HINWEIS: Derzeit werden massenhaft Spam E-Mails versendet, in denen unter Angabe unserer Hamburger Kanzlei-Kontaktdaten Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen verschickt werden. Die Abmahnung wird in den E-Mails als „Verletzungsmeldung“ beigefügt. Diese E-Mails stammen nicht von ROSE & PARTNER. Bitte rufen Sie uns nicht an!

Vermögensabgabe - Überblick & Ratgeber

Steuerberater zum Schutz Ihres Vermögens

Die Vermögensabgabe spielt eine wichtige Rolle in der Diskussion um Umverteilung und Steuergerechtigkeit in Deutschland. Angesichts der zahlreichen Krisen und den damit verbundenen Belastungen für die Bürger und staatlichen Haushalte wird die Vermögensabgabe immer wieder von politischen Akteuren - Einzelpersonen, Fraktionen und Parteien - als Instrument der Problembewältigung gefordert.

Im nachfolgenden Beitrag erfahren Sie, was eine Vermögensabgabe ist, wer sie fordert, wie wahrscheinlich sie ist und was gegebenenfalls auf Ihr Vermögen zukommt.

    Leistungen zum Schutz Ihres Vermögens

    Unsere Fachanwälte und Steuerberater schützen bundesweit Ihr Privatvermögen und Betriebsvermögen mit individuellen Gestaltungen:

    • Umfassende Asset Protection-Strategien
    • Steueroptimierte Vermögensverteilung innerhalb der Familie (Schenkungen, Nießbrauch, Güterstandsschaukel etc.)
    • Vermögensbündelung in Familiengesellschaften und Familienstiftungen
    • Erbrechtliche Regelungen mit Testamenten, Enterbungen, Pflichtteilsverzichten etc.

    Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

    Was ist eine Vermögensabgabe?

    Der Begriff „Vermögensabgabe“ wird in unterschiedlicher Weise benutzt und entsprechend auch rechtlich nicht einheitlich bewertet. Eine Definition könnte wie folgt lauten:

    Die Vermögensabgabe ist eine einmalige Sonderabgabe zur Finanzierung besonderer Aufgaben, deren Erhebung auf der Basis der Vermögenssubstanz der Steuerbürger beruht.

    In Deutschland wurde eine Vermögensabgabe 1952 im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) erhoben, um Folgen des Zweiten Weltkrieges auszugleichen.

    Was ist der Unterschied zwischen Vermögensabgabe und Vermögenssteuer?

    Während sie nur einmal für einen bestimmten Zweck erhoben wird, handelt es sich bei der Vermögenssteuer um eine laufende Steuer, die jährlich erhoben wird. In Deutschland ist die Vermögenssteuer im Vermögensteuergesetz (VStG) geregelt. Sie steht den Bundesländern zu, während das Aufkommen einer Vermögensabgabe an den Bund fließt.

    Alle Informationen zur Vermögenssteuer, ihrer Verfassungswidrigkeit und möglichen Wiederbelebung finden Sie auf unserer Themenseite „Vermögenssteuer“, die auch einen Überblick über die aktuelle politische Diskussion gibt.

    Wer fordert eine Vermögensabgabe?

    Die Forderung nach einer Vermögensabgabe ist vor allem seit der Finanz- und Bankenkrise immer wieder zu hören und zu lesen. Vorstöße gibt es aus dem sogenannten "links-grünen" Lager - sowohl von Einzelpersonen als auch Bundestagsfraktionen und der Parteien selbst.

    Insoweit gibt es einen Gleichlauf mit der parallel laufenden Diskussion zu Wiedereinführung der laufend erhobenen Vermögenssteuer, die von den politischen Akteuren gefordert wird, die sich (alternativ oder kummulativ) auch für die Vermögensabgabe einsetzen. Den aktuellen politischen Stand zur Vermögenssteuer finden Sie hier: Politische Parteien zur Vermögenssteuer

    Nachfolgend haben wir einige aktuelle Stimmen und Stimmungen hinsichtlich einer Vermögensabgabe für Sie gesammelt.

