Urheberrecht an Musik
Schutz, Abmahnung & Rechtsdurchsetzung
Hinter fast jedem Video auf Social Media liegt heute Musik - die Rechte von Komponisten, Songschreibern, Sängern oder DJs sind urheberrechtlich geschützt. Unsere Fachanwälte für Urheberrecht beraten Sie bei der Abwehr und Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen bundesweit.
Inhaltsverzeichnis
Urheberrecht in der Musik - so sind Songs geschützt
Musik ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und die Verwendung ohne Zustimmung eine Urheberrechtsverletzung. Wo genau der Schutz anfängt, und wo er aufhört, wissen viele aber nicht.
Wann ist Musik geschützt?
Als sog. Musikwerk ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG per Definition jede persönlich-geistige Schöpfung geschützt, die sich der Töne als Ausdrucksmittel bedient. Schutzfähig sind Melodie, Harmonik, Rhythmus und Takt — ebenso wie der Songtext als eigenständiges Sprachwerk. Eine körperliche Festlegung, etwa durch Niederschrift der Noten, ist nicht erforderlich.
Entscheidend ist die sog. Schöpfungshöhe: Das Werk muss das Ergebnis einer individuellen schöpferischen Leistung sein. Die Rechtsprechung legt diese Hürde im Bereich der Musik vergleichsweise niedrig an.
Nicht schutzfähig sind dagegen allgemeine musikalische Stilmittel, einfache Tonfolgen ohne individuelle Prägung oder reine Akkordfolgen, die zum musikkulturellen Allgemeingut zählen.
Wie entsteht das Urheberrecht an einem Song?
Der Schutz entsteht mit dem Moment der Schöpfung — also sobald Sie Ihren Song zum ersten Mal spielen, aufnehmen oder zu Papier bringen. Eine Anmeldung bei einer Behörde, der GEMA oder einer sonstigen Institution ist nicht erforderlich und auch gar nicht möglich, denn Urheberrecht hat kein Register wie zum Beispiel das Markenrecht.
Wer wird vom Urheberrecht geschützt?
Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen Schutz für:
- Ausübende Künstler (Urheber), §§ 73 ff. UrhG: Sänger, Musiker und Songschreiber haben ein eigenes Urheberrecht an ihrem Werk.
- Produzenten, §§ 85 ff. UrhG: Musikproduzenten und Labels haben ein Leistungsschutzrecht an den von ihnen hergestellten Tonträgern. Dieses schützt die wirtschaftliche Investition in die Produktion.
Beide Rechtspositionen sind eigenständig und können selbstständig geltend gemacht werden.
Urheberrechtsverletzungen bei Musik - typische Anwendungsfälle
Nutzung eines Musiktitels erfordert Zustimmung
Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks setzt grundsätzlich die Einwilligung des Rechteinhabers voraus.
Das gilt für folgende Handlungen:
- Vervielfältigen: Anfertigen einer Kopie, Verbreitung als Streaming oder Download ohne Lizenz
- Bearbeiten: Die Veränderung eines geschützten Titels ist ebenfalls untersagt. Dies ist etwa der Fall bei einem Remix, wenn vorhandene Tonspuren durch Veränderung des Rhythmus, des Tempos oder des Klangbildes verändert werden, zum Beispiel wenn ein klassischer Musiktitel zu einem elektronischen Remix verarbeitet wird.
- Upload: Hochladen des Originalwerks, auch zum Hinterlegen von Videos auf Instagram, TikTok, YouTube & Co sowie
- die Verbreitung als Streaming oder Download ohne Lizenz.
Ob und in welchem Umfang Dritte ein Musikstück nutzen dürfen, wird über den sog. Lizenzvertrag geregelt.
Hat die Plattform automatisch eine Lizenz für die Musik?
Nein! Nur weil Instagram, TikTok & Co Musiktitel in ihren eigenen Musikbibliotheken anbieten, bedeutet das nicht, dass Nutzer damit die Lizenzrechte für jede Nutzung haben! Unternehmen, Influencer und Freiberufler, die auf ihren geschäftlichen Profilen Videos mit Hintergrundmusik aus der Plattform-Bibliothek veröffentlichen, können eine Abmahnung erhalten.
