Mehrheitsverhältnisse im Unternehmen

Beitrag unserer Gesellschaftsrechtler auf www.gruenderszene.de

Veröffentlicht am: 06.10.2015
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Startups greifen bei der Gründung einer Gesellschaft häufig zu kostengünstigen Standardlösungen für den Gesellschaftsvertrag. Derartige Mustersatzungen werden jedoch meist den tatsächlichen Verhältnissen und Vorstellungen in einem Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern nicht gerecht. So sollten z.B. die Stellschrauben bei den Stimmrechten und den Mehrheitserfordernissen für Gesellschafterbeschlüsse genutzt werden, um die beabsichtigten Machtverhältnisse langfristig zu sichern. Kommt es später einmal zum Streit unter den Gesellschaftern, sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag maßgeblich, auch wenn die gelebten Kräfteverhältnisse bis dahin andere waren.

Online-Beitrag auf Startup-Portal

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht am Standort Berlin, Dr. Philipp Schön und Dr. Ronny Jänig, haben das Thema Mehrheitsverhältnisse und Stimmrechte einmal anschaulich aufbereitet und auf dem Startup-Portal Gründerszene publiziert:

"Ein Wegweiser im Dschungel der MehrheitsklauselnEinstimmig, mehrstimmig und Co – welche Abstimmungsregeln sollten Gründer im Gesellschaftsvertrag überhaupt festhalten, um nicht die Kontrolle zu verlieren?

Dort und im gesellschaftsrechtlichen Bereich unseres Internetauftritts finden sie wichtige Informationen zu Stimmrechten im Gesellschaftsvertrag und auch zu den gesetzlichen Bestimmungen und der Praxis der Gerichte für Fälle, in denen eine eindeutige Mehrheitsregelung im Gesellschaftsvertrag fehlt.