Gründerstandort Deutschland

Ampel-Koalition will Vereinfachungen für Startups

Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung in Berlin soll Deutschland zum führenden Startup-Standort in Europa entwickelt werden.

Veröffentlicht am: 02.01.2022
Qualifikation: Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Berlin
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Die Koalitionäre haben sich dazu gegenseitig zur Umsetzung eines ambitionierten Maßnahmenpaketes verpflichtet. Eines der zentralen Ziele der Startup-Strategie der neuen Regierung besteht darin, Unternehmensgründungen in Deutschland in Zukunft zu beschleunigen und zu vereinfachen.

„One Stop Shops“ sollen Unternehmensgründung erleichtern 

Eine wesentliche Maßnahme zur stärkeren Förderung von Unternehmensgründungen soll die  flächendeckende Schaffung von Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer sein. In den als im Koalitionsvertrag als „One Stop Shops“ bezeichneten Gründungszentren sollen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründungsberatung und Anmeldung von neu gegründeten Unternehmen zentral angeboten werden. Zudem sollen die neuen Gründungszentren die an einer Gründung interessierten Bürger umfassend über die bestehenden staatlichen Förderungsprogramme informieren, um so weitere Hürden abzubauen.

Wie weit die Kompetenz der neu geschaffenen Gründungszentren dann tatsächlich reichen wird und inwiefern diese in das bestehende Verwaltungsgefüge eingegliedert werden sollen, bleibt im Koalitionsvertrag allerdings unklar. Hier bleibt die konkrete Umsetzung des Koalitionsvertrages abzuwarten. So wäre es denkbar und im Sinne einer Vereinfachung des Gründungsprozesses auch sinnvoll, wenn die neu geschaffenen zentralen Anlaufstellen für Gründungen beispielsweise auch Anträge auf die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung genehmigungspflichtiger Gewerbe entgegennehmen könnte.

Ausweitung der Möglichkeiten zur digitalen Gründung von Unternehmen

Das ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel der Ermöglichung von Unternehmensgründungen „innerhalb von 24 Stunden“ soll nach den Plänen der neuen Regierungs-Koalition maßgeblich durch eine weitere „Digitalisierung des Gesellschaftsrechts“ vorangetrieben werden. Als konkretes Maßnahme wird in diesem Zusammenhang genannt, dass notarielle Beurkundungen per Videokommunikation in Zukunft auch bei Gründungen mit Sacheinlage erlaubt sein sollen. Auch darüber hinaus soll die Online-Beurkundung weiterer Arten von Gesellschafterbeschlüssen ermöglicht werden. Bislang war dies grundsätzlich nur für Gesellschafterbeschlüsse möglich, die im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung gefasst werden.

Den Worten müssen Taten folgen

Dass die von der neuen Regierung in Berlin angedachten Maßnahmen dazu dienen werden, den Gründerstandort Deutschland weiter voranzubringen, dürfte außer Frage stehen. Am Ende wird es jedoch entscheidend darauf ankommen, ob und in welcher Form es der neuen Regierung gelingen wird, ihre ambitionierten Pläne auch tatsächlich umzusetzen. Insofern bleibt abzuwarten, ob den blumigen Worten des Koalitionsvertrages auch konkrete Taten folgen werden.