Wichtig: Die von Instagram und TikTok bereitgestellten Musikbibliotheken lizenzieren die enthaltenen Tracks nur für private, nicht-kommerzielle Nutzung. Sobald ein Profil einem geschäftlichen Zweck dient — ob als Unternehmen, Freiberufler, Dienstleister oder Influencer mit Monetarisierung — handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung, für die eine separate Lizenz erforderlich wäre.
Cover singen und aufnehmen — was ist erlaubt?
Das Cover-Singen oder -Spielen ist ein klassischer Grenzbereich des Musikurheberrechts.
Folgende Grundsätze gelten:
- Live-Aufführung (Konzert, Veranstaltung): Für die öffentliche Aufführung eines fremden Werkes ist eine Lizenz nötig, die in Deutschland regelmäßig über die GEMA erworben wird. Veranstaltungsorte sind i. d. R. GEMA-lizenziert, sodass Sie als Künstler in der Regel keine gesonderte Lizenz benötigen.
- Audioaufnahme und Veröffentlichung (CD, Streaming): Hier benötigen Sie eine sog. Mechanische Lizenz für das Vervielfältigungsrecht, ebenfalls über die GEMA.
- Videoaufnahme und Upload (YouTube, TikTok, Instagram): Für die Synchronisation eines geschützten Songs mit einem Video ist eine separate Sync-Lizenz erforderlich, die nicht automatisch durch die GEMA abgedeckt ist. Plattformen haben teilweise Pauschallizenzen mit der GEMA geschlossen — die Reichweite dieser Lizenzen ist im Einzelfall zu prüfen.
Sampling und Remix — Urheberrechtsverletzung?
Das Sampling — die Übernahme von Tonausschnitten eines fremden Werkes in ein neues Werk — ist eines der juristisch komplexesten Themen des Musikrechts. Maßstäbe setzte der jahrzehntelange Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham (EuGH Urteil vom 29.07.2019, Az. C-476/17):
Der EuGH entschied, dass das Entnehmen eines auch nur zwei Sekunden langen Rhythmus-Samples grundsätzlich das Tonträgerherstellerrecht des Produzenten verletzt — es sei denn, der Sample ist im neuen Werk nicht mehr erkennbar. Eine Berufung auf die Kunstfreiheit ist möglich, bedarf aber einer umfassenden Abwägung im Einzelfall.
Vertrauen Sie unserer Expertise für Urheberrecht bei Musik!
Als Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht und IT-Recht beraten wir durch spezialisierte Anwälte Musiker, Produzenten und andere Akteure der Musikbranche in allen Fragen zum urheberrechtlichen Schutz von Songs und anderen Musikwerken - von der Lizenzierung über die Aufspürung von Rechtsverletzungen bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
- Individuelle Gestaltung vertraglicher Nutzungsrechte
- Prüfung von Lizenzverträgen
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
- Erwirkung von bzw. Verteidigung gegen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Zivilklagen
Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Beat oder Song geklaut — Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzung
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Musikwerk ohne Ihre Erlaubnis genutzt, verändert oder veröffentlicht wurde, stehen Ihnen grundsätzlich folgende Ansprüche aus §§ 97 UrhG gegen den Verletzer zu:
- Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG): Der Verletzer muss die Nutzung sofort einstellen und künftig unterlassen. Dazu wird in der Regel die Unterzeichnung einer sog. “Strafbewehrten Unterlassungserklärung” gefordert, die hohe Vertragsstrafen für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht.
- Vernichtung/Entfernung (§ 98 UrhG): Unerlaubt hergestellte Vervielfältigungen müssen vernichtet oder aus dem Verkehr gezogen werden.
- Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG): Sie können den entgangenen Gewinn, Ihren konkreten Schaden oder — am häufigsten — einen Betrag nach der Lizenzanalogie verlangen: den Betrag, den Sie bei ordnungsgemäßer Lizenzierung verlangt hätten.
- Auskunft (§ 101 UrhG): Der Verletzer ist verpflichtet, über den Umfang der Nutzung Auskunft zu erteilen, damit der Urheber seinen Schaden berechnen kann.
- Kostenersatz (§97a Abs. 3 UrhG): Kosten, v.a. Anwaltskosten, die Sie für den Schutz Ihrer Rechte aufbringen mussten, können Sie ersetzt verlangen.
Der erste Schritt ist in der Regel eine anwaltliche Abmahnung. Reagiert der Verletzer nicht, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden — oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden vollstreckbar. Im Anschluss folgt dann in aller Regel eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung.