    SPD

    Grüne

    Die Linke

    Sonstige Parteien

    Von den sonstigen in der Bundesregierung bzw. im Bundestag vertretenen Parteien, namentlich der CDU/CSU, der FDP und der AfD gibt es keine Unterstützung bei der Einführung einer Vermögensabgabe in Deutschland.

    Wie wahrscheinlich ist eine Vermögensabgabe?

    Glaubt man den "Experten" auf YouTube, steht die Einführung einer Vermögensabgabe unmittelbar bevor (und das schon seit einigen Jahren). Verschwörungstheoretiker prophezeihen die baldige Enteignung aller Immobilienbesitzer durch den Staat und Kanzleien mit entsprechendem Geschäftsmodell raten zum Wegzug ins Ausland, um das Vermögen zu schützen.

    Doch wie groß ist die "Gefahr" einer Vermögensabgabe tatsächlich?

    1. Aus rechtlicher Sicht dürfte die Einführung einer Vermögensabgabe zumindest möglich sein, soweit dir verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
    2. Aktuell gibt es weder in der Bundesregierung noch im Bundestag eine politische Mehrheit für die Einführung einer Vermögensabgabe.
    3. Auch bei Neuwahlen gäbe es derzeit keine Mehrheit für eine Vermögensabgabe, da eine Regierungsbildung ohne Beteiligung der CDU/CSU und/oder der FDP - beide lehnen bisher eine Vermögensabgabe und/oder eine Vermögenssteuer ab - nicht möglich wäre (aktuelle Wahlumfragen).

    Die Vermutung, dass Maßnahmen wie die neue Grundsteuer und der Zensus 2022 Teil eines der Öffentlichkeit vorborgenen Plans "der Politiker" zur Einführung einer Vermögensabgabe oder Vermögenssteuer sind, ist abwegig, wenn man die rechtlichen Hintergründe und die Funktionsweise von Politik und Verwaltung kennt.

    Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Einführung einer Vermögensabgabe in Deutschland grundsätzlich rechtlich möglich wäre, aufgrund der derzeitigen politischen Machtverhältnisse aber unwahrscheinlich ist.

    Das könnte sich ändern, wenn die gesellschaftlichen Herausforderungen weiter zunehmen, der damit einhergehende Finanzierungsbedarf des Staates weiter ansteigt, in der Bevölkerung die Akzeptanz für eine Vermögensabgabe zunimmt und dies von den politischen Akteuren aufgenommen wird.

    Vermutet man eine solche Entwicklung, sollte man sich fragen, wie eine solche Vermögensabgabe konkret aussehen könnte. Welche Gruppen wären in welchem Ausmaß betroffen?

    Wie würde eine Vermögensabgabe konkret aussehen?

    Die Auswirkungen einer Vermögensabgabe kann man seriös nur diskutieren, wenn man diese möglichst konrket skizziert. Das betrifft insbesondere die Höhe der Abgabe und die der Freibeträge. Aber wie könnte eine Abgabe im Detail aussehen. Aktuell vermuten wir, dass sich eine Vermögensabgabe wahrscheinlich an dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen aus September 2012 orientieren könnte. Dann würde die Abgabe konkret wie folgt aussehen.

    Eckdaten des Gesetzesentwurfs aus 2012

    1. Abgabepflichtig ist grundsätzlich das Netto-Gesamtvermögen (Verkehrswert) aller natürlichen Personen.
    2. Die Höhe der Abgabeschuld beträgt 15 Prozent, geschuldet in 10 Jahresraten zu je 1,5 Prozent.
    3. Der persönliche Freibetrag beträgt 1.000.000 Euro und 250.000 Euro für jedes Kind.
    4. Für Betriebsvermögen wird ein zusätzlicher Freibetrag von 5.000.000 Euro gewährt.

