgeheimnisse geschützt, doch müssen Parteien sich bewusst sein, dass der Gang zu den ordentlichen Gerichten (etwa bei der Anfechtung eines Schiedsspruchs) ein gewisses Maß an Sichtbarkeit erzeugt.
