Einstweilige Verfügung & Klage im Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsverstöße (außer-)gerichtlich unterbinden
Unsere Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie im Wettbewerbsrecht in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und bundesweit beim Vorgehen durch oder gegen eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung von Wettbewerbsfragen bis hin zur Klage wegen Wettbewerbsverstößen.
Vertrauen Sie unserer Expertise im Wettbewerbsrecht
Egal ob Wettbewerber oder Vertreter einer Verbraucherschutzorganisation, eines wirtschaftlichen Interessenverbandes oder einer Industrie- und Handelskammer. Als erfahrene Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht unterstützen wir Sie insbesondere bei
- der Überprüfung und rechtlichen Bewertung von potenziellen Wettbewerbsverstößen,
- der Abfassung und Einreichung von Anträgen auf einstweilige Verfügung,
- der Bewertung von Abmahnungen und Eilanträgen und ihrer Verteidigungsmöglichkeiten,
- der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wegen Wettbewerbsverstößen per Klage.
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Streit im Wettbewerb: Gründe für Einstweilige Verfügung & Klage
Wenn Konkurrenten gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, entstehen Marktteilnehmern dadurch Nachteile. Sie können gegen wettbewerbswidriges Verhalten anderer vorgehen.
Einer Einstweiligen Verfügung oder gar einer Klage wird aus Gründen der Kostensicherheit regelmäßig eine Abmahnung vorausgehen. Diese ist in § 13 UWG geregelt. Die häufigsten Gründe für Abmahnungen sind:
- Unerlaubte und / oder irreführende Werbung
- Die Verwendung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlerhafte Angaben im Impressum und/oder der Anbieterkennzeichnung
- Eine unrechtmäßige Verwendung von Marken, Namen oder Urheberrechten
- Fehler in den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen
- Eine fehlerhafte oder unzureichende Datenschutzerklärung
- Der Einsatz von wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen (Preiswerbung, Testergebnisse etc.)
- Verstößen gegen die Preisangabenverordnung
- Fehlerhafte Angaben bei Zahlungs- und Versandmöglichkeiten
- Verstöße gegen den Jugendschutz
- Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten
Schnelle Klärung: Die einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht
Eine gerichtliche Klärung durch eine Klage im Hauptsacheverfahren zieht sich regelmäßig über mehrere Jahre hin, bis eine abschließende Entscheidung vorliegt. In der Zwischenzeit verbleibt es bei dem streitigen Zustand.
Um dadurch mögliche nicht hinnehmbare Nachteile oder gar unumkehrbare Schäden, die ohne eine vorläufige Regelung entstehen würden, auszuschließen, besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung bei Gericht zu beantragen. Damit besteht nach der ZPO eine effektive Möglichkeit, um Rechtsschutz zu erhalten.
Mit der Einstweiligen Verfügung wird eine vorübergehende Regelung geschaffen. Diese gilt jedoch nicht dauerhaft, sondern nur bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine Entscheidung in der Hauptsacheklage ergeht.
Nach der Durchführung des Eilverfahrens kann die jeweils unterliegende Partei dieses Ergebnis ausdrücklich mit einer Abschlusserklärung anerkennen. Damit wird die vorläufige Regelung zu einer dauerhaft geltenden. Ein teures, nerven- und zeitaufwendiges Hauptsacheverfahren ist damit nicht mehr notwendig.
Was sind die Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung?
Für die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller gegenüber dem Gericht einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund mit einem Antrag glaubhaft machen können.
Ein Verfügungsanspruch betrifft das vom Antragsteller geltend gemachte Recht. Er muss also beispielsweise darlegen, warum er von dem Konkurrenten die Unterlassung einer bestimmten potenziell wettbewerbswidrigen Handlung verlangen kann. Hierzu kommt es hauptsächliche auf die genaue Darlegung dieser wettbewerbswidrigen Handlung und die Argumentation, weshalb diese nach dem Wettbewerbsrecht untersagt ist, an.
Der Verfügungsgrund betrifft die besondere Dringlichkeit der gerichtlichen Entscheidung. Der Antragsteller muss also glaubhaft machen, weshalb es für ihn nicht zumutbar ist, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten und das Verhalten des Mitbewerbers bis dahin hinzunehmen. Es muss also eine Eilbedürftigkeit der Angelegenheit glaubhaft gemacht werden.
