Steuerberatung für Ärzte und Arztpraxen

Buchhaltung, Jahresabschlüsse, strategische Beratung

Moderne Arztpraxen sind Wirtschaftsunternehmen, deren Erfolg immer mehr auch von steuerlichen Aspekten abhängt. Als mittelständisch ausgerichtete Steuer- und Wirtschaftskanzlei beraten wir Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe in allen steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen.

Wir beraten Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und sonstige Heil- und Heilanschlussberufe in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. – als Einzelpraxis, als freiberufliche Personengesellschaften oder als gewerbliche GmbH. Profitieren Sie von unserem Spezialwissen und der langjährigen Erfahrung unserer Steuerberater, Rechtsanwälte und Fachkräfte im Bereich Ärzte und Heilberufe.

Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung bieten wir Ihnen neben der laufenden Steuerberatung bei Bedarf auch Kompetenz in allen strategischen Fragen von der Gründung bis zur Übergabe der Praxis.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Aktueller Hinweis: Derzeit können wir leider wegen fehlender Kapazitäten keine neuen Mandate im Bereich der laufenden Steuerberatung annehmen.

    Leistungen für Ärzte und Arztpraxen

    Nachfolgend finden Sie einen Überblick über wichtige Leistungen unserer Steuerberater und Rechtsanwälte in Hamburg und Berlin:

    1. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse
    2. Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung
    3. Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Beratung
    4. Vertretung bei Konflikten mit den Finanzbehörden (Einspruch und Klageverfahren)
    5. Forderungsinkasso
    6. Gründungsberatung für die Einzelpraxis bzw. Gemeinschaftspraxis
    7. Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften
    8. Rechtliche und steuerliche Begleitung von Praxisübernahmen bzw. Praxisübergaben    
    9. Vertretung beim Gesellschafterstreit in der Gemeinschaftspraxis
    10. Prüfung steuerlicher Spezialfragen für Arztpraxen z.B. bzgl. der Gewerbesteuerpflicht
    11. Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
    12. Vertretung im Steuerstrafrecht

    Weiter für den Arzt bzw. die Arztpraxis interessante steuerliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Steuern für Freiberufler. Kontaktieren Sie für weitere Informationen oder eine Beratung gerne direkt einen unserer Steuerberater in Hamburg, Berlin oder München.

    Autoren:

    • Dirk Mahler, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Berlin
    • Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Hamburg

    FAQs zur Steuerberatung für Ärzte und Arztpraxen

    Welche steuerlichen Dienstleistungen bieten Sie speziell für Ärzte und Arztpraxen an?

    Wir bieten umfassende steuerliche Dienstleistungen für Ärzte und Arztpraxen an, einschließlich der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, laufender Finanz- und Lohnbuchhaltung, betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Beratung sowie Vertretung bei Konflikten mit den Finanzbehörden und im Steuerstrafrecht.

    Können Sie Ärzte auch bei der Gründung und Übergabe einer Praxis unterstützen?

    Ja, wir bieten Gründungsberatung für Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie rechtliche und steuerliche Begleitung bei Praxisübernahmen und -übergaben an. Wir erstellen Gesellschaftsverträge für Personengesellschaften und vertreten Ärzte bei Gesellschafterstreitigkeiten.

    Welche zusätzlichen rechtlichen Beratungen bieten Sie für Ärzte und Arztpraxen an?

    Neben steuerlichen Beratungen bieten wir auch rechtliche Beratungen an, einschließlich arbeitsrechtlicher Beratung und Vertretung, Forderungsinkasso, Prüfung steuerlicher Spezialfragen wie der Gewerbesteuerpflicht und Vertretung im Steuerstrafrecht.

    Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

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