Rechtsanwalt Westermann Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

ROSE & PARTNER bekommt weiteren Fachanwalt

Veröffentlicht am: 15.04.2013
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Unser Mitarbeiter Rechtsanwalt Christian Westermann darf sich ab sofort als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bezeichnen. Diesen Titel erhielt er von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg aufgrund seiner theoretischen Kenntnisse sowie seiner praktischen Erfahrung sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Handelsrecht.

Gemäß Fachanwaltsordnung muss ein Rechtsanwalt, um sich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht nennen zu dürfen, besondere theoretische Kenntinsse insbesondere in folgenden Bereichen nachweisen: materielles Handelsrecht, Handelsgeschäfte, internationales Kaufrecht, Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, internationales Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Umwandlungsrecht sowie Grundzüge im Steuerrecht und Arbeitsrecht. Neben diesen besonderen theoretischen Kenntnissen, die durch einen Lehrgang mit Klausuren erworben werden, muss ein Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht mindestens 80 handels- und gesellschaftsrechtliche Fallbearbeitungen nachweisen. Von diesen Fällen müssen mindesten je 20 rechtsförmliche Verfahren sowie Gestaltungen von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben.

 

Herr Westermann bildet bei ROSE & PARTNER zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig sowie Dr. Boris Jan Schiemzik unser wirtschaftsrechtliches Kernteam mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie werden dabei von weiteren Spezialisten und Fachanwälten aus angrenzenden Rechtsgebieten. Dies sind insebsondere Fachanwälte für Steuerrecht, Erbrecht und Gewerblicher Rechtsschutz sowie Mitarbeitern aus dem Bereich Steuerberatung unterstützt.