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Immobilienfinanzierung

Recht & Steuern

Die Immobilienfinanzierung ist im Wandel. Zu den klassischen Akteuren stoßen neue Anbieter mit neuen Finanzierungsinstrumenten. Insbesondere seien Mezzanine-Finanzierungen, crowdlending sowie auch Immobilienanleihen genannt. Finanzierungslücken können durch die Verwendung solcher Werkzeuge geschlossen werden. Dabei haben die Investoren immer auch die aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu beachten.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Transaktions- und Projektfinanzierung

Wir unterstützen Projektentwickler, Unternehmer und Fonds bei der Finanzierung von Immobilien. Wir beraten bei der klassischen Bankfinanzierung und verhandeln und prüfen und verhandeln im Auftrag unserer Mandanten Bankfinanzierungen mitsamt der dazugehörigen Sicherheitenverträge. Dabei haben wir bei vermieteten Objekten auch die Auswirkungen von gewerbemietrechtlichen Vereinbarungen (Belastungen der Immobilie, Mieterdienstbarkeiten) auf die Kreditvergabe im Blick.

Wir begleiten unsere Mandanten auch während der Laufzeit der einer Bankfinanzierung, beispielsweise bei der Prüfung von Auszahlungsvoraussetzungen, oder bei etwaigen Verstößen gegen den Kreditvertrag oder bei der Prolongation von Darlehen.

Wir sind, gerade mit Blick auf ergänzende Finanzierung durch andere Akteure als Banken, auch vertraut mit sog. Inter-Creditor-Agreements (Vereinbarungen, die zum Beispiel das Verhältnis zwischen Bank und Mezzaninekapitalgeber regeln).

Unseren mittelständischen Mandanten zeigen wir angesichts der zunehmend zurückhaltenden Kreditvergabe der Banken gerne alternative Finanzierungsmodelle auf. Hier rücken zahlreiche Akteure vor, die die traditionell von Banken besetzte Rolle des Immobilien-Finanzierers übernehmen. Beispielsweise kommen private Investoren oder Family Offices als Kapitalgeber in Betracht. Projektentwickler können die Finanzierungslücke beispielsweise mittels der folgenden Instrumente schließen:

  1. Nachrangdarlehen und Partiarische Darlehen
  2. Stille Beteiligungen
  3. Schuldverschreibungen (bonds)
  4. Crowdlending (einschließlich aufsichtsrechtlicher Fragen)
  5. Immobilien Joint Ventures

Diese Instrumente lassen sich individuell auf das jeweilige Vorhaben anpassen, so dass unsere Rechtsanwälte und Steuerberater eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten entwickeln können.

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