Schadensersatz bei Musikverletzungen — wie hoch?
Die Schadensberechnung erfolgt nach dem Prinzip der Lizenzanalogie: Gezahlt werden muss, was bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung zu entrichten gewesen wäre. Maßgeblich sind u. a. die Bekanntheit des Werkes und des Künstlers, die Reichweite und Dauer der Nutzung, der kommerzielle Charakter der Nutzung sowie etwaige GEMA-Tarifsätze als Vergleichsmaßstab.
Plattformenhaftung bei Musik
Seit dem 1. August 2021 gilt in Deutschland das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), das die EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie 2019/790) in nationales Recht umsetzt. Danach haften kommerzielle Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram als unmittelbare Täter (nicht mehr nur als Störer) für urheberrechtsverletzende Uploads ihrer Nutzer, sofern sie keine hinreichende Lizenz eingeholt haben und keine verhältnismäßigen Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen treffen.
Plattformen wie YouTube haben daher oft eigene Content-ID-Systeme, die urheberrechtlich geschützte Musik erkennen und Werbeumsätze an den Rechteinhaber umleiten oder Uploads blockieren. Das ersetzt jedoch keine rechtliche Durchsetzung und schützt nicht vor einem gesonderten Vorgehen des Rechteinhabers. Denn die Praxis zeigt, dass deren Schutzmechanismen oft unzureichend sind.
Wie ist Musik urheberrechtlich geschützt?
In Deutschland entsteht der urheberrechtliche Schutz eines Musikwerks automatisch mit der Schöpfung — also beim ersten Spielen, Aufnehmen oder Notieren. Eine Verschriftlichung oder Anmeldung ist gesetzlich weder vorgesehen noch möglich. Sie müssen aber, um Ihre Rechte als Urheber durchsetzen zu können, einen belastbaren Nachweis der Urheberschaft und des Schöpfungszeitpunkts: datierte Studio-Rohdateien, Projektdateien mit Metadaten oder die Verwahrung einer Aufnahme bei einem Anwalt oder Notar.
Was tun, wenn jemand meinen Song geklaut oder ohne Erlaubnis benutzt hat?
Dokumentieren Sie die Verletzung zuerst vollständig: Screenshots, URLs, Datum, Reichweite.
Wenden Sie sich dann an einen auf Urheberrecht spezialisierten Fachanwalt, um eine Abmahnung versenden zu lassen. Diese löst in den meisten Fällen eine schnelle Reaktion des Verletzers aus. Bei besonderer Dringlichkeit — z. B. einem laufenden kommerziellen Einsatz — kann eine einstweilige Verfügung bereits innerhalb von 24 Stunden erwirkt werden.
Ich habe eine Abmahnung wegen Musik in einem Instagram-Video erhalten. Was soll ich tun?
Nichts unterschreiben, nichts zahlen, Frist notieren und einhalten. Summe für Schaden und Anwaltskosten sowie der Inhalt einer Unterlassungserklärung sollten unbedingt nachverhandelt werden.
Wieviel muss ich für Song in Video zahlen?
Wieviel man bei unberechtigter Verwendung eines Musiktitels in einem Video zahlen muss, hängt von mehreren Faktoren ab: Bekanntheit des Werkes, Reichweite Ihres Accounts, Dauer der Nutzung und ob Ihr Profil gewerblich einzustufen ist. Lassen Sie sich nicht von hohen Forderungssummen einschüchtern. Ein Großteil der geltend gemachten Beträge ist in der Praxis verhandelbar. Entscheidend ist, dass Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Eine modifizierte Erklärung kann Ihren Handlungsspielraum erheblich erweitern und gleichzeitig die Wiederholungsgefahr beseitigen. Unsere Kanzlei prüft die Abmahnung, bewertet die Rechtslage und führt die Verhandlungen für Sie.
Darf ich ein fremdes Lied covern?
Für die öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Upload auf Social Media, YouTube, oder Streaming) einer Coverversion benötigen Sie eine Lizenz für das zugrunde liegende Musikwerk. In Deutschland werden diese über die GEMA lizenziert. YouTube hat mit der GEMA entsprechende Lizenzvereinbarungen geschlossen, die private und bestimmte kommerzielle Nutzungen abdecken — die genaue Reichweite hängt von Ihrem Kanalstatus (privat/monetarisiert) und dem jeweiligen Werk ab.