Was ist eine "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen"?

Neue Rechtsform im Gesellschaftsrecht

Veröffentlicht am: 09.03.2026
Qualifikation: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

Möglicherweise bekommt die Familie der Rechtsformen bald ein neues Mitglied. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) hat es im ersten Schritt vom Koalitionsvertrag in ein Konzeptpapier zweier Bundesministerien geschafft.

Eine (nicht ganz neue) Idee aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD konkretisiert sich. Zwei Bundesministerien haben kürzlich ein Rahmenkonzept für eine “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)” veröffentlicht. Was darf man erwarten von dieser neuen Rechtsform im Gesellschaftsrecht?

Vermögensbindung statt Profit für Inhaber

Hinter dem Papier stehen das Bundesministerium der Justiz und das Bundesfinanzministerium. Die neue Gesellschaftsrechtsform soll unter anderem Merkmale aus dem Genossenschaftsrecht aufweisen. Es sollen sich mit dem Unternehmen verbundene Personen innerhalb einer “Fähigkeiten- und Wertegemeinschaft” einbringen - und zwar unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Zur Umsetzung dieser Ziele wird die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen wir folgt skizziert:

  • Vermögensbindung: Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet, Vermögen nicht ausgezahlt werden.
  • Die Mitgliedschaft soll persönlich sein, also nicht frei übertragen oder vererbt werden können.
  • Eine Umwandlung in eine andere Rechtsform soll ausgeschlossen sein. 

Durch die Vermögensbindung soll ausgeschlossen werden, dass Entscheidungen in der Gesellschaft davon beeinflusst werden können, wie sie sich auf die Gewinninteressen der Beteiligten auswirken. Im Konzept wird klargestellt, dass die GmgV keine Selbstzweckgesellschaft sein soll. Daher soll es ein Verbot der ausschließlich Verwaltung eigenen Vermögens geben, wie man es von Holding-Gesellschaften kennt. 

Wer es genau wissen will, findet das Rahmenkonzept im Original auf der Website des BMJV

Die GmgV im Koalitionsvertrag

„Wir modernisieren das Recht der Genossenschaften und wollen eine neue, eigenständige Rechtsform ”Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ einführen. Merkmale dieser Rechtsform sind die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen oder Diskriminierungen." 

Umsetzung des Konzepts des Verantwortungseigentums

Nach Aussagen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig von der SPD geht es „um ein Verständnis von Unternehmertum, das langfristig denkt”. Statt des schnellen Profits stehe die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens im Vordergrund. Unter Eigentum sei dann vor allem „Verantwortung für das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und seinen Zweck” zu verstehen. Damit wird konkret an das Konzept des Verantwortungseigentums angeknüpft, das mit dem klassischen Verständnis von betrieblichem Eigentum bricht.

Bedarf für eine neue Gesellschaftsform?

Als Spezialisten für Nachfolgegestaltungen suchen und kreieren wir für unsere Mandanten laufend maßgeschneiderte gesellschaftsrechtlichen Strukturen, mit denen Betriebsvermögen langfristig erhalten werden kann. Neben den klassischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften spielen dabei seit einigen Jahren auch immer häufiger Stiftungen eine Rolle - sowohl als gemeinnützige Stiftung als auch als Familienstiftung. Aus unserer Sicht gibt es daneben durchaus Platz für eine weitere Gesellschaftsform, wie die im Raum stehende Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. 

Die Familienstiftung als alternative Rechtsform

Auch die Familienstiftung bietet als alternative Rechtsform bisher die Möglichkeit, besonders langfristige und nachhaltige Ziele bei der Unternehmensnachfolge zu verfolgen. Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt die Familienstiftung in diesem Video - in nur einer Minute.