    Der Gesetzentwurf geht dabei - unter Berufung auf ein Gutachten des DIW - von direkten Erhebungskosten von weniger als 1 Prozent des Aufkommens aus. Die Verwaltungskosten betrügen etwa 0,2 Prozent des Aufkommens, die Befolgungskosten 0,64 Proezent des Aufkommens.

    Kein Vermögensschutz durch die Familienstiftung?

    Ein interessantes Detail im Gesetzentwurf aus dem Jahr 2012 betrifft Familienstiftungen, die auch zum abgabepflichtigen Vermögen gehörren sollen. Dazu soll das Stiftungsvermögen dem Stifter zugerechnet werden oder (wenn der Stifter selbst nicht abgabepflichtig ist) alternativ den bezugsberechtigten Personen. Das ist insoweit problematisch, als das Stiftungsvermögen womöglich keine Erträge abwirft und die abgabepflichtigen Personen selbst gar keinen Einfluss auf das Stiftungsvermögen haben.

    Welche Gutachten und Stellungnahmen zur Vermögensabgabe gibt es?

    Die politische Diskussion um um eine einmalige Vermögensabgabe zur Krisenbewältigung wird begleitet von Gutachten und Stellungnahmen aus der Wirtschaft und Wissenschaft. Nachfolgend haben wir Ihnen einige zusammengestellt:

    Corona-Vermögensabgabe "Sollte wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe
    erhoben werden?" Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, Gutachten März 2021
    Einmalige Vermögensabgaben? Thiess Büttner, Johanna Hey, Kai A. Konrad, Andreas Peichl, Nadine Riedel, Marcel Thum und Alfons Weichenrieder, in: Ifo Dresden berichtet Juni 2021 Verfassungsmäßigkeit einer Corona-Vermögensabgabe "Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der
    wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie", Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, April 2020
    Vermögensabgaben im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 5 GG Joachim Wieland, Hans Böckler Stiftung, Rechtsgutachten, August 2012 Gutachten DIW Berlin Stefan Bach, Vermögensabgabe DIE LINKE - Aufkommen und Verteilungswirkungen, Oktober 2020

    8. FAQ Vermögenssteuer

    Schnelle Antworten auf häufige Fragen

    Wie hoch ist die Vermögenssteuer?

    Der Steuersatz der seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögenssteuer beträgt gemäß § 10 VStG für natürlich Personen jährlich 0,5 Prozent für Betriebsvermögen und 1 Prozent für sonstiges Vermögen. Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen beträgt der Steuersatz 0,6 Prozent. Für eine wieder eingeführte Vermögenssteuer, wie sie von verschiedenen politischen Parteien geplant ist, wird häufig eine Steuersatz von 1 Prozent genannt.

    Wie hoch sind die Freibeträge bei der Vermögenssteuer?

    Die Freibeträge bei der seit 1997 nicht mehr erhobenen Vermögenssteuer liegen gemäß § 6 VStG bei 120.000 DM für Einzelpersonen und 240.000 DM für Ehepaare. Außerdem gibt es einen Freibetrag von 120.000 für gemeinsam mit den Eltern veranlagte Kinder. Für die politisch diskutierte Neuauflage der Vermögenssteuer sind deutlich höhere Freibeträge im Gespräch (1-2 Mio/Person).

    Wird man durch die Vermögenssteuer enteignet?

    Vor allem aufgrund der Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, soll eine Vermögenssteuer grundsätzlich nicht die Vermögenssubstanz mindern. Sie soll vielmehr eine sogenannte Sollertragssteuer sein, die neben der Besteuerung des Einkommens steht. Daher sind hohe Freibeträge geboten, damit Eigentümer von teueren Eigenheimen, die keine Erträge abwerfen, durch eine Vermögenssteuer nicht unverhältnismäßig belastet werden. Eine Enteignung im engeren Sinne liegt schon deshalb nicht vor, weil nicht Vermögenswerte vom Bürger an den Staat übertragen werden.

    Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

    Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

    Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.