Notwendig ist, dass man den geltend gemachten Anspruch gegenüber dem Gericht zumindest glaubhaft machen kann, etwa durch die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen oder Ähnlichem.
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1.
Antrag beim zuständigen Gericht stellen
Prozessual ist im ersten Schritt ein Antrag bei dem zuständigen Gericht der Hauptsache notwendig. Für die Zuständigkeit kommt es maßgeblich auf den Sitz des mit der Verfügung in Anspruch genommenen oder den Ort der unerlaubten Handlung an.
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2.
ggf. Anhörung des Betroffenen
Nachdem der Antrag bei Gericht eingereicht wurde, wird der Antragsgegner davon in Kenntnis gesetzt und erhält in der Regel die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Es ist jedoch auch möglich, dass das Gericht wegen einer besonderen Dringlichkeit ohne die Anhörung des Betroffenen eine Entscheidung trifft. Dies etwa, wenn dem Eilantrag eine anwaltliche Abmahnung vorausging und die beantragte einstweilige Verfügung mit dieser identisch ist.
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3.
Erlass und Zustellung der Verfügung
Sofern das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, muss diese dem Betroffenen förmlich zugestellt werden, etwa durch einen Gerichtsvollzieher.
Erst mit der Zustellung wird die gerichtliche Entscheidung wirksam und die Pflicht, dass wettbewerbswidrige Handeln zu unterlassen entsteht.
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4.
Verteidigung gegen die Einstweilige Verfügung
Der Betroffene hat nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird es eine mündliche Verhandlung geben, in welcher die gerichtliche Entscheidung nochmals überprüft wird.
Im Falle einer negativen Entscheidung besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen und den Instanzenzug zu beschreiten.
Effektiv vorbeugen: Verteidigung mit einer Schutzschrift
Da es vorkommen kann, dass eine einstweilige Verfügung ergeht, ohne dass die betroffene Partei vom Gericht angehört wird, ist eine effektiver Verteidigung schon im Vorfeld sinnvoll, wenn die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung absehbar ist.
Eine für diese Fälle effektive bereits vorbeugende Möglichkeit ist die Einreichung einer Schutzschrift. Diese wird bereits hinterlegt, bevor der Eilantrag gestellt wird. Das ist immer empfehlenswert, wenn ein Streit über die Rechtmäßigkeit von wettbewerbsrelevantem Handeln bereits besteht oder gar bereits eine Abmahnung ergangen ist.
Die Klage im Wettbewerbsrecht
Sofern die Einstweilige Verfügung keinen finalen Abschluss bietet oder (weil eine grundsätzliche Klärung von Anfang an Ziel des Vorgehens ist) gar nicht angestrebt wurde, wird eine gerichtliche Klärung nur durch ein Urteil im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens herbeizuführen sein. Dies beginnt durch die Einreichung einer Klage bei Gericht.
Vorteile und Nachteile einer Klage im Wettbewerbsrecht
Ob ein Einstweiliges Rechtsschutz-Verfahren vorab angestrebt werden soll, muss strategisch durch eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer Klage im Einzelfall entschieden werden:
Der Vorteil einer Klage liegt regelmäßig darin, dass mit dem Urteil ein vollstreckungsfähiges Urteil vorliegt, welches eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des Kontrahenten ersetzt.
Zudem stellt das Gericht im konkreten Sachverhalt ausdrücklich dar, was erlaubt ist und was nicht. Es wird somit eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen, von der alle profitieren. Dadurch hinaus werden wettbewerbswidrige Maßnahmen auch anderer Konkurrenten langfristig unterbunden und einer Marktverzerrung entgegengewirkt.
Der Nachteil liegt regelmäßig in den Kosten, die eine Klage mit sich bringt. Wer eine Klage erhebt, der muss zunächst in Vorkasse gehen.
Zudem besteht nur in den wenigsten Fällen eine Gewissheit darüber, ob man die Klage auch gewinnen wird. Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand heißt daher ein zutreffendes Sprichwort. Wer letztlich die Kosten tragen muss, kann daher am Beginn der Klage noch nicht sicher abgesehen werden.
