Commercial Court-Urteil – Kickstart in Hamburg

Streit bei Vertriebsverträgen schnell gelöst

Veröffentlicht am: 12.01.2026
Qualifikation: Rechtsanwältin, Corporate Litigation

Zum Jahreswechsel zeigt sich im Vertriebsrecht, dass die neu geschaffenen Commercial Courts mehr sind als ein gesetzgeberisches Experiment. Die Litigation-Community freut sich auf das neue gerichtliche Forum.

Die Einführung der Commercial Courts markiert in Deutschland einen prozessualen Paradigmenwechsel insbesondere für wirtschaftsrechtliche Großverfahren und internationale Streitigkeiten. Die erste Entscheidung des neuen Commercial Courts in Hamburg lässt hoffen, dass das prozessuale Forum für vertriebsrechtliche Auseinandersetzungen eine positive praktische Relevanz bereithält. Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisestreitigkeiten zeichnen sich regelmäßig durch hohe Streitwerte, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge und häufig auch durch grenzüberschreitende Bezüge aus. Genau hier setzen die Commercial Courts an.

Urteil aus Hamburg mit Signalwirkung

Der Commercial Court des OLG Hamburg hat am 27. November 2025 (Az. I CC 1/25) erstmals in Deutschland eine Entscheidung getroffen. Gegenstand des Verfahrens war die Rückabwicklung eines international geprägten Kaufvertrags über Batteriezellen wegen nicht erreichter Zertifizierungsvoraussetzungen. Der beschiedene Fall weist eine deutliche Nähe zu typischen vertriebsrechtlichen Konfliktlagen auf. Zertifizierungsanforderungen, Produktfreigaben, Lieferkettenverantwortung und Rückabwicklungsmechanismen sind zentrale Themen moderner Vertriebssysteme, insbesondere im industriellen und technologischen Bereich. Nicht selten suchen Betroffene eines abgeschlossenen Vertriebsvertrags bei Konflikten die Unterstützung von Gerichten.

Besonders bemerkenswert ist der Hamburger Commercial Court-Fall weniger wegen des materiellen Inhalts der Entscheidung als vielmehr die Verfahrensführung. Zwischen Klageeinreichung und Urteil lagen lediglich rund vier Monate. Für große vertriebsrechtliche Streitigkeiten, bei denen es häufig um existenzielle Fragen der Fortsetzung oder Beendigung langfristiger Vertragsbeziehungen geht, stellt diese Geschwindigkeit einen erheblichen Standortvorteil dar.

Bedeutung für Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisestreitigkeiten

Gerade im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht sind zeitnahe gerichtliche Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Kündigungsstreitigkeiten, Fragen der fristlosen Beendigung, der Provisionsabrechnung oder des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB, einschließlich seiner analogen Anwendung auf Vertragshändler, verlieren bei jahrelanger Verfahrensdauer häufig einen Großteil ihres wirtschaftlichen Nutzens. Das gleiche gilt bei Klagen aus Franchiseverträgen. Die Commercial Courts bieten die Möglichkeit, komplexe wirtschaftliche Sachverhalte konzentriert und mit spezialisierten Spruchkörpern zu verhandeln.

Hinzu kommt, dass vertriebsrechtliche Streitigkeiten zunehmend international geprägt sind. Hersteller mit Sitz im Ausland, europäische oder globale Vertriebssysteme und englischsprachige Vertragswerke gehören längst zum Standard. Die Option, Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen, senkt die Hemmschwelle, deutsche Gerichte als Gerichtsstand zu wählen, erheblich. Für internationale Vertriebspartner kann dies eine echte Alternative zu ausländischen Gerichten oder Schiedsverfahren darstellen.

Revisionszugang und Rechtsfortbildung im Vertriebsrecht

Ein weiterer Aspekt, der gerade im Vertriebsrecht nicht unterschätzt werden darf, ist der unmittelbare Zugang zum Bundesgerichtshof. Entscheidungen der Commercial Courts können ohne Zulassungsvorbehalt mit der Revision angegriffen werden. Da das Vertriebsrecht in weiten Teilen richterrechtlich geprägt ist, eröffnet dies die Möglichkeit einer schnelleren und konsistenteren Rechtsfortbildung auf BGH-Ebene. Für die Vertragsgestaltung und die strategische Prozessführung schafft dies zusätzliche Rechtssicherheit, insbesondere bei wiederkehrenden Streitfragen wie der Abgrenzung von Kündigungsgründen, der Berechnung des Ausgleichsanspruchs oder der Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.

Landesweite Situation der Commercial Courts

Hamburg steht mit seinem Commercial Court nicht allein da. In Nordrhein-Westfalen wurden am Oberlandesgericht Düsseldorf mehrere spezialisierte Senate eingerichtet, die sich ausdrücklich an komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren richten und damit auch für vertriebsrechtliche Großmandate attraktiv sind. Niedersachsen hat sowohl einen Commercial Court auf OLG-Ebene als auch Commercial Chambers an mehreren Landgerichten etabliert. Hessen ist mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit dabei, da insbesondere die Finanzbranche sehr international ist. 

Inzwischen existieren in einer Vielzahl von Bundesländern entsprechende Strukturen, wenngleich mit unterschiedlichen organisatorischen Ausprägungen und inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Wahl des Gerichtsstands künftig noch stärker strategisch gedacht werden muss. Gerade in Vertriebsverträgen mit hohen Streitwerten dürfte die gezielte Vereinbarung eines Commercial Courts zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Einen guten Überblick zu den Guidelines der in den Bundesländern etablierten Commercial Courts findet man auf der Homepage des Bundesjustizministeriums, die auch in englischer Sprache verfügbar sind: BMJV - Commercial Courts in Germany

Neue strategische Optionen für das Vertriebsrecht

Die Commercial Courts sind mehr als ein symbolischer Modernisierungsschritt. Sie eröffnen insbesondere für vertriebsrechtliche Streitigkeiten neue, bislang in dieser Form nicht verfügbare Möglichkeiten, die nicht nur von Rechtsanwälten für Vertriebsrecht geschätzt werden. Das erste Urteil aus Hamburg zeigt, dass schnelle, spezialisierte und international anschlussfähige Verfahren vor staatlichen Gerichten in Deutschland tatsächlich realisierbar sind. Für Vertriebsmittler, Unternehmen sowie für international tätige Hersteller und Vertriebsgesellschaften sind das gute Nachrichten.