Geschäftsgeheimnisse in Schiedsverfahren
Effektiver Know-how-Schutz
Unternehmen wiegen sich in Schiedsverfahren oft in falscher Sicherheit, was den Schutz ihrer Betriebsgeheimnisse angeht. Eine aktuelle Analyse zeigt, warum die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens allein nicht ausreicht und wie das Geschäftsgeheimnisgesetz neuen Schutz bietet.
Das Missverständnis mit der Vertraulichkeit
Viele Unternehmer und Führungskräfte schätzen die Schiedsgerichtsbarkeit vor allem wegen eines entscheidenden Vorteils. Der Diskretion. Im Gegensatz zu öffentlichen Verfahren vor den staatlichen Gerichten bleibt das Schiedsverfahren hinter verschlossenen Türen. Doch diese allgemeine Vertraulichkeit schützt sensible Daten und das betriebliche Know-how nicht automatisch vor der anderen Partei.
Wenn zwei Konkurrenten in einem Schiedsverfahren streiten, müssen oft Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden, um den eigenen Anspruch zu beweisen. Die gegnerische Partei erhält dadurch unter Umständen tiefen Einblick in sensible Daten, Rezepturen oder Kundenlisten. Ohne gezielte Schutzmaßnahmen darf der Gegner diese Informationen nach dem Ende des Verfahrens zwar meist nicht wirtschaftlich nutzen, der Wissensvorsprung ist jedoch oft unwiederbringlich verloren.
Neuer Schutz durch das Geschäftsgeheimnisgesetz
Hier kommt das deutsche Geschäftsgeheimnisgesetz ins Spiel, das im Jahr 2019 eingeführt wurde. Es bietet Unternehmen klare rechtliche Werkzeuge, um den Abfluss von sensiblen Informationen zu verhindern. Lange Zeit war jedoch umstritten, ob die strengen Schutzmechanismen dieses Gesetzes auch auf private Schiedsgerichte anwendbar sind.
Die juristische Praxis zeigt nun immer deutlicher, dass die Vorschriften des Gesetzes auch für Schiedsverfahren fruchtbar gemacht werden können. Schiedsgerichte haben die Möglichkeit, prozessuale Schutzanordnungen zu treffen. Sie können beispielsweise den Kreis der Personen beschränken, die Einsicht in bestimmte Dokumente erhalten. So wird sichergestellt, dass nur die externen Rechtsanwälte und Sachverständigen die Geheimnisse sehen, nicht aber die Mitarbeiter des Konkurrenten.
Praxistipp für die Vertragsgestaltung
In der Beratungspraxis unserer Kanzlei im Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht zeigt sich immer wieder, dass das häufigste Problem bei diesem Thema in der Nachlässigkeit im Vorfeld liegt. Viele Unternehmen vertrauen blind auf Standardklauseln in ihren Verträgen.
Um Ihr wertvolles Wissen im Ernstfall optimal zu schützen, sollten Sie bereits bei der Formulierung der Schiedsvereinbarung im Vertrag nachbessern. Vereinbaren Sie dort ausdrücklich, dass das Schiedsgericht die Befugnis hat, Geheimhaltungsschutzanordnungen nach dem Vorbild des Geschäftsgeheimnisgesetzes zu erlassen. So schaffen Sie von Anfang an Rechtssicherheit und verhindern, dass ein Rechtsstreit zum unfreiwilligen Technologie-Transfer wird.
Strategische Maßnahmen im laufenden Verfahren
Sollte es bereits zum Streit gekommen sein, müssen Sie im laufenden Verfahren schnell und strategisch handeln. Sobald die Offenlegung von sensiblen Daten gefordert wird, sollte ein entsprechender Antrag auf Schutzmaßnahmen beim Schiedsgericht gestellt werden.
Es ist für nahezu jedes Unternehmen wichtig, frühzeitig maßgeschneiderte Schutzstrategien zu entwickeln. Dazu gehört die genaue Definition, welche Informationen als Geschäftsgeheimnis einzustufen sind, da das Gesetz einen nachweisbaren, angemessenen Geheimhaltungsschutz durch das Unternehmen voraussetzt. Nur wer seine Hausaufgaben im Betrieb gemacht hat, kann den Schutz auch vor dem Schiedsgericht erfolgreich einfordern.
