Unternehmereheverträge im Visier der Rechtsprechung

OLG Oldenburg zur Nichtigkeit eines Ehevertrags mit einem selbständigen Ehegatten

Veröffentlicht am: 10.04.2018
Von: ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater
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OLG Oldenburg zur Nichtigkeit eines Ehevertrags mit einem selbständigen Ehegatten

Die Folgen einer Scheidung sind im Gesetz geregelt. Doch nicht immer werden diese Regelungen des BGB von den Beteiligten als interessengerecht empfunden. Daher bietet das Familienrecht die Möglichkeit, vor oder nach der Eheschließung einen Ehevertrag zu vereinbaren. Beliebt ist das vor allem bei Unternehmern bzw. selbständig tätigen Ehegatten. Beim Unternehmerehevertrag soll vor allem die Firma geschützt werden. Gewinnt das Unternehmen während der Ehe deutlich an Wert, kann die Zugewinnausgleichsforderung des Ehegatten bei der Unternehmerscheidung schnell zum Aus für die GmbH, die Praxis etc. führen. Auch ist in der Regel Streit im Hinblick auf die Bewertung des Unternehmens für die Bezifferung des Augleichsanspruchs vorprogrammiert.

Daher wird im Rahmen von Eheverträgen für Inhaber häufig der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen oder modifiziert.

Streit um den Güterstand im Erbscheinverfahren

Das OLG Oldenburg hatte 2017 einen Streit zu entscheiden, in dem es darum ging, wann die Vereinbarung ein solcher vertraglicher Ausschluss des Zugewinns nichtig ist. Anlass war der Tod eines Tierarztes mit eigener Praxis. Die Ehefrau des Verstorbenen beantragte einen Erbschein auf der Grundlage des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft.

Zwar hatten die Eheleute diesen einst vertraglich ausgeschlossen, der Rechtsanwalt der Ehefrau hielt diesen Ehevertrag jedoch für unwirksam. Die Kinder hielten im Erbscheinverfahren dagegen. Ihre Erbquote wäre nämlich erhöht, wenn die Gütertrennung ihrer Eltern damals wirksam vereinbart wurde.

Nichtigkeit des Unternehmerehevertrages wegen einseitiger Dominanz

Die Erbstreit landete vor dem OLG Oldenburg und die Richter entschieden, dass der damalig geschlossene Ehevertrag nichtig sei. Ein Ehevertrag, der neben weiteren einseitig belastenden Regelungen auch einen Ausschluss des Güterstands der Zugewinngemeinschaft enthalte, könne wegen einseitiger Dominanz des späteren Ehemanns sittenwidrig sein. Im zu entscheidenden Fall war die spätere Ehefrau bei der Heirat Auszubildende in der Firma (Tierarztpraxis) des Ehemannes und erwartete ein Kind von ihm. In dieser Situation ließen sie einen Ehevertrag beurkunden, der sowohl den Zugewinnausgleich als auch den Versorgungsausgleich ausschloss und auch den Unterhalt wegen Kinderbetreuung zeitlich begrenzte.

Der Ehevertrag und seine Folgen für Scheidung und Erbfall

Das war den Richtern in Oldenburg zu viel. Sie kippten den Ehevertrag und schlugen der Ehefrau damit die volle Erbquote zu. Der Fall zeigt, dass ein Ehevertrag nicht nur für den Fall einer Scheidung rechtliche Folgen auslöst, sondern – soweit der Güterstand betroffen ist – neben dem Familienrecht auch das Erbrecht betroffen ist. Ob ein Ehevertrag – ob bei Unternehmensinhabern oder Privatpersonen – nichtig ist, ist stets eine Einzelfallentscheidung aufgrund einer Gesamtbetrachtung. Spielraum ist jedenfalls vorhanden. Zumindest wenn der Unternehmer nicht gerade seine schwangere Azubine ehelichen will.