82 Jahre Erbstreit vor Gericht

Malteser Richter führt Vergleich der Miterben herbei

Veröffentlicht am: 17.07.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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1761 errichtete der malteser Edelmann Arcangelo Calleja sein Testament. 1931 zogen seine Erben vor Gericht. Diese sind inzwischen verstorben, sodass deren Erben die Auseinandersetzung weiter gerichtlich betrieben. Nun gelang es dem Richter nach 82 Jahren einen Vergleich in dem Erbstreit herbeizuführen. Nicht zuletzt wegen der vielen Streitparteien - so der Richter - sei der Fall kompliziert gewesen.

Konflikte um Testamente, Erbscheine, Erbengemeinschaften etc.

Erbstreitigkeiten sind langwierige Angelegenheiten. Während ein rechtssicheres Testament zur Streitvermeidung grundsätzlich mit wenig zeitlichem und finanziellen Aufwand errichtet werden kann, müssen die Beteiligten in Erbfällen, in denen kein Testament oder ein schlechtes Testament vorliegt, mit intensiven Auseinandersetzungen rechnen. Besonders aufwendig ist dabei die Abwicklung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft. Hier gibt es regelmäßig wiederstreitende Interessen und zwei oder mehr Parteien, die durch einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht vertreten sind. Häufig ist zunächst einmal ein streitiges Erbscheinsverfahren notwendig, um zu ermitteln, wer überhaupt in welcher Höhe (Quote) geerbt hat. Stehen dann die Miterben der Erbengemeinschaft fest, bereitet die Verteilung des Nachlasses Probleme.

Ohne Einigung müssen grundsätzlich zunächst alle Nachlassgegenstände wie Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere etc. versilbert werden. Dies erfolgt z.B. im Wege der Teilungsversteigerung für Häuser, Grundstücke oder Wohnungen. Und selbst danach kann weiter über die Verteilung des Erlöses und sonstige Fragen wie z.B. Aufwendungen einzelner Erben weiter gestritten werden. Diesen Prozess können Erben, die es nicht eilig haben und Druck auf andere ausüben wollen, grundsätzlich über Jahre hinausschieben - auch wenn 82 Jahr für ein Gerichtsverfahren in Deutschland so hoffentlich nicht vorkommen werden.

Streitpotenzial gibt es übrigens nicht nur in der Erbengemeinschaft. Wer einen Erbschein beantragt, der auf der Erbeinsetzung durch ein handschriftliches Testament beruht, muss - bei ungünstigen Familienkonstellationen - grundsätzlich mit einem Streit rechnen.