Die Ehe als Geschäftsgrundlage

Was wird aus Schenkungen der Schwiegereltern, wenn ein Paar sich trennt?

Veröffentlicht am: 28.09.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Was wird aus Schenkungen der Schwiegereltern, wenn ein Paar sich trennt?

Dank steigender Ansprüche und Immobilienpreise können viele junge Paare die Familiengründung und den Eigenheimerwerb heute nicht mehr allein aus eigener (Arbeits-)Kraft finanzieren. Immer häufiger müssen daher die Eltern bzw. Schwiegereltern ran. Für diejenigen, die – wegen der hohen Lebenserwartung – nicht erst auf die Erbschaft warten wollen, gibt es die Schenkung zu Lebzeiten.

Finanzielle Unterstützung durch die Schwiegereltern während der Ehe

So handhabte es auch ein Ehepaar aus Thüringen. Die Tochter und ihr Ehemann ließen sich bei der Errichtung des Eigenheims und später bei der Abzahlung von Krediten und zur finanziellen Ausstattung der Familie von den Eltern durch Geldzahlungen unterstützen. Später trennte sich das Paar und ließ sich scheiden. Wenig überraschend bereuten die Schwiegereltern daraufhin, dass sie (auch) den Schwiegersohn beschenkt hatten und forderten eine anteilige Erstattung ihrer Zuwendungen.

Bis dass der Tod Euch scheidet – der Glaube an den Bestand der Ehe

Pech gehabt – könnte man meinen. Wäre da nicht die schwiegerelternfreundliche Rechtsprechung. Diese Bewertet Zuwendungen von Schwiegereltern (inzwischen) rechtlich als Schenkungen, für die die Grundsätze der „Störung der Geschäftsgrundlage“ gelten. Aus dem Grund, so der Bundesgerichtshof (BGH), könne „Schwiegereltern, die in der Vorstellung, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß auch dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, dem Schwiegerkind eine Zuwendung gemacht haben, ein Anspruch auf Vertragsanpassung zustehen, wenn ihnen nach dem Scheitern der Ehe von Kind und Schwiegerkind ein Festhalten an der Schenkung nicht zumutbar ist“ (nicht verstanden? - gleich nochmal lesen!).

Wenn die Schwiegereltern also allen Scheidungsstatistiken zum Trotz – wie der BGH – auf die Dauerhaftigkeit der Ehe vertrauen, sind sie bei der Scheidung hinsichtlich ihrer Geschenke an das Schwiegerkind fein raus.

Verjährung als Rettung für das Schwiegerkind

So war es auch im Falle der Familie aus Thüringen. Dass der Schwiegersohn dennoch nicht zur Rückzahlung verurteilt wurde, lag an den Vorschriften zur Verjährung. Der Scheidungsantrag wurde bereits im Jahr 2006 vom Schwiegersohn eingereicht, die Schwiegereltern forderten die Schenkung jedoch erst im Jahr 2012 nach dem Scheidungsbeschluss zurück.

Die dreijährige Verjährungsfrist, so der BGH beginne regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags. Hierin, so die Richter, liege die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes – zumindest, wenn sie vom Scheidungsantrag wussten oder hätten wissen müssen. 

Drum prüfe, wer sich ewig bindet - zumindest die Vertragsmöglichkeiten

Scheidungen dürften, neben dem Erbstreit, zu den emotionalsten Konflikten gehören, in denen Privatpersonen und ihre Rechtsanwälte den Ring betreten. Wer dann noch zusätzlich zum/r Ex die Schwiegereltern als rechtlichen Gegner hat, ist sicher nicht zu beneiden. Neben Kindern und Geld steht häufig die Immobilie im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Gehört eine solche Immobilie zu den Geschenken der Schwiegereltern, gilt übrigens eine Verjährungsfrist von 10 Jahren, so dass man im Zweifel länger etwas voneinander hat.

Wem das alles nicht geheuer vorkommt, kann mit einem Ehevertrag vorbeugen und klärt am besten separat noch mit den Schwiegereltern, was in welchem Fall mit einer Schenkung passieren soll. Und was ist mit Paaren ohne Trauschein? Hier sollte man es erst recht nicht auf den Glauben an die ewige Liebe drauf ankommen lassen und lieber die vertragliche Regelung suchen. In diesem Fall heißt sie Partnerschaftsvertrag.

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