Kindesentführung & Kindesentziehung

Wir schützen Ihre Familie in ausweglosen Situationen

Wird ein minderjähriges Kind der Mutter oder dem Vater entzogen, handelt es sich nicht nur um eine extreme emotionale Belastung für Betroffene, sondern auch um eine Thema mit großer rechtlicher Komplexität. 

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, mit welchen Maßnahmen Sie gegen nationale oder internationale Kindesentziehungen vorgehen können, wie sie eine drohende Entführung verhindern können und auch wie Sie sich gegen eine ungerechtfertigt behauptete Entziehung wehren können.

Anwaltliche Leistungen im Bereich Kindesentführung & Kindesentziehung

Von Kindesentführung bedrohten oder betroffenen Familien bieten wir umfassende Hilfe: 

  • Durchführung von Rückholungsverfahren und Kindesrückführungen aus dem Ausland
  • Sorge- und Umgangsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Erschwerung von Kindesentführungen
  • Strafrechtliche Verfolgung 

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. 

Wann spricht man von Kindesentführung bzw. Kindesentziehung?

Mit einer Kindesentführung (Child Abduction bzw. Kidnapping) ist in der Regel ein grenzüberschreitender Fall gemeint. Kindesentziehung ist die Bezeichnung des Delikts im deutschen Strafrecht in § 235 StGB. 

§ 235 Strafgesetzbuch | Entziehung Minderjähriger

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder

2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder

2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.

Kann man sein eigenes Kind entführen bzw. entziehen?

Ja, auch die Entziehung bzw. Entführung des eigenen Kindes ist eine strafbare Tat. Selbst bei alleinigem Sorgerecht liegt eine Kindesentziehung vor, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen ein gemeinsames Kind ins Ausland bringt oder nach einem Auslandsaufenthalt nicht wieder zurückbringt. Tatsächlich sind an den meisten Kindesentführungen Väter oder Mütter beteiligt. Häufig erfolgt die Entziehung im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen der Eltern. Auf diese Weise kann z.B. auch Druck auf den/die Ex ausgeübt werden, wenn etwa über Unterhaltszahlungen gestritten wird. 

Was kann man selbst unternehmen, wenn ein Kind ins Ausland entführt wurde?

Wird ein Kind ins Ausland entführt, ist das nicht nur besonders herausfordernd für die Betroffenen, sondern auch rechtlich noch herausfordernder als bei einer Kindesentziehung innerhalb Deutschlands. Hier die wichtigsten Sofortmaßnahmen:

  1. Ermitteln Sie den Aufenthaltsort Ihres Kindes, notfalls mit einer Vermisstenanzeige bei der Polizei und eigenen Nachforschungen mit Verwandten, Freunden oder einer entsprechend ausgerichteten Privatdetektei.
  2. Stellen Sie wichtige Unterlagen zusammen, z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Heirats- und Scheidungsurkunden, Gerichtsentscheidungen über das Sorgerecht, aktuelle Fotos vom Kind und dem Entführer.
  3. Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt, der bereits über Erfahrung mit internationalen Kindesentführungen hat.

Praxistipp: Unverzüglich handeln!

Unsere Erfahrung aus der Vertretung betroffener Familien zeigt, dass es bei Kindesentführungen im In- und Ausland auf die Entschlossenheit und vor allem auf die Schnelligkeit der Gegenmaßnahmen ankommt. Jedes Zögern vermindert die Erfolgsaussichten einer Rückführung des minderjährigen Kindes. Neben rechtlichen Aspekten spielen dabei auch tatsächliche Umstände eine Rolle - z.B. dass sich das Kind an das neue Umfeld gewöhnt oder der Entführer anderweitig Fakten schafft.

Welche Vorschriften gelten bei internationalen Kindesentführungen?

Bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen gelten neben den strafrechtlichen und familienrechtlichen deutschen Vorschriften auch internationale Abkommen:

  • In vielen (über 100) Staaten weltweit gilt das Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ). Wurde Ihr Kind in einen Vertragsstaat entführt, kann der Antrag auf Rückführung beim Bundesamt für Justiz in Bonn gestellt werden. Ziel des HKÜ ist die schnelle Rückführung des Kindes in den Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts vor der Entführung. Eine endgültige Entscheidung z.B. über das Sorgerecht sieht das HKÜ dagegen nicht vor.
  • Innerhalb der Europäischen Union (EU) - mit Ausnahme von Dänemark - wird das HKÜ von der Brüssel IIb-Verordnung (EU 2019/1111) ergänzt, das die Zusammenarbeit der Behörden verschiedener Mitgliedstaaten vereinfachen soll.
Die Vertragsstaaten des HKÜ Hier sehen Sie, ob das in welchen Staaten das Internationale Abkommen über Kindesentführung gilt.

Maßnahmen bei einer Kindesentziehung in Deutschland

Bei einer Kindesentführung durch einen Elternteil in Deutschland sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen.

  1. Fordern Sie den entziehenden Elternteil zur sofortigen Rückgabe des Kindes auf und dokumentieren Sie diese Aufforderung.
  2. Erstatten Sie bei der Polizei Strafanzeige wegen Kindesentführung, um die strafrechtliche Verfolgung zu veranlassen.
  3. Stellen Sie beim Familiengericht einen Eilantrag auf Herausgabe des Kindes gemäß § 1632 BGB.
  4. Beantragen Sie das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Es ist dringend anzuraten, sie bei diesen Maßnahmen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.