Steueroptimierung durch Steuergestaltung

Möglichkeiten zur Reduzierung der betrieblichen und privaten Steuerlast

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl für unternehmerische Aktivitäten als auch für das Privatvermögen. Als Steuerkanzlei mit erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern betreuen wir Unternehmer, Manager und vermögende Privatpersonen in allen Fragen der betrieblichen und privaten Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Beispiele für Steuersparmodelle

Zur Veranschaulichung stellen wir nachfolgende drei Steuersparmodelle zur Steueroptimierung vor:

  1. Steuersparmodell Holding
    Ausführliche Informationen zur Holding als Steuersparmodell finden Sie hier: Steuersparmodell Holding
  2. Umfinanzierungskarussel 
    Ausführliche Informationen zum Umfinanzierungskarussel finden Sie hier: Umfinanzierungskarussell
  3. Steuersparmodell Familie
    Wer Angehörige hat, dem stehen im Hinblick auf das private und betriebliche Familienvermögen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, um vor allem die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer zu reduzieren. Hier geht es insbesondere um die Verschiebung bzw. Weitergabe von Immobilien, Unternehmensanteilen und sonstigen Vermögenswerten sowie Miet- oder Arbeitsverträge mit Ehegatten und Kindern.
    Ausführliche Informationen zum Steuersparmodell Familie finden Sie hier: Steuersparmodell Familie
Erbschaft- und Schenkungsteuer Nähere Informationen zur Steuergestaltung hinsichtlich Schenkung- und Erbschaftsteuern finden Sie auf unserer Spezialseite!

Gestaltungsmissbrauch und Steuerhinterziehung – die Grenzen der Gestaltung

Im Bereich der Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung wird häufig – bewusst oder unbewusst – die Grenze zur strafbaren Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzungüberschritten. Unsere Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht empfehlen und betreuen ausschließlich legale Steuerstrukturen.

Gerne prüfen wir Ihre bestehenden Steuergestaltungen auf ihre Legalität und schützen Sie gegebenenfalls durch eine professionelle Selbstanzeige vor einer strafrechtlichen Verurteilung.

Auch Gestaltungen, die keine Steuerhinterziehung darstellen, können problematisch sein, wenn die Finanzämter einen Gestaltungsmissbrauch wittern. Ein solcher Missbrauch liegt nach der Abgabenordnung (§ 42 AO) jedoch nur dann vor, wenn die Gestaltung unangemessen ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das gewählte Modell ausschließlich zur Verminderung der Steuerlast gewählt wurde und keine sonstigen Gründe vorliegen. Wir berücksichtigen bei unseren Steueroptimierungen die entsprechende Praxis der Finanzverwaltung und der Finanzgerichte.

Die Anforderungen an den Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Steuerberater bei der Steuergestaltung

Qualifizierte Beratung im Bereich der Steuergestaltung erfordert insbesondere Spezialisierung und Erfahrung.

Notwendige Kenntnisse

  1. Kenntnisse der einschlägigen Steuergesetze und -verordnungen, einschließlich solcher im Steuerstrafrecht
  2. Kenntnisse der Verwaltungspraxis der Finanzämter
  3. Kenntnisse der Rechtsprechung der Finanzgerichte
  4. Kenntnisse der Vertragsgestaltung und sonstiger betroffener Rechtsgebiete (z.B. Gesellschaftsrecht oder Erbrecht)

Praktische Erfahrung

Mindestens so wichtig wie die theoretischen Kenntnisse sind die praktischen Erfahrungen des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters. Dazu gehört vor allem auch die Verteidigung einer Steuerstruktur durch den Einspruch gegen den Steuerbescheid oder eine Klage vor dem Finanzgericht.

Anders als der reine Steuerberater kann der Steueranwalt auf umfassendes juristisches Know-How zurückgreifen. Dadurch kann er einzelne Maßnahmen gut in einen Gesamtkontext einordnen und außersteuerliche Aspekte bei der Gestaltung berücksichtigen. Spezialisten im Bereich der Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung arbeiten darüber hinaus in Wirtschaftskanzleien regelmäßig mit Fachanwälten aus angrenzenden Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht oder Familienrecht zusammen.

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