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Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners

Familiennachzug bei Heirat - Antragstellung und Voraussetzungen

Durch eine Heirat bzw. Ehe eröffnet sich für viele „internationale“ Paare die Möglichkeit des ausländischen Partners im Wege des sogenannten Familiennachzugs mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einzureisen, hier zu leben und zu arbeiten. Ob und wie das gelingt, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.

In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zur Erlaubnis des Aufenthalts in Deutschland aufgrund einer Ehe.

    Cyrus Zahedy – Ihr Anwalt für Aufenthaltsrecht und Familiennachzug

    Alle Mandate mit Bezug zu, Aufenthaltsrecht, Visa und Familiennachzug werden derzeit von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Cyrus Zahedy betreut. Herr Zahedy ist erfahrener Fachanwalt für Familienrecht mit besonderer Expertise in allen Rechtsfragen mit Auslandsbezug. Eheleute betreut er im Familien- und Ausländerrecht im Vorfeld der Heirat, während der Ehe sowie bei Trennungen und Scheidungen.

    Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen (bundesweit) direkt an:

    Rechtsanwalt Cyrus Zahedy

    1. Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners

    Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind insbesondere in § 28 AufenthG (Familiennachzug zu Deutschen) und  § 29 AufenthG (Familiennachzug zu Ausländern) geregelt Je nach Konstellation muss eine Reihe der folgenden Punkte erfüllt werden:

    • Die Ehe wird nicht nur deshalb geschlossen, um einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen.
    • Das Paar lebt in einer familiären Lebensgemeinschaft oder wird diese aufnehmen.
    • Der bereits in Deutschland lebende Partner ist deutscher Staatsangehöriger oder hat einen gültigen Aufenthaltstitel.
    • Keiner der Ehegatten wurde zur Eheschließung genötigt.
    • Beide Ehegatten sind volljährig.
    • Ausreichender Wohnraum, gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherung wurden nachgewiesen.
    • Der einreisende Ehegatte hat einfache Sprachkenntnisse auf dem Level A1

    Ist der in Deutschland lebende Ehepartner deutscher Staatsbürger, hängt die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehegatten regelmäßig nicht von dem Nachweis ab, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

    2. Informationen für noch nicht verheiratete Paare

    Die Aufenthaltserlaubnis kann auch erteilt werden, wenn Sie noch nicht verheiratet sind, dies aber beabsichtigen.

    Dabei stellt sich auch die Frage, ob die Heirat in Deutschland oder im Ausland stattfinden soll. Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland anerkannt, wenn die Vorschriften des ausländischen Rechts eingehalten wurden. Eine solche Anerkennung ist aber kein „Selbstläufer“ und kann auch mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein.

    Daher sollte stets auch die Möglichkeit erwogen werden, in Deutschland zu heiraten. Voraussetzung ist ein Visum zur Eheschließung. Dieses wird erteilt, wenn vom Standesamt erklärt wird, dass die für eine Eheschließung in Deutschland erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und ein Termin für die Heirat bestimmt werden kann.

    Ob nun eine Heirat in Deutschland oder im Ausland besser, schneller und kostengünstiger ist, kann nicht pauschal, sondern nur im konkreten Fall beurteilt werden.

    In jedem Fall sollten Sie aber vor der Schließung einer Ehe mit Auslandsbezug über einen Ehevertrag nachdenken, der sowohl das anwendbare Ehe- und Scheidungsrecht regelt als auch wichtige Fragen zum Güterstand und den Scheidungsfolgen.

      Internationaler Ehevertrag mit Auslandsbezug Unsere Themenseite für ehevertragliche Regelungen bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Wohnsitz oder Vermögen im Ausland und anderen grenzüberschreitenden Themen.

      3. Ort, Dauer und Kosten des Antrags auf Familiennachzug

      Eine Aufenthaltserlaubnis wird im Scheckkartenformat als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.

      a. Zuständige Behörde

      Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten ist bei der örtlichen Ausländerbehörde zu stellen. Die zuständigen Ämter und ihre Kontaktdaten sind inzwischen im Internet regelmäßig gut auffindbar.

      b. Bearbeitungsdauer

      Die Bearbeitungszeit für den Antrag hängt von vielen Faktoren, insbesondere der Art des Antrags, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der jeweiligen Behörde ab. Erfahrungsgemäß muss man mit einer Bearbeitungsdauer von 5 Wochen bis 3 Monate rechnen.

      c. Kosten

      Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis liegen in der Regel zwischen 50 und 100 Euro und hängen unter anderem davon ab, ob es sich um eine Ersterteilung oder eine Verlängerung des Aufenthaltstitels handelt. Es gibt Befreiungen und auch Ermäßigungen.

      4. Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten bei Trennung und Scheidung

      Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners erlöschen, wenn sich das Paar trennt - also nicht erst bei der Scheidung. Dennoch kann ein neuer Aufenthaltstitel beantragt werden. Im ersten Jahr der Trennung gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen. Auch über dieses sogenannte Eingliederungsjahr hinaus ist eine weitere Aufenthaltserlaubnis möglich, die jedoch im Ermessen der Behörde liegt.

      Themenseite Aufenthaltserlaubnis bei Trennung & Scheidung Ausführliche Informationen zum Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten nach der Trennung.

      5. FAQ Aufenthaltsrecht & Ehegattennachzug

      Schnelle Antworten auf häufige Fragen

      Bekommen ausländische Ehegatten in Deutschland ein Aufenthaltsrecht?

      Ehegatten von deutschen Staatsangehörige und auch von legal in Deutschland lebenden Ausländern können für ihre ausländischen Ehepartner eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

      Wo ist der Familiennachzug geregelt?

      Die Voraussetzungen des Familiennachzugs für Ehegatten und Kinder sind in den §§ 28, 29 AufenthG geregelt.

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