Einstweilige Verfügung im Urheberrecht

Die einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Wie Sie Schaden schnell abwenden können

Wenn es zum Streit über ein Urheberrecht oder dessen Verletzung zwischen zwei Parteien kommt, sieht unser Rechtssystem vor, dass diese den Streit vor Gericht austragen. Dieser Vorgang kann jedoch unter Umständen sehr lange dauern, bis eine endgültige Entscheidung des Gerichts vorliegt. Wegen dieser Verzögerung kann es in der Zwischenzeit für die eine der Parteien zu erheblichen ungerechtfertigten Einschränkungen und auch Schäden kommen. So könnten durch die fortwährende Verletzung des Urheberrechts sowohl finanzielle Schäden als auch eine Beeinträchtigung des Images entstehen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Insbesondere durch die breite Nutzung des Internets und sozialer Netzwerke kommt es häufig zu Verstößen gegen das Urheberrecht. Viele Rechtsverletzer sind sich gar nicht darüber bewusst, mit dem Verbreiten eines Fotos, einer Melodie oder eines Videos etwas Verbotenes zu tun. Es handelt sich um eine komplexe Rechtsmaterie, bei der es schwer ist, den Überblick zu behalten.

Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen, die bei einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht zu beachten sind.

Anwaltliche Leistungen zum Thema einstweilige Verfügung im Urheberrecht

Egal ob Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, Lizenznehmer oder Nutzer, dem ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird. Als erfahrene Rechtsanwälte im Urheberrecht stehen wir als zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • der juristischen Bewertung von möglichen Urheberrechtsverstößen,
  • der rechtlichen Einschätzung von Abmahnungen und Klagen sowie möglicher Verteidigungsstrategien
  • oder der Kommunikation und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Urheberrecht.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Die einstweilige Verfügung im Urheberrecht kurz erklärt

Die einstweilige Verfügung bietet dem Rechteinhaber die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.

Diese Vorgehensweise bietet dem Urheber die Möglichkeit, drohende Nachteile durch einen langen gerichtlichen Prozess zu vermeiden.

Mit einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht wird durch das Gericht in dringenden Angelegenheiten eine vorübergehende bindende Entscheidung getroffen. Dabei wird der Streit vorläufig bis zu einer Einigung der Parteien oder einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren geregelt. Das Gericht nimmt hierzu eine überschlägige Prüfung der Sachlage vor, ohne jedoch eine aufwendige Beweisaufnahme durchzuführen. Eine mündliche Verhandlung wird dabei nur in Ausnahmefällen durchgeführt. An die Entscheidung des Gerichts müssen sich beide Parteien halten, andernfalls droht ein erhebliches Ordnungsgeld oder gar Ersatzzwangshaft.

Beantragung einer einstweiligen Verfügung – was Sie dabei beachten müssen

Bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung muss der Antragsteller einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund glaubhaft machen. Das heißt, er muss diese nicht vollständig beweisen. Er muss das Gericht aber davon überzeugen, dass die vom Antragsteller geltend gemachte Sachlage überwiegend wahrscheinlich vorliegt. Dies kann beispielsweise durch eine eidesstattliche Versicherung erreicht werden. 

Der Verfügungsanspruch betrifft den Rechtsgrund, aufgrund dem der Antragsteller eine Rechtsposition geltend macht. Dies ist beispielsweise der Umstand, dass er der Inhaber eines Urheberrechts ist und dieses Urheberrecht durch einen anderen widerrechtlich verletzt wurde. 

Der Verfügungsgrund betrifft die besondere Eilbedürftigkeit der Angelegenheit. Der Antragsteller muss darlegen, weshalb es für ihn nicht zumutbar ist, die gegebene Sachlage bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache hinzunehmen. Er muss also eine besondere Dringlichkeit geltend machen. Dies ist bei Urheberrechtsverletzungen regelmäßig kein großes Problem, da es dem Antragsteller in vielen Fällen nicht zugemutet werden kann, die Verletzung seiner Rechtsposition über einen längeren Zeitraum hinzunehmen.

Die gerichtlichen Rechtsanwaltskosten und die Gerichtskosten muss in der Regel derjenige tragen, der das Verfahren verliert. Bei einem teilweisen Gewinnen und Verlieren werden diese Kosten anteilig verteilt.

Die Ansprüche des Urhebers bei einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht

Der wesentliche Anspruch, der im Rahmen der einstweiligen Verfügung im Urheberrecht durchgesetzt wird, ist der Anspruch auf Unterlassung. Wegen der bereits begangenen Rechtsverletzung wird vermutet, dass der Antragsgegner auch zukünftig das Urheberrecht des Antragstellers verletzen wird. Diese Vermutung kann nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine verbindliche gerichtliche Entscheidung beseitigt werden. Zudem kann er den Ersatz der durch das Eilverfahren entstandenen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verlangen.

