Handelsvertreter – Expertentipps vom Fachanwalt

Ratgeber für Handelsvertreter zu Rechten, Pflichten und Fragen der Vertragsgestaltung

Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, seine Produkte oder Dienstleistungen optimal zu vermarkten, wofür effektive Vertriebswege benötigt werden. Hierbei spielt der Handelsvertreter eine bedeutende Rolle, der in vielen Branchen und Vertriebsstrukturen zum Einsatz kommt. Seine rechtliche Stellung sowie Rechte und Pflichten sind sowohl durch das Gesetz als auch durch umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Das Handelsvertreterrecht wird auch durch die Globalisierung und Digitalisierung zunehmend geordert. Gerade im digitalen Umfeld erhöhen sich die Spielräume und Anforderungen im Verhältnis zwischen Unternehmen und Handelsvertreter. Hierbei sind viele rechtliche Aspekte zu beachten.

Anwaltliches Beratungsspektrum zum Handelsvertreter

Wir beraten bundesweit Handelsvertreter umfassend in allen rechtlichen Fragen. Hierzu gehören sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung vor Gerichten. Wir beobachten fortlaufend alle neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Handelsvertreters. Damit gewährleisten wir, dass vertragliche und vertriebsrechtliche Konflikte professionell und effektiv geregelt werden können.

Zu unserer Expertise beim Handelsvertreter gehören insbesondere:

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Der Handelsvertreter und seine rechtliche Stellung

Der Handelsvertreter ist nach dem deutschen Handelsrecht ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (Vermittlungsvertreter bzw. Abschlussvertreter). Charakteristisch für den Handelsvertreter ist, dass er nicht nur im Einzelfall tätig wird, sondern eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften für den Unternehmer abschließen oder vermitteln soll. Aus rechtlicher Sicht ist der Handelsvertretervertrag daher ein auf Dauer angelegtes Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer.

Anders als der Groß-, Einzelhändler oder Handelsmakler ist der Handelsvertreter auf vertraglicher Basis in das Absatz- und Vertriebssystem eines Unternehmens integriert. Schließt der Handelsvertreter Geschäfte im eigenen Namen ab, liegt dagegen ein Kommissionsgeschäft vor.

Der Handelsvertreter kann für ein oder mehrere Unternehmen tätig werden (Einfirmen- und Mehrfirmenvertreter). Typischerweise ist der Handelsvertreter selbst Kaufmann nach dem HGB. Dies muss jedoch nicht zwingend so sein. Auch wenn der Handelsvertreter kein Kaufmann im Gesetzessinne, gelten die Handelsvertreter-Vorschriften des HGB. Ausnahmen gelten nur für den Handelsvertreter, der explizit nur nebenberuflich tätig wird.

Provision, Kündigung, Ausgleichsanspruch - die wichtigsten Einzelfragen

Klicken Sie auf die nachfolgenden Unterseiten, um ausführliche Informationen zu wichtigen Themen im Handelsvertreterrecht zu finden:

Pflichten des Handelsvertreters / Rechte des Unternehmers

Der Pflichtenkreis des Handelsvertreters wird vom Gesetz und zunehmend von der Rechtsprechung immer detaillierter bestimmt. Als wichtigste Pflichten des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmen können genannt werden:

  1. Der Handelsvertreter hat sich unter Wahrung der Unternehmerinteressen aktiv um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen.
  2. Der Handelsvertreter hat weit reichende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer.
  3. Während der Vertragslaufzeit untersteht der Handelsvertreter einem Wettbewerbsverbot. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann vertraglich in gewissem Rahmen vereinbart werden.

Rechte des Handelsvertreters / Pflichten des Unternehmers

Auch das Unternehmen muss umfassenden Pflichten gegenüber dem Handelsvertreter nachkommen. Hierdurch werden die Interessen des Handelsvertreters geschützt. Die Pflichten des Unternehmens spiegeln die Rechte des Handelsvertreters wider. Zu den wesentlichen Rechten des Handelsvertreters gehören insbesondere:

  1. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter zu unterrichten und die für die Ausübung der Handelsvertretertätigkeit erforderlichen Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Handelsvertreter hat einen Anspruch auf Provisionszahlung während der Vertragslaufzeit.
  3. Nach der Beendigung des Vertrages steht dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zu, § 89 b HGB. Diese Sondervergütung sieht das Gesetz vor, da der Handelsvertreter an der Schaffung eines wertvollen Kundenstamms mitgewirkt hat, was durch den nachvertraglichen Ausgleichsanspruch abgegolten wird. Dieser Ausgleichsanspruch lässt sich nicht im Voraus vertraglich ausschließen oder beschränken. In der Anwaltspraxis kann man immer wieder beobachten, dass Unternehmen diesen gesetzlichen Schutz des Handelsvertreters zu umgehen versuchen. Besonderheiten gilt es für grenzüberschreitend tätige Handelsvertreter: zu berücksichtigen, die unter Umständen auch einen Ausgleichsanspruch geltend machen können

