Kontrollstrukturen in der Unternehmensstiftung

Die gescheiterte Unternehmensnachfolge bei der Elsflether Werft

Veröffentlicht am: 22.02.2019
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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Die gescheiterte Unternehmensnachfolge bei der Elsflether Werft

Ein Beitrag von Dr. Michael Demuth

Auch der Einsatz einer Stiftung bei der Unternehmensnachfolge ist keine Garantie für den langfristigen Bestand des Unternehmens, wenn es an den notwendigen internen Kontrollstrukturen fehlt. Das zeigt sich im Zusammenhang mit der aus dem Ruder gelaufenen Sanierung der Gorch Fock, die aktuell für Schlagzeilen sorgt. Aus den Presseberichten lässt sich entnehmen, dass im Hintergrund dazu eine fehlgeschlagene Unternehmensnachfolge bezüglich der mit der Sanierung beauftragten Werft steht.

Die mit der Sanierung des berühmten Seglers beauftragte Elsflether Werft AG ist ein mehr als 100 Jahre altes Unternehmen, welches 1996 bereits eine Insolvenz durchlaufen hat. Es wurde dann von einer Hamburger Reederin übernommen und erfolgreich saniert, indem es sich auf Schiffsreparaturen spezialisiert hat. Um über den Tod hinaus für eine abgesicherte Unternehmensnachfolge zu sorgen, wurde von der Inhaberin eine Stiftung gegründet.

Dadurch ist eine unternehmensverbundene Stiftung in Form einer Unternehmensbeteiligungsstiftung entstanden. Dabei hält die Stiftung die Anteile an einem Unternehmen, welches aber selbst in eigenständiger Rechtsform, hier als AG geführt wird.

Die Unternehmensstiftung und ihre Alternativen

In Abgrenzung zu alternativen Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge, wie zum Beispiel dem Einsatz eines Familienpools oder eines Testamentsvollstreckers, bietet sich die Stiftung als Mittel zu einer besonders langfristig angelegten Unternehmensnachfolge an. Dies ist manchmal bei Familienunternehmen gewollt, wenn der abgebende Unternehmer sicherstellen möchte, dass das Unternehmen auch für die ferne Zukunft Familienhand verbleibt. Bei einer Familiengesellschaft besteht insoweit für die beteiligten Familienmitglieder immer auch die Möglichkeit, das Unternehmen zu veräußern, wenn sich alle Familienmitglieder einig sind. Die Testamentsvollstreckung endet spätestens nach 30 Jahren und ist somit endlich.

Mit einer Unternehmensstiftung lässt sich dagegen den Unternehmensbestand langfristig absichern. Die Stiftung ist dem Wesen nach für die Ewigkeit gemacht. Eine Auflösung liegt bei entsprechender Satzungsgestaltung nicht in der Hand der Stiftungsorgane. Sie unterliegt der Aufsicht der Stiftungsbehörden, welche die Verwendung des Stiftungsvermögens überwachen und einer etwaigen Auflösung zustimmen müssen.

Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge durch Familienstiftung, Doppelstiftung und Co.

Das Instrument Stiftung kann dabei in unterschiedlicher Form bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge zum Einsatz kommen. Die Unternehmensbeteiligungsstiftung kann in privatnütziger Form als Familienstiftung oder als gemeinnützige Stiftung ausgestaltet sein. Möglich ist auch eine Kombination in Form einer sogenannten Doppelstiftung.

Bei der Familienstiftung hält die Stiftung die Anteile am Unternehmen und schüttet Erträge an Familienmitglieder als Begünstigte, sogenannte Destinatäre, aus. Wenn keine Familienmitglieder vorhanden sind, kommt auch eine gemeinnützige Stiftung in Betracht, welche die aus dem Unternehmen erzielten Erträge dann für gemeinnützige Zwecke einsetzt.

Bei der Doppelstiftung kommt eine Familienstiftung neben der gemeinnützigen Stiftung zum Einsatz. Die Kontrolle des Unternehmens bleibt dann in Familienhand in der Familienstiftung, während der Großteil der Erträge daraus in die gemeinnützige Stiftung für wohltätige Zwecke fließt. Bei großen Unternehmen kann dies eine elegante Gestaltung sein, wenn der abgebende Unternehmer langfristig die Familie versorgt und darüber hinaus gemeinnützige Zwecke verfolgt sehen möchte.

Checks and Balances sollen das Überleben sichern

Im vorliegenden Fall der Elsflether Werft AG wurde eine gemeinnützige Stiftung von der verstorbenen Inhaberin gegründet, um für den langfristigen Erhalt des Unternehmens zu sorgen und durch die Stiftung Gutes mit den Erträgen aus der Werft zu bewirken. Trotzdem ist Werft nun innerhalb von nur einem Jahr nach dem Tod der Inhaberin und der vollständigen Übertragung der Anteile auf die Stiftung pleite.

Presseberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue und Korruption. Mitarbeiter der Bundeswehr sollen im Zusammenhang mit der Sanierung der Gorch Fock private Darlehen erhalten haben und es sollen Millionenbeträge in einem unübersichtlichen Geflecht von Firmen versickert sein. Gelder aus der Werft sollen auch in Goldschürfrechte in der Mongolei geflossen sein.

Auch wenn die Umstände noch ungeklärt sind, macht das Beispiel Elsflether Wert deutlich, dass der Einsatz einer Stiftung als Mittel der Unternehmensnachfolge ein genaues Augenmerk auf die internen Kontrollstrukturen von Stiftung und Unternehmen erfordert. Die Stiftung ist kein Selbstläufer und nach dem Tod des Stifters und abgebenden Unternehmers müssen die Strukturen so beschaffen sein, dass Missbräuche und Selbstbedienung der Beteiligten nach Möglichkeiten ausgeschlossen sind.

Den Bock zum Gärtner gemacht

Im vorliegenden Fall hatte die verstorbene Inhaberin einen der Werft-Vorstände (ein Rechtsanwalt aus Hamburg) auch zum Vorstand der Stiftung gemacht, der das Unternehmen gehört. Damit kontrollierte dieser Vorstand sich aus Eigentümersicht quasi selbst. Mittlerweile wurde der betreffende Stiftungsvorstand durch die Stiftungsaufsicht abberufen und in der Folge wurden auch der Aufsichtsrat und der AG-Vorstand der Werft abberufen. Das Eingreifen der Stiftungsaufsicht kommt aber regelmäßig zu spät. Im vorliegenden Fall hat sich der neue Vorstand dann gezwungen gesehen, umgehend Insolvenz anzumelden, sodass nun der endgültige Untergang der Werft und der Gorch Fock droht.

Dieses Beispiel macht die Bedeutung funktionierender Kontrollstrukturen sehr deutlich. Der Stiftungsvorstand sollte von der Unternehmensleitung unabhängig sein und muss diesen beaufsichtigen. Auch der Stiftungsvorstand selbst sollte in der Stiftung durch einen unabhängig besetzten Beirat oder Kuratorium kontrolliert werden, um bereits den Anschein von Missbrauch zu vermeiden.

Nur wenn auch die internen Kontrollstrukturen funktionieren, kann eine durch Einsatz einer Stiftung strukturierte Unternehmensnachfolge langfristigen Erfolg haben.