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Sind Whistleblower in Deutschland geschützt?

Ab 2023 durch das neue „Whistleblower-Gesetz“

Im kommenden Jahr tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Es soll Whistleblower in Deutschland schützen. Was das zur Folge hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Veröffentlicht am: 22.12.2022
Qualifikation: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hamburg
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Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Durch das neue Gesetz sollen Whistleblower in Deutschland künftig einen besonderen Schutz erhalten, wenn sie auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz wird vermutlich gegen April 2023 in Kraft treten. Was Sie bis dahin bereits über das Whistleblower-Gesetz wissen sollten, beleuchten wir in diesem Artikel.

Was ändert sich durch das Hinweisgeberschutzgesetz?

Interne Hinweisgeber aka Whistleblower decken seit geraumer Zeit einen erheblichen Teil von Missständen und Skandalen in Wirtschaft und Politik auf. Dennoch sind sie bislang schlecht durch die daraus resultierenden Repressalien geschützt.

Mit dem neuen Gesetz soll sich das nun ändern. Es soll Whistleblower in Deutschland künftig in größerem Umfang schützen. Hitnergrund war die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Whistleblower sind Personen, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlichen oder Missstände. Sie sollen künftig die Möglichkeit erhalten, in geschütztem Raum Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abgeben zu können. Neben persönlichen Hinweisen muss darüber hinaus in Zukunft auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden.

Whistleblower-Schutz durch interne Meldestellen

Damit das möglich ist, muss innerhalb eines Unternehmens eine interne Meldestelle eingerichtet werden. Sobald ein Hinweis abgegeben wird, muss besagte Meldestelle den Eingang des Hinweises innerhalb einer Woche bestätigen. In einem Zeitraum von drei Monaten muss daraufhin die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, wie z.B. über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde.

Außerdem wird eine weitere Meldemöglichkeit beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Bundesländer dürfen auch selbst eigene Meldestellen schaffen.

An wen dürfen Whistleblower Informationen melden?

Ob sich ein Whistleblower mit seinen Hinweisen an diese externe Hinweisstelle wendet oder an die betriebsinterne, bleibt ihm selbst überlassen. Neben der allgemeinen externen Anlaufstelle beim Bundesamt für Justiz, gibt es außerdem spezielle externe Kanäle bei der BaFin und beim Bundeskartellamt. Es sollte allerdings im Interesse der Arbeitgeber sein, interne Hinweiskanäle attraktiv auszugestalten, um Dinge zunächst intern ermitteln zu können, bevor die Angelegenheit extern behandelt wird.

Sollte ein Hinweis unbeantwortet bleiben, steht es dem Whistleblower frei, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Sein Schutz unter dem Gesetz bleibt davon unberührt.

Wer muss nun interne Whistleblowing-Stationen einrichten?

Jegliche Arbeitgeber – egal ob öffentlich (Behörde) oder privat (Unternehmen) – mit mehr als 50 Beschäftigten unterliegen in Zukunft der Pflicht, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ausnahmen gelten für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute. Sie sind unabhängig von der Beschäftigtenzahl dazu verpflichtet eine Meldestelle zu schaffen.

Außerdem gibt es eine Beweislastumkehr zugunsten des Hinweisgebers, dass z.B. eine nachfolgende Kündigung nicht durch den gegebenen Hinweis verursacht wurde. Das heißt Arbeitgeber stehen dann in der Pflicht zu beweisen, dass es sich bei getroffenen Maßnahmen nicht um Repressalien handelt.

Welche Bereiche sind von Whistleblowing geschützt?

Geschützt sind Hinweise zu Verstößen gegen EU- und nationales Recht – vorausgesetzt die Verstöße sind straf- oder bußgeldbewehrt. Darüber hinaus müssen potenzielle Vergehen die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährden.

Der betroffene Whistleblower muss einen Verstoß jedoch nicht beweisen können, um den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes erhalten zu können. Irrelevant ist außerdem, aus welchen Motiven heraus die Hinweise weitergegeben werden. Die tatsächliche Ermittlung und Bewertung des Sachverhalts ist ab dem Zeitpunkt der Meldung Sache der Meldestelle und dann gegebenenfalls der Straforgane.

Geschäftsführer & Vorstände müssen Whistleblowing-Meldestellen in die Wege leiten!

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssen bis zum erwarteten Inkrafttreten Anfang des zweiten Quartals 2023 in die Wege leiten, dass eine entsprechende interne Meldestelle für Whistleblower geschaffen wird. Denn für diese Unternehmen gilt das Gesetz bereits ab Inkrafttreten. Für kleinere Betriebe zwischen 50 und 250 Beschäftigten gilt davon abweichend eine Schonfrist zur Umsetzung bis spätestens zum 17. Dezember 2023.