Der Handelsvertretervertrag

Das rechtliche Verhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer wird im Handelsvertretervertrag geregelt. Dieser unterliegt dabei keinen Formvorschriften. Die grundsätzlich im Zivilrecht bestehende Vertragsfreiheit ist jedoch beim Handelsvertretervertrag zum Teil eingeschränkt. Insbesondere sind oft zum Schutze des Handelsvertreters die auf EU-Recht zurückgehenden gesetzlichen Sonderregelungen des Handelsvertreterverhältnisses zwingend. Die gesetzlichen Vorschriften können dann vertraglich nur in eingeschränktem Rahmen abbedungen werden.

Die bestehenden gesetzlichen Spielräume vom Unternehmer und Handelsvertreter sollten daher genutzt werden, wofür es einer qualifizierten anwaltlichen Beratung, im Idealfall durch einen Fachanwalt bedarf.

Wichtige relevante Vertragsklauseln im Handelsvertretervertrag:

  • Rechtliche Stellung des Handelsvertreters, regionale Eingrenzung (Bezirksvertreter)
  • Einsatz von Untervertretern bzw. Erfüllungsgehilfen
  • Beschreibung der zu vermittelnden Produkte und/oder Dienstleistungen
  • Recht oder Verbot des Unternehmers im Bezirk des Handelsvertreters selbst oder durch Dritte tätig zu werden (Exklusivität)
  • Verpflichtung zur Führung eines Kunden- und Umsatzverzeichnisse
  • Übergabe/Übernahme des bei Vertragsschluss vorhandenen Kundenstammes
  • Verpflichtung des Handelsvertreters zur Vermittlung / zum Abschluss sowie zur Kundenpflege
  • Möglichkeiten des Handelsvertreters, Marken, Firmennamen und andere gewerbliche Schutzrechte des Unternehmens zu nutzen
  • Regelung von Haftungsverhältnissen zwischen Unternehmen und Handelsvertreter
  • Benachrichtigungspflichten des Handelsvertreters und des Unternehmers
  • Verpflichtung zur Beachtung der Kundenbonität
  • Verschwiegenheitspflichten des Handelsvertreters
  • Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten des Unternehmers
  • Regelung des Provisionsanspruchs: Voraussetzung, Höhe, Wegfall, Abrechnung
  • Wettbewerbsverbot - vertraglich und nachvertraglich; Karenzentschädigung
  • Vertragsdauer, ordentliche und außerordentlich Kündigung des Vertrages

FAQ zum Handelsvertreter

Was macht ein Handelsvertreter?

Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln (Vermittlungsvertreter) oder in dessen Namen abzuschließen (Abschlussvertreter).

Wie wird ein Handelsvertreter bezahlt?

Da der Handelsvertreter selbst nicht an den von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäften beteiligt ist, verdient er auch nicht unmittelbar daran. Der Unternehmer für den er tätig ist zahlt ihm aber für jedes erfolgreich vermittelte/abgeschlossene Geschäft eine Provision.

Wir wird man Handelsvertreter?

Viele Unternehmen vertreiben ihre Waren oder Dienstleistungen über Handelsvertreter. Die Handelsvertreter schließen mit dem jeweiligen Unternehmer einen Handelsvertretervertrag, der die Einzelheiten der Zusammenarbeit regelt und Grundlage der Zusammenarbeit ist.

Welche Rechte hat ein Handelsvertreter?

Der Handelsvertreter kann vom Unternehmer verlangen, dass dieser ihm die Vermittlungstätigkeit ermöglicht, in dem er ihm die notwendigen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung stellt. Er hat zudem Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision. Im Falle der Vertragsbeendigung kann ihm darüber hinaus auch ein Ausgleichanspruch zustehen. Um Provisions- und Ausgleichsanspruch durchsetzen zu können, hat der Handelsvertreter zudem auch das Recht auf Auskunft, über die zustande gekommenen Geschäfte.

Welche Pflichten hat ein Handelsvertreter?

Die Hauptpflicht des Handelsvertreters besteht darin, sich aktiv um die Vermittlung bzw. den Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen. Ihn treffen zudem umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Unternehmer.

Darf ein Handelsvertreter für mehrere Unternehmen tätig sein?

Da der Handelsvertreter verpflichtet ist, die Interessen des Unternehmers zu wahren, darf er grundsätzlich nicht zeitgleich für ein anderes konkurrierendes Unternehmen tätig sein. Er unterliegt für die Dauer des Vertrages einem Wettbewerbsverbot. In vielen Fällen will der Unternehmer dieses Verbot auch auf die Zeit nach der Vertragsbeendigung erweitern. Ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann - in gewissen gesetzlichen Grenzen - vertraglich vereinbart werden.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.