HINWEIS: Derzeit werden massenhaft Spam E-Mails versendet, in denen unter Angabe unserer Hamburger Kanzlei-Kontaktdaten Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen verschickt werden. Die Abmahnung wird in den E-Mails als „Verletzungsmeldung“ beigefügt. Diese E-Mails stammen nicht von ROSE & PARTNER. Bitte rufen Sie uns nicht an!

Unterhalt mit Auslandsbezug

Durchsetzung bzw. Abwehr von Unterhaltsansprüchen, wenn ein Beteiligter im Ausland lebt.

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen durch geschiedene Ehegatten oder Kinder ist aufwendig, wenn ein familienrechtlicher Sachverhalt mit Auslandsbezug vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn einer der Beteiligten einen ausländischen Wohnsitz bzw. ständigen Aufenthaltsort hat oder ausländischer Staatsangehöriger ist.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über eine internationale Ausbildung, hervorragende Sprachkenntnisse (englisch, italienisch, spanisch, polnisch, farsi etc.) und gute Kontakte zu Rechtsanwälten und Behörden im Ausland. So können familienrechtliche Mandate z.B. zum Unterhalt auch bei internationalen Sachverhalten von uns bearbeitet werden.

Cyrus Zahedy – Ihr Anwalt im internationalen Unterhaltsrecht

Alle Mandate mit Bezug zum internationalen Familienrecht werden derzeit von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Cyrus Zahedy betreut. Herr Zahedy ist erfahrener Fachanwalt für Familienrecht mit internationaler Ausrichtung. Er berät sowohl in deutscher als auch englischer Sprache.

Bitte richten Sie alle Mandatsanfragen (bundesweit) direkt an:

Rechtsanwalt Cyrus Zahedy

Informationen zum internationalen Unterhaltsrecht

Unterhalts-Sachverhalte mit Bezug zum Ausland werfen rechtlich regelmäßig zwei Fragen auf:

  1. In welchem Land muss das Verfahren betrieben werden?
  2. Kann die ausländische Entscheidung in Deutschland anerkannt und durchgesetzt werden?
  3. Wird die Entscheidung des deutschen Familiengerichts im Ausland anerkannt und durchgesetzt?
  4. Welches nationale Familienrecht ist in der Sache selbst anwendbar?

Die verfahrensrechtlichen Fragen werden grundsätzlich durch das internationale Zivilverfahrensrecht (IZR) beantwortet, die Frage des anwendbaren nationalen Familienrechts durch das jeweilge internationale Privatrecht (IPR) der Länder.

Kaum ein Bereich des Familienrechts unterliegt dabei (weltweit) einem solchen Wandel bedeutender gesetzlicher Neuerungen wie der des internationalen Unterhaltsrechts.

Eines der zentralen Probleme ist dabei die Berechnung der Unterhaltshöhe unter Berücksichtigung verschiedener Währungen und unterschiedlich hoher Lebenshaltungskosten im Ausland.

Zu den wichtigsten Regelungen im internationalen Unterhaltsrecht zählen die EG-UntVO sowie das UN-Übereinkommen 1956.

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