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Domains & Domainrecht

Registrierung und Schutz von Internetdomains

Domains sind längst nicht mehr nur Adressen im virtuellen Raum, sondern eigenständige und wertvolle Wirtschaftsgüter, die über den Erfolg und die Bekanntheit eines Unternehmens oder eines Produkts entscheiden können. Kaum eine Geschäftsidee oder ein Produkt wird sich angesichts des starken Wettbewerbs ohne die entsprechende Domain etablieren können. Die erzielten spektakulären Verkaufserlöse in Größenordnungen von bis zu zweistelligen Millionenbeträgen bei Domains in den letzten Jahren ist Ausdruck der Bedeutung von Domains im heutigen Wirtschaftsverkehr und Handel.

Umso wichtiger sind daher neben einer Namenswahl, die keine Rechte Dritter verletzt, die rechtliche Absicherung von Domains und die Durchsetzung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen gegen die eigene Domain.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Unsere Leistungen im Domainrecht

Die Wahl und Etablierung von Domains bewegt sich immer an der Schnittstelle zwischen erfolgreichem und kreativem Marketing und den rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen. Insbesondere sind Rechte Dritter zu beachten.

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen des Domainrechts:

  1. Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Domains, z.B. Domainkaufverträge, Domainlizenzverträge, Domainsharing-Verträge, Domainparking-Verträge oder Providerverträge
  2. Beratung im Bereich Domainvergaberecht und bei der Domainregistrierung
  3. Markenrechtliche und namensrechtliche Absicherung Ihrer Domain (Domainnamensrecht)
  4. Außergerichtliche Beratung und Begleitung bei Domainstreitigkeiten (Abmahnungen, Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, Mediation, Beantragung von Dispute-Einträgen)
  5. Gerichtliche Begleitung bei Domainstreitigkeiten durch einstweilige Verfügungen, Klagen oder Schutzschriften bzw. Verteidigung gegen klageweise geltend gemachte Ansprüche
  6. Beratung und Vertretung in Alternativen Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren, UDRP-Verfahren)
  7. Begleitung von Transaktionen im Hinblick auf Domains

Schutz von Domains

Für den Schutz von Domains gibt es keine eigene Rechtsordnung. Domainnamen werden über das Namensrecht, das Markenrecht und/oder das Wettbewerbsrecht geschützt. Domainnamen, die nicht einem Unternehmenskennzeichen oder eine Marke entsprechen, können als besondere Geschäftsbezeichnung Schutz genießen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 22.07.2004, I ZR 135/01 und 24.02.2005, I ZR 161/02) ist dafür entscheidend, ob der Domainname nach seiner konkreten Verwendung geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen oder ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird. Nur wenn ein Domainname, der an sich geeignet ist, auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen, ausschließlich als Adressbezeichnung verwendet wird, nehme der Verkehr an, es handele sich um eine Angabe, die ähnlich wie eine Telefonnummer den Adressaten zwar identifiziert, nicht aber als Hinweis auf die betriebliche Herkunft gedacht ist.

Empfehlenswert ist daher der Schutz durch die Eintragung der Domain als Marke. Voraussetzung dafür ist, dass die Domain ausreichend unterscheidungskräftig ist. Wir prüfen für Sie die Eintragungsfähigkeit Ihrer Domain über das Markenrecht.

Wirtschaftliche Verwertung von Domains

Die Bedeutung von Domains lässt sich auch bei der wirtschaftlichen Verwertung ebendieser erkennen. Der wirtschaftliche Wert einer Domain spielt nicht nur beim An- oder Verkauf eine Rolle. Eine Domain kann neben einem Kaufgegenstand oder Lizenzobjekt auch als Kreditsicherheit oder Haftungsgegenstand im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren dienen oder kann gepfändet werden (Domainpfändung). Ebenso wird der Wert einer Domain bei der unternehmensinternen Bilanzierung entscheidend. Für die Wertbestimmung haben sich verschiedene Methoden herausgebildet, z.B. die RICK-Formel, die Horatius-Formel oder das SCHARF-Modell.

Domainvergaberecht und Registrierung

Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit Sitz in Los Angeles teilt Top-Level-Domains zu und ist für die Vergabe der neuen Top-Level-Domains (new gTLDs) zuständig. Die Vergabe von Domains in Deutschland unter der Top-Level-Domain .de wird von der DENIC eG (Deutsches Network Information Center) organisiert.

Bei der Domainvergabe gilt wie so oft: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Bei der Registrierung wird jedoch nicht die Vereinbarkeit Ihrer Domain mit möglichen entgegenstehenden Rechten Dritter geprüft. Daher ist eine vorherige Recherche und Prüfung unerlässlich, um späteren kostspieligen Abmahnungen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Neue Top-Level-Domains (new gTLDs) und Rechtsschutzmöglichkeiten

Das neue gTLD-Programm ist eine von der ICANN koordinierte Initiative, die die größte Erweiterung des Domain-Namen-Systems ermöglicht. Bis zum Jahr 2011 gab es nur eine begrenzte Anzahl an Top-Level-Domains – dies ändert sich durch die neuen generischen Top-Level-Domains (new gTLDs). Nunmehr kann praktisch jeder Begriff als Top-Level-Domain registriert werden. In der ersten Bewerbungsphase 2011/2012 wurden insgesamt 1930 Bewerbungen eingereicht.

Im Zuge der Vergabe der gTLDs wurden auch neue Schutzmechanismen eingeführt:

Das Uniform Rapid Suspension System (URS-Verfahren) ermöglicht es Markeninhabern, gegen missbräuchliche Domainregistrierung und -benutzung durch eine Sperrung der unter dem entsprechenden Domainnamen abrufbaren Webseite vorzugehen. Daneben gibt es das Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP-Verfahren): mit diesem Verfahren kann die Löschung oder Übertragung des Domainnamens erreicht werden.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Registrierung von neuen Top-Level-Domains.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Domainstreitigkeiten

Folge mangelnder Recherche und Prüfung im Vorfeld der Registrierung einer Domain sind oftmals Domainkonflikte und -streitigkeiten. Aber auch bewusste missbräuchliche Registrierungen von Domains (sog. Tippfehler-Domains) können Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Wir setzen Ihre Marken- und Namensrechte durch außergerichtliche Maßnahmen wie Abmahnungen, Dispute-Einträgen oder Mediationsverfahren durch.

Auch verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Abmahnungen. Darüber hinaus vertreten wir Sie auch in Alternativen Streitbeilegungsverfahren wie z.B. Verfahren nach UDRP, ADR und URS. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich lösen, bleibt oft nur eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder einer Klage. Auch hierbei stehen wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung im Domainrecht effektiv zur Seite.

Transaktionsbegleitung

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen oder Gesellschafterstreits spielen Domains aufgrund ihrer wirtschaftlichen immensen Bedeutung eine immer größer werdende Rolle. Oft ist die Domain das ökonomisch entscheidende Gut einer Transaktion. Umso entscheidender ist eine rechtliche einwandfreie vertragliche Gestaltung. Aufgrund unserer Expertise sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Domainrecht können wir Sie hierbei umfassend beraten.

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