Da es sich nur um eine vorübergehende Regelung handelt, können die endgültigen Ansprüche wie Schadensersatzzahlungen oder Ansprüche auf eine endgültige Einziehung und ggf. Vernichtung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht geltend machen. Hierzu muss eine Hauptsacheklage betrieben werden.

Wann droht die einstweilige Verfügung nach einer Urheberrechtsverletzung?

Wer das Urheberrecht eines anderen verletzt, der muss damit rechnen, dass der Urheber sein Recht mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzt. Einer solchen Verfügung geht jedoch im Regelfall eine anwaltliche Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung voraus.

Daher sollten solche Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese sorgfältig überprüfen. Es ist empfehlenswert, sich hierbei von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.

Allerdings kann ein einstweiliger Verfügungsanspruch nur für eine bestimmte Zeit bei Gericht durchgesetzt werden. Diese Frist wird von den einzelnen Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Der Antrag muss daher innerhalb von vier bis acht Wochen nach der Abmahnung erfolgen. Ist dieser Zeitraum verstrichen, bleibt dem Urheber nur die Möglichkeit, sein tatsächliches oder vermeintliches Recht mit einer Hauptsacheklage durchzusetzen.

Urheberrechtsverstoß begangen: Was tun bei einem gerichtlichen Eilverfahren?

Wenn der Gegner ein gerichtliches Eilverfahren gegen Sie eingeleitet hat, gibt es mehrere Möglichkeiten, hierauf zu reagieren. Die jeweils beste Verteidigungsstrategie hängt immer von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich.

Grundlegend bestehen folgende Reaktionsmöglichkeiten:

  1. die Anerkennung des geltend gemachten Anspruchs,
  2. das Bestreiten des geltend gemachten Anspruchs
  3. und das Ignorieren des Verfahrens.

Vorweggenommen lässt sich sagen, dass das Ignorieren des Verfügungsverfahrens in den meisten Fällen die schlechteste Reaktionsmöglichkeit darstellt. Denn in diesem Fall wird das Gericht die begehrte Verfügung erlassen. Diese müssen Sie dann befolgen und die Kosten vollständig tragen.

Sofern Sie den geltend gemachten Anspruch nichts entgegensetzen können, ist es empfehlenswert, diesen anzuerkennen. Dadurch werden letztlich unnötige weitere Kosten vermieden. Sofern vor dem gerichtlichen Eilantrag keine Abmahnung ergangen ist, muss bei einem sofortigen Anerkenntnis der Antragssteller sämtliche Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen.

Wenn Sie geltend machen können, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt, etwa weil eine Ausnahme nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) besteht oder Sie ein Recht zur Verwendung des geschützten Werkes hatten, können Sie sich bei Gericht gegen den Antragsteller verteidigen. Hierbei ist es auch möglich, einen Teil des Anspruchs anzuerkennen und sich nur im Übrigen zu verteidigen. Auch dadurch können im Einzelfall die möglicherweise entstehenden Kosten gesenkt werden.

Wie man sich gegen eine einstweilige Verfügung im Urheberrecht wehren kann

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung erhalten haben und sich dagegen wehren wollen, ist Eile geboten. Sie können dagegen Widerspruch erheben. Dann kommt es innerhalb eines kurzen Zeitraums zu einer mündlichen Verhandlung, in welcher die gerichtliche Entscheidung überprüft wird.

Sofern das Gericht die Verfügung aufrechterhält, besteht die Möglichkeit, beim nächsthöheren Gericht das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen.

Zwar besteht für den Widerspruch keine Frist. Das heißt, er kann auch erst nach einem längeren Zeitraum erhoben werden. Allerdings gilt die einstweilige Verfügung ab der Zustimmung bis zu dem Zeitpunkt, indem sie von einem Gericht aufgehoben wird. Sie müssen daher die erlassenen Gebote und Verbote befolgen. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.

Ihre Anwälte bei einer einstweiligen Verfügung im Urheberrecht

  • Sie sind Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Lizenznehmer und werden durch Dritte in Ihren Rechtspositionen verletzt?
  • Sie sind gewerblich handelnder Unternehmer oder Privatperson und wurden wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt oder gegen Sie wurde ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet? 
  • Sie werden mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung und einem geltend gemachten Schadensersatzanspruch konfrontiert?
  • Es bestehen Streitigkeiten mit Konkurrenten oder Lizenzgebern um bestehende Lizenzrechte zum Urheberrecht? 

Als erfahrene Anwälte für Urheberrecht stehen wir ihnen für alle Fragen rund um das Thema einstweilige Verfügung zur Seite. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der rechtlichen Einschätzung und Bewertung von Urheberrechtsverletzungen sowie im Raum stehender Urheberrechtsverstöße. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation und notfalls die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte im Streitfall. Wir schützen Ihre Rechtspositionen und setzen ihre Ansprüche praxisorientiert und konsequent durch.

Gerne besprechen wir alles mit Ihnen in einem auf Ihren Fall zugeschnittenen Beratungsgespräch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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