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Minderjährige Kinder in der Gesellschaft

Neuer Fachartikel unserer Experten in der NWB

Veröffentlicht am: 05.07.2016
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
Lesedauer:

Wem Kinder als Lebensinhalt nicht ausreichen, sollte es vielleicht mal mit Kindern als Gesellschaftern versuchen. Gerade bei größeren Vermögen gibt es dafür viele gute Gründe.  

Warum Kinder in der Gesellschaft?

Bestes Verkaufsargument – wie immer – ist die Steuervermeidung. Schließlich ist die Familie das letzte verbliebene Steuersparmodell für den vermögenden Privatmann. Packt man erst mal Immobilien, Depots, Gesellschaftsanteile des Familienunternehmens etc. in eine Familiengesellschaft, können die Schenkungsteuerfreibeträge der Kinder durch ihre Beteiligung elegant und passend ausgenutzt werden. Auch einkommensteuerliche Vorteile sind drin, wenn der Nachwuchs auch an Miet- und Zinserträgen partizipiert.  

Droht nicht nur der Zugriff des Finanzamtes, sondern auch der von Gläubigern, kann die Beteiligung der Kinder auch probates Mittel des Vermögensschutzes („asset protection“). Wem auch dieser Zweck zu profan erscheint, kann sogar behaupten, die Verteilung des Familienvermögens auf mehrere Generationen diene der Heranführung der Kleinen an Geld und Geschäfte bzw. der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge.  

Wenn Wirtschaftsrecht auf Familienrecht trifft

Die Gestaltung eines solchen Familienpools ist jedoch alles andere als 08/15. Vor allem wenn die zu beteiligenden Kinder noch minderjährig sind, gilt es einige rechtliche Hürden zu nehmen. Diese sind vor allem familienrechtlicher Natur. Häufig bedarf die Gestaltung der Genehmigung des Familiengerichts bzw. der Einschaltung eines Ergänzungspflegers. Daher haben wir dem Thema „Minderjährige Kinder als Gesellschafter“ auf unserer Kanzleihomepage eine eigene Seite gewidmet: www.rosepartner.de/familienrecht/kinder-als-gesellschafter.html. Diese hat wöchentlich fast 100 Besucher, so dass sich unsere Gesellschaftsrechts-Experten Dr. Boris Schiemzik und Dr. Ronny Jänig entschlossen, ihr Wissen auch offline Interessenten zur Verfügung zu stellen. Dabei kam ein Fachbeitrag in der aktuellen NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht heraus. 

Wer mit dem Gedanken spielt, minderjährige Kinder als Gesellschafter am Betriebs- oder Privatvermögen zu beteiligen, kann sich nun also sowohl im Netz als auch in der Steuer- und Wirtschaftspresse hierzu einlesen – oder direkt einen unserer Berater anrufen.