Nottestament auf dem Sterbebett
Mit Zeugen und Unterschrift?
Kurz vor dem Versterben wird es manchmal schwierig, die Formvorschriften für ein wirksames Testament einzuhalten. In Ausnahmefällen hilft ein Nottestament vor drei Zeugen. Die Anforderungen daran sind aber hoch.
Sterbende haben oft kurz vor dem Tod noch den Wunsch, ein Testament zu schreiben oder ein bestehendes Testament zu ändern. Doch selbst, wenn die Betroffenen geistig dazu noch in der Lage - also testierfähig - sind, ist es manchmal gar nicht so leicht, noch eine wirksame letztwillige Verfügung auf den Weg zu bringen. Wenn eine notarielle Beurkundung nicht mer organisiert werden kann und auch die eigenhändige Errichtung durch ein handschriftliches Testament nicht mehr möglich ist, bleibt oft nur ein Drei-Zeugen-Testament als Nottestament. Wann das möglich und gültig ist, musste im vergangenen Jahr das Oberlandesgericht München entscheiden (OLG München, Beschluss vom 30.10.2025 – 33 Wx 174/25e).
Nottestament mit drei Zeugen
In dem Fall ging es um den letzten Willen einer Frau, die im Jahr 2020 verstarb. Kurz vor ihrem Tod attestierte ihr ein herbeigerufener Notarzt einen “schlechten Zustand”. Sie wollte aber auf keinen Fall in ein Krankenhaus. Die Belehrung über die damit verbundenen möglichen Konsequenzen unterschrieb sie persönlich. Später kam auch noch eine Bereitschaftsärztin, die der Erblasserin mitteilte, dass “Lebensgefahr” bestehe, wenn sie sich nicht ins Krankenhaus einweisen lassen würde. Daraufhin entschloss sich die todkranke Frau zur Errichtung eines Testaments. Von einem Anwesenden wurde zunächst ein Rechtsanwalt und daraufhin noch mehrere Notariate kontaktiert, bei denen aber jeweils nur ein Anrufbeantworter erreichbar war. Daraufhin wurden drei Zeugen gesucht und in deren Anwesenheit ein Nottestament errichtet, das von den Zeugen, nicht aber von der Erblasserin unterschrieben wurde.
Der in dem Testament als Alleinerbe eingesetzt Mann war derjenige, der die Errichtung des Nottestaments organisierte. Auf der Grundlage dieses Testaments beantragte er einen Erbschein beim Nachlassgericht. Dieser Antrag hatte jedoch keinen Erfolg. Der Erbschein wurde mit Hinweis auf die fehlende Unterschrift der Verstorbenen verweigert.
Testament mangels Unterschrift ungültig
Die Sache landete schließlich beim OLG München. Dort wollten die Richter aber ebenfalls kein gültiges Testament erkennen. Es handele sich bei dem eingereichten Schriftstück insbesondere nicht um ein wirksames Nottestament im Sinne des § 2250 Absatz 2 BGB. Von Bedeutung dabei sei der Umstand, dass die Erblasserin nur 1,5 Stunden vor der Errichtung des Testaments die Belehrung einer Nichteinweisung ins Krankenhaus unterschrieben habe. Das, so das OLG, lege nahe, dass sie auch bei der Errichtung des Nottestaments noch eine Unterschrift hätte leisten können.
Außerdem hatte ein Zeuge angegeben, gar nicht gewusst zu haben, ob die Erblasserin das von ihm verfasste Protokoll hätte unterschreiben müssen. Daraus könne man folgern, dass sich der Zeuge gar keine Gedanken über die Schreibfähigkeit der Erblasserin gemacht habe und daher wohl auch nicht annahm, sie könne nicht mehr schreiben. Nur wenn die Schreibunfähigkeit festgestellt worden sei, so das OLG, sei der fehlende Hinweis in der Niederschrift unbeachtlich.
Gegen die Wirksamkeit des Nottestaments spreche zudem, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass eine notarielle Errichtung zu dem Zeitpunkt unmöglich gewesen sei. Man hätte schlicht weitere Notare kontaktieren müssen. Selbst an einem Freitagnachmittag um 17:00 Uhr würden sich in München gegebenenfalls Notare finden, die spontan für eine dringende Beurkundung zur Verfügung stünden.
§ 2250 BGB | Nottestament vor drei Zeugen
(1) Wer sich an einem Orte aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 (Bürgermeistertestament) bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 (Bürgermeistertestament) nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
(3) Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden (…)
Letzer Wille auf den letzten Drücker?
Der Fall ist nur eines von vielen Beispielen für die rechtlichen Probleme, die solche Last-Minute-Testamente mit sich bringen. Ob durch die Entscheidung des OLG München der tatsächlich Wille der Verstorbenen missachtet wurde oder umgekehrt einem potenziellen Erbschleicher ein Strich durch die Rechnung gemacht wurde, weiß man nicht. Problematisch ist sicher auch, dass die meisten Menschen, wenn es sich nicht gerade um Fachanwälte für Erbrecht handelt, spontan gar nicht wissen, dass es neben der notariellen und handschriftlichen Testamentserrichtung auch noch die Möglichkeit eines Nottestaments gibt - geschweige denn genaue Kenntnisse über die förmlichen Anforderungen haben.
Häufig kommen in diesen Konstellationen noch Probleme mit der Testierfähigkeit der Betroffenen hinzu. Gerade in der Sterbephase verlieren vor allem sehr alte und kranke Menschen gelegentlich die für eine Testamentserrichtung notwendig geistige Klarheit und Einsichtsfähigkeit.
Video: Testament anfechten
In welchen Fällen ein Testament unwirksam bzw. anfechtbar ist, erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.