Das uneheliche Kind - rechtliche Aspekte
Vaterschaft, Sorgerecht, Name, Unterhalt, Erbrecht, Pflichtteil etc.
Fast jedes dritte Kind in Deutschland ist unehelich. Nichteheliche Kinder (so der juristische Fachterminus) gehören heute zur Normalität Die Ehe hat als Institution hat heute nicht mehr die Bedeutung wie früher, die „wilde“ Ehe ohne Trauschein ist gesellschaftlich akzeptiert. Viele Paare heiraten auch erst, wenn sie schon Kinder haben.
Auch juristisch sind nichteheliche Kinder in vielen Aspekten den ehelichen gleichgestellt. Die Beziehung der Eltern spielt keine Rolle – ob es nun der One-Night-Stand oder eine langjährige uneheliche Lebensgemeinschaft ist, macht keinen Unterschied.
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Vaterschaft – im Zweifel entscheidet das Gericht
Bei Kindern gibt eine gesetzliche Vermutung, dass der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war, auch der Vater des Kindes ist. Bei einem Kind, dass nichtehelich zur Welt kommt, muss die Vaterschaft anerkannt werden, um rechtlich wirksam zu werden. Das gilt auch dann, wenn die Eltern schon lange ein Paar sind.
- Wenn die Mutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt, bleibt dem Erzeuger nur die gerichtliche Feststellung, das sogenannte Vaterschaftsverfahren.
- Leugnet der leibliche Vater die Vaterschaft, kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. Dann wird als Vater vermutet, “wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat”. Mutter oder auch Kind können eine genetische Abstammungsuntersuchung (Vaterschaftstest) verlangen.
Wichtige Vorschriften zur Vaterschaft (Auszüge)
§ 1592 | Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
§ 1600d | Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
§ 1598a | Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
Sorgerecht – gemeinsam oder allein
Beim nichtehelichen Kind hat zunächst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können aber eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.
Das Familienrecht vermutet, dass so eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts durch beide Eltern regelmäßig dem Kindeswohl entspricht. Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf nur ein Elternteil allein ist eigentlich die gesetzliche Ausnahme. Vom Familiengericht wird eine Übertragung auf nur einen Elternteil nur dann ausgesprochen, wenn es dies aus Erwägungen des Kindeswohls für erforderlich hält.
Früher dominierte dagegen die Mutter beim Thema Sorgerecht für uneheliche Kinder stark und die Väter blieben meist außen vor. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fanden das nicht mehr zeitgemäß – die gesetzlichen Regelungen wurden daraufhin angepasst.
Name – diese Optionen gibt es für uneheliche Kinder
Liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter, wird ihr Familienname auch der des Kindes. Mit Zustimmung des Vaters, kann sie sich aber auch für dessen Nachnamen entscheiden.
Unverheiratete Paare mit gemeinsamem Sorgerecht können zusammen entscheiden, ob das uneheliche Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter des Kindes tragen soll. Können sich die Eltern nicht auf den Nachnamen des Sohnes bzw. der Tochter einigen, bestimmt das Familienrecht einen Elternteil, der darf dann die Entscheidung alleine treffen. Die Erklärung zur Namensbestimmung ist gegenüber dem Standesamt abzugeben – diese Namensbestimmung kann später nicht widerrufen werden. Heiraten die Eltern noch, erhält das Kind – solange es noch nicht fünf Jahre alt ist – automatisch den Ehenamen als neuen Geburtsnamen. Bei älteren Kindern bedarf es dagegen einer ausdrücklichen Erklärung
Ausführliche allgemeine Informationen: Namensrecht
Unterhalt des Kindes und der Kindesmutter
Im Unterhaltsrecht sind uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt. Sie haben daher die gleichen Ansprüche auf Kindesunterhalt. Auch die Mutter hat gegen den Vater einen Anspruch auf Unterhalt mindestens bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.
Zum Unterhalt verpflichtet ist der biologische Vater. Im Zweifel muss diese biologische Vaterschaft durch ein gerichtliches Vaterschaftsverfahren geklärt werden.
Erbrecht & Pflichtteil – keine Benachteiligung mehr
Uneheliche Kinder wurden in der Vergangenheit erbrechtlich benachteiligt. Sei dem Inkrafttreten des sogenannten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes Ende der 90er Jahre kennt das deutsche Erbrecht keine Differenzierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern mehr. Nichteheliche Kinder sind damit als Abkömmlinge gesetzliche Erben. Sie können aber testamentarisch von ihrem Vater enterbt werden - ebenso wie eheliche Kinder. In diesem Fall bleibt ihnen der Pflichtteil, den sie einfordern können. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Gesetzliche Erbfolge und Enterbung von Kindern
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Scheidungsgrund nichteheliches Kind
Es gab tatsächlich mal eine Gerichtsentscheidung, welche die Annullierung einer Ehe absegnete, weil der Ehefrau gegenüber ein nichteheliches Kind verschwiegen wurde. Denkbar ist auch, dass eine Täuschung über so einen Umstand ausnahmsweise einen Härtefall darstellen kann, der eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigt. In aller Regel dürfte das aber kein Thema sein.
Das uneheliche Kind als Kündigungsgrund
Auch wenn heute ca. jedes dritte Kind in Deutschland außerhalb der Ehe das Licht der Welt erblickt, entspricht dies nicht unbedingt den sittlichen Moralvorstellungen aller wirtschaftlicher Akteure. Gewöhnliche Arbeitgeber werden sich wohl aber mit unehelichen Kindern ihrer Mitarbeiter abfinden müssen. Bei einer Anstellung bei der Kirche kann das anders aussehen. Das kirchliche Arbeitsrecht und seine besonderen „Loyalitätspflichten“ erlauben grundsätzlich arbeitsrechtliche Konsequenzen für Angestellte die nicht konform mit den Wertvorstellungen und von der Kirche anerkannten familiären Konstellationen leben. Ob das aber eine Kündigung aufgrund eines unehelichen Kindes rechtfertigt, wenn nicht gerade ein Katholischer Priester betroffen ist, darf bezweifelt werden.
FAQ nichteheliches Kind
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Kann der leibliche Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, gegen seinen Willen rechtlicher Vater werden?
Ja, der leibliche Vater kann auch gegen seinen Willen aufgrund einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung rechtlicher Vater mit allen Verpflichtungen und Rechten werden. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB ist insbesondere dann möglich, wenn keine andere rechtliche Vaterschaft besteht (also weder eine Ehe mit der Mutter noch eine wirksame Anerkennung durch einen anderen Mann vorliegt.
Hat ein nichteheliches Kind das gleiche Erbrecht wie ein eheliches Kind?
Das deutsche Erbrecht unterscheidet bei der gesetzlichen Erbfolge nicht (mehr) zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. (Alle) Kinder erben zu gleichen Teilen, § 1924 BGB.
Habe ich als Vater Nachteile, wenn ich nicht mit der Mutter meines Kindes verheiratet bin?
Wenn Sie als leiblicher Vater nicht mit der Mutter verheiratet sind, gibt es keine gesetzliche Vermutung, dass Sie Vater sind. Sie sollten daher die Vaterschaft formell anerkennen oder notfalls durch ein Gericht feststellen lassen. Außerdem sollten Sie sich um eine gemeinsame Sorgerechtserklärung bemühen.









