Vertrieb im Ausland

Schutz vor Markenverletzungen und Produktpiraterie für deutsche und polnische Unternehmen

Veröffentlicht am: 20.01.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Ungeachtet aktueller politischer Spannungen, bestehen gefestigte wirtschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und Polen. Immer mehr Unternehmen sind heute sowohl in Deutschland als auch in Polen aktiv. Als deutsch-polnische Kanzlei bieten wir unsere wirtschaftsrechtliche Beratung Unternehmen in beiden Ländern an.

Der Schritt eines Unternehmens nach Polen bzw. Deutschland

Berührungspunkte zum deutsch-polnischen Rechtsverkehr entstehen regelmäßig dann, wenn ein Unternehmen im Nachbarland Waren oder Dienstleistungen produzieren oder verkaufen will. Deutsche Unternehmer mit Expansionskurs Polen gründen dort Gesellschaften, stellen polnische Mitarbeiter ein und/oder suchen auf dem polnischen Markt Handelsvertreter. Häufig stellen sich dann auch Fragen des Inkassos, des Markenschutzes bzw. der Verfolgung von Produktpiraterie.  

Handels- und Vertriebsrecht im deutsch-polnischen Kontext

Unseren Mandanten, die Waren oder Dienstleistungen ins Ausland verkaufen wollen, empfehlen wir, gleich zu Beginn der Planungen ein Vertriebskonzept zu entwerfen. Unternehmen können Produkte über eigene Zweigniederlassungen oder über ein System von Handelsvertretern vertreiben. Letztere heißen in Polen „Agent“. Die entsprechenden handelsrechtlichen Regelungen finden sich im  polnischen Zivilgesetzbuch. Außerdem sind das polnische Kaufrecht, ggf. das UN-Kaufrecht sowie z.B. die Vorschriften zur Produkthaftung in Polen und Deutschland zu beachten.

Markenschutz und Produktpiraterie in Deutschland und Polen

Der Schutz geistigen Eigentums sollte so früh wie möglich auf der Agenda stehen und beginnt stets mit der Anmeldung der Marke.  Durch die Anmeldung nicht nur beim deutschen DPMA sondern auch beim europäischen HABM kann die Marke EU-weit geschützt werden. Dies sollte grundsätzlich ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt vornehmen, der in der Lage ist, die Schutzfähigkeit einer Marke zu prüfen und eine Markenrecherche auf nationaler und internationaler Ebene durchzuführen. Die Anmeldung der Marke schützt diese dann sowohl in Deutschland als auch in Polen.

Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Marke dennoch von Produktfälschern missbraucht wird. Hier kann der im deutsch-polnischen Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwalt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Detekteien sowohl auf den Märkten im Internet als auf anderen Vertriebsplattformen und Schwarzmärkten nach Markenverletzungen suchen und diese dann durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Klagen verfolgen. Dabei können sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Markenschutz und der Kamp gegen Plagiate betreffen übrigens schon lange nicht mehr allein deutsche Unternehmen in Polen. Auch polnische Unternehmer, die erfolgreich auf dem deutschen Markt verkaufen, kämpfen bereits gegen Fälschungen und Imitate.

Beratungsansatz im deutsch-polnischen Rechtsverkehr

Die erwähnten Themen zeigen den Beratungsbedarf im deutsch-polnischen Rechtsverkehr. Dieser besteht aktuell vor allem im Handels- und Vertriebsrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Mittelständische Wirtschaftskanzleien mit internationaler Ausrichtung, wie ROSE & PARTNER können heute für die meisten Unternehmen eine umfassende Beratung im grenzüberschreitenden Wirtschaftsrecht leisten. Erforderlich ist aber sowohl ein Team spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater, als auch gute Kontakte zu Kanzleien und Behörden im Ausland.