Neue Rechtsform für Rechtsanwälte, Steuerberater und sonstige Kanzleien

Bundestag beschließt die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Veröffentlicht am: 18.06.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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 Am 13. Juni 2013 hat der Bundestag nun das Gesetz zur Einführung der so genannten PartGmbB, der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, beschlossen. Sie soll kleineren und mittleren Sozietäten eine Möglichkeit der Haftungsreduzierung geben.

Hintergrund

Die neue Rechtsform ist eine Reaktion auf die von internationalen sowie international ausgerichteten deutschen Kanzleien genutzten englischen Limited Liability Partnership (LLP), einer Gesellschaftsform, die gegenüber der in Deutschland bisher üblichen Partnerschaftsgesellschaft eine Reduzierung des Haftungsrisikos bietet, ohne - wie die GmbH - zur Gewerblichkeit der Kapitalgesellschaft mit den unerwünschten steuerlichen Folgen zu führen. Da im Gesellschaftsrecht nicht nur für Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Sozietäten sowohl Haftungs- als auch Steuerfragen über die Wahl der passenden Gesellschaftsform entscheiden, ist die PartGmbB für viele Kanzleien, die noch als GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH firmieren, sicherlich eine überlegenswerte Alternative.