Dr. Marius G. HossbachRechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Wirtschaftliches Verständnis, klare Kommunikation, juristische Präzision und Fleiß bilden das Fundament für Vertrauen und Erfolg.

Expertise: Gesellschaftsrecht, Medizinrecht und Vertragsarztrecht

Rechtsanwalt Dr. Hossbach leitet im Hamburger Büro den Bereich Medizinrecht. Er ist auf die Themenfelder Gesellschaftsrecht, M&A, Medizinrecht sowie Non-Profit Organisationen spezialisiert.

Als Gesellschaftsrechtler und Fachanwalt für Medizinrecht ist Dr. Hossbach vor allem im Gesundheitssektor bei MVZ-Gründungen, bei Praxisübernahmen und Praxisabgaben aktiv. In sein Beratungsspektrum fallen vertragsarztrechtlichen Angelegenheiten (Zulassungsrecht und Berufsrecht) sowie Gesellschafterstreitigkeiten. Neben dem klassischen Gesellschaftsrecht und M&A-Geschäft verfügt Dr. Hossbach als langjähriger Justiziar der DLRG Niedersachsen über Spezialkenntnisse im Vereinsrecht. Bei ROSE & PARTNER ist er zudem Teil des Teams Vermögensnachfolge & Stiftung und berät insbesondere gemeinnützige sowie Familienstiftungen.

Dr. Hossbach ist u.a. Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. sowie dem Deutschen- sowie Hamburgischen Anwaltsverein.

Werdegang 

Als früherer Rettungssanitäter entwickelte Dr. Hossbach schnell seine Leidenschaft für das Medizinrecht und setzte schon früh seinen Schwerpunkt im Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität in Göttingen und der Universität Budapest (ELTE). Nach erfolgreichem Studium promovierte er bei der Medizinrechts-Koryphäe Prof. Dr. Dr. h.c. mult. E. Deutsch, dessen langjähriger wissenschaftlicher Assistent er war. Seine Dissertation beschäftigte sich mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vertragsarztrecht.  

Vor seiner Tätigkeit bei ROSE & PARTNER war der gebürtige Niedersachse zunächst bei zwei Hamburger Wirtschaftskanzleien als Wirtschafts- und Medizinrechtler tätig.

Ehrenamtliches Engagement 

Neben der beruflichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Hossbach als Mitglied in der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburgs und prüft klinische Studien. Außerdem ist er seit über zehn Jahren Justiziar im Vorstand der DLRG Niedersachsen. Als solcher berät er u.a. ca. 300 örtliche DLRG-Vereine mit über 90.000 Mitgliedern in vereinsrechtlichen Fragen. Schließlich ist er Beirat beim Hamburger Straßen-Magazin Hinz und Kunzt. Das Ehrenamt hatte schon immer einen wichtigen Stellenwert bei Dr. Hossbach: So leistete er bereits drei Legislaturperioden als Stadtrat seiner Heimatstadt Schöningen, in Göttingen engagierte er sich als Spielertrainer seiner Wasserballmannschaft.

Mandantenstimmen

  • Sehr Individuell und lösungsorientiert Dr. Hossbach hat uns sehr individuell und lösungsorientiert bei der Gestaltung von wichtigen Rahmenverträgen geholfen. Absolut empfehlenswert!
    Sascha Adam Geschäftsführer bei A-VOLUTION GmbH & Co KG
  • Praxisübertragung toll verhandelt Die Praxisübertragung hat sehr gut funktioniert. Herr Hossbach hat toll verhandelt. Vielen Dank für die Unterstützung!
    Dr. M. Herlemann (Zahnärztin) und Dr. G. Herlemann (Zahnarzt)

Privates

Seine Freizeit verbringt Dr. Hossbach am liebsten mit seiner Familie und darüber hinaus mit Lesen, Sport (v.a. im und unter Wasser, Beachvolleyball, Marathon) und Reisen. Letzteres tut er am liebsten mit seinem T3-Bulli, den er trotz 20-jährigen Malträtierens mit zwei linken Händen noch nicht vollends kaputt-gebastelt hat.

Daten

Studium

  • Georg-August Universität, Göttingen
  • Etvös-Lóránd Universität, Budapest 
  • Promotion im Bereich des Medizinrechts zum Thema der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Vertragsarztrecht an der Georg-August Universität, Göttingen

Vorherige juristische Tätigkeiten

  • Korten Rechtsanwälte AG
  • Matzen und Partner PartGmbB
  • Ärztekammer Niedersachsen (Referendariat)
  • RKM Rechtsanwälte Göttingen (Wissenschaftliche Hilfskraft)
  • Langejährige Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät Göttingen im Zentrum für Medizinrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Spanisch

Veröffentlichungen 

  • Anm. Beschl. VG Magdeburg – 1 B 120/21 MD, MedR 2021, 165f. (mit Dr. Niklas Hoßbach) 
  • Anm. Urt. BSG v. 16.05.2018 - B 6 KA 1/17, MedR 2019, 325f. 
  • Anm. Urt. Hess. LSG v. 30.11.2016, MedR 2017, 903f. 
  • Anm. Urt. OLG Bamberg v. 29.06.2016, MPR 2016, 130ff. (mit RA Georg Zwenke) 
  • Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, Monographie, Tectum, 2015