Ein weiterer Nachteil liegt in der Dauer der Klage. Die Gerichtsverfahren können sich regelmäßig über mehrere Jahre hinziehen. Es empfiehlt sich daher, soweit es möglich ist, zuvor in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zu Erwirkung.
Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam die Frage, ob in Ihrem individuellen Problemfall eine Klage sinnvoll ist oder welche anderen Möglichkeiten es gibt.
Zuständigkeit der Gerichte bei einer Klage im Wettbewerbsrecht
Im Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs in Kraft getreten. Dieses hat die Zuständigkeiten für Klagen im Wettbewerbsrecht neu geregelt. Während zuvor der fliegende Gerichtsstand möglich war, also die Klage bei jedem Gericht in der Bundesrepublik eingereicht werden konnte, gelten jetzt die Gerichtsstandsvorgaben der ZPO. Daher muss nun eine Klage regelmäßig entweder am allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten oder am Ort der Zuwiderhandlung eingereicht werden.
Sachlich zuständig sind regelmäßig die Landgerichte. Dort bestehen die Spezialkammern für Handelssachen. Hierbei gilt regelmäßig der Anwaltszwang.
Klageberechtigung von Konkurrenten im Wettbewerbsrecht
Es kommt auf den konkreten Wettbewerbsverstoß an, der im Raum steht, um zu bestimmen, wer im Wettbewerbsrecht klageberechtigt ist. Der Staat setzt in weiten Teilen auf die Selbstregulierung des Marktes. Das bedeutet, er schafft einen gesetzlichen Rahmen und geht davon aus, dass die Wettbewerber untereinander für die Einhaltung dieser Regeln sorgen. In den meisten Fällen dürfen daher Mitbewerber oder Verbraucherverbände Klagen gegen Unternehmen erheben, welche versuchen, sich mit wettbewerbswidrigen Maßnahmen einen Vorteil zu verschaffen.
Sofern ein Verstoß gegen das Kartellrecht im Raum steht, wird jedoch auch der Staat selbst tätig, weil er die Überwachung des Kartellrechts organisiert. Dann drohen hohe Bußgelder und weitere Sanktionen.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Einstweiliger Verfügung & Klage im Wettbewerbsrecht
Wieviel kostet eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht?
Die Kosten für die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung richten sich nach dem Streitwert, den das Gericht nach der Bedeutung der Sache schätzt. Im Wettbewerbs- und Markenrecht liegen die Streitwerte häufig im Bereich von rund 50.000 € bis 250.000 €, im Einzelfall auch darüber oder darunter. Gerichtskosten folgen dem GKG, Anwaltskosten dem RVG. Grundsatz: Die unterliegende Partei trägt die Kosten (§ 91 ZPO).
Wie schnell ergeht eine einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht?
Bei hinreichender Dringlichkeit kann das Landgericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden – im günstigen Fall innerhalb weniger Tage nach Antragstellung. Geht dem Antrag eine inhaltsgleiche Abmahnung voraus, beschleunigt das den Erlass.
Ich habe eine einstweilige Verfügung erhalten – was muss ich sofort tun?
Stellen Sie das beanstandete Verhalten unverzüglich ein, denn die Verfügung wirkt ab Zustellung und jeder Verstoß kann ein Ordnungsgeld auslösen. Lassen Sie die Verfügung umgehend anwaltlich prüfen, um über Widerspruch oder andere Schritte zu entscheiden. Handeln Sie schnell – es laufen Fristen.
Was ist eine Schutzschrift im Wettbewerbsrecht und wann ist sie sinnvoll?
Eine Schutzschrift ist eine vorbeugende Verteidigungsschrift, die im Zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt wird, bevor ein Verfügungsantrag gestellt wird. Sie ist sinnvoll, wenn ein Konflikt besteht oder bereits eine Abmahnung vorliegt, damit das Gericht Ihre Argumente kennt, bevor es ohne Anhörung entscheidet.
Welche Frist habe ich, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen?
Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. Entscheidend ist die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG: Warten Sie nach Kenntnis vom Verstoß zu lange, kann die Dringlichkeit entfallen. Je nach Oberlandesgericht liegt die kritische Grenze häufig zwischen rund einem und zwei Monaten – Zögern kostet den Anspruch.