Kauf einer GmbH & Co. KG

Unternehmenskaufvertrag, Steuern und Strategien beim Firmenkauf

Die GmbH & Co. KG erfreut sich noch immer großer Beliebtheit. Die Kombination von Haftungsschutz und steuerlicher Behandlung wird insbesondere im Mittelstand und von Familienunternehmen als sehr positiv gewertet. Daher steht die Rechtsform der GmbH & Co. KG auch im Zentrum von Unternehmensnachfolgen. Ist eine interne Nachfolge bzw. eine Übernahme durch Familienmitglieder nicht möglich, kommt es oft zu einem Unternehmenskauf durch Dritte. Beim Kauf einer GmbH & Co. KG sowie beim Erwerb eines Teilbetriebs gilt es diverse finanzielle, rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten.

Wenn Sie Informationen zum Verkauf einer GmbH & Co. KG suchen, klicken Sie bitte hier: Verkauf einer GmbH & Co. KG. Informationen zum Erwerb einer GmbH finden Sie hier: Kauf einer GmbH

Unsere M&A-Expertise beim Kauf einer GmbH & Co. KG

Unsere spezialisierten Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerberater begleiten Sie beim Kauf einer GmbH & Co. KG. Wir unterstützen Sie bei der Planung des Unternehmenskaufs, bei der Vertragserstellung und den Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer. Wir tragen auch dafür Sorge, dass die steuerlichen Risiken identifiziert werden. Unsere Beratungsleistung beim Unternehmenskauf lassen sich wie folgt umschreiben:

  • Unterstützung bei der Ansprache der Verkäuferseite
  • Überprüfung der zu erwerbenden GmbH & Co. KG in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht (Legal und Tax Due Diligence)
  • Bewertung der GmbH & Co. KG (Unternehmensbewertung)
  • Führung der Vertragsverhandlungen und Gestaltung des Kaufvertrags
  • Steuerliche Begleitung des Käufers der GmbH & Co. KG

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Einen schnellen Überblick zur Vorbereitung und Strukturierung (Asset Deal vs. Share Deal) eines Kaufs einer GmbH & Co. KG sowie der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags finden Sie in unserem YouTube-Video:

1. Grundlagen beim Firmenkauf

Zu Beginn des Kaufs einer GmbH & Co. KG ist zu klären, welche wesentlichen Schritte durchzuführen sind (zum Beispiel Identifizierung von Risiken, Unternehmensbewertung). Worauf ist bei der Planung eines solchen Firmenkaufs zu achten und welche Fehler sind zu vermeiden? Noch ehe konkrete Vertragsverhandlungen zwischen dem Verkäufer und Käufer erfolgen können, wird nicht selten eine Geheimhaltungsvereinbarung (auch „Non-Disclosure-Agreement“ genannt oder abgekürzt NDA) abgeschlossen. Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung soll es der Geschäftsleitung der GmbH & Co. KG ermöglichen, dem potenziellen Unternehmenskäufer Zugang zu sensiblen Informationen betreffend die Unternehmung zu gewähren. Bei größeren Unternehmensübertragungen erfolgt regelmäßig eine Absichtserklärung, in der die Struktur des Firmenkaufs und die Kaufpreiskriterien sowie gegebenenfalls schon weitere Einzelheiten dokumentiert werden. Die Rechtsanwälte nennen diese Absichtsbekundung „Letter of Intent“ oder abgekürzt LoI.

Stammt der Käufer nicht aus dem Unternehmen und verfügt er über keine „Insiderinformationen“ wird meist vor einem Kauf einer GmbH & Co. KG diese einer sogenannten Due Diligence-Prüfung unterzogen. Mithilfe einer Due Diligence erhält der Käufer Einblick in bestimmte, in der Regel von ihm vorgegebene Unternehmensbereiche, um sich auf diese Weise ein Bild von den rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnissen der Zielgesellschaft machen zu können. Hierzu bedient sich der Käufer zumeist spezialisierter Rechtsanwälte und Steuerberater. Nach Abschluss der Due Diligence erhält der Käufer einen zusammenfassenden Bericht. Auf der Grundlage dieses Due Diligence-Reports wird der Käufer sodann die Vertragsverhandlungen mit der Verkäuferseite und ihren Beratern führen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen verhandeln Käufer und Verkäufer sämtliche Details des Kaufvertrags.

Eine entsprechende Einigung vorausgesetzt, erfolgt der Abschluss des Kaufvertrags, auch Signing genannt. Dabei bedarf jedenfalls der Erwerb der Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH notarieller Beurkundung. In der Praxis wird aus Gründen der Rechtssicherheit zumeist auch der Kauf der an sich formfrei übertragbaren Kommanditanteile notariell beurkundet. Auch bei einem sogenannten Asset Deal verspricht die notarielle Beurkundung eine größere Rechtssicherheit. Oftmals enthält der Unternehmenskaufvertrag diverse Bedingungen (u.a. Zustimmungen von Gesellschaftern, Banken und Behörden). Nach Eintritt verschiedener ausgehandelter Bedingungen erfolgt die sachenrechtliche Übertragung des Unternehmens auf den Käufer, was oftmals zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen eines sogenannten Closing Memorandum verschriftlicht wird.

2. Unternehmenskauf durch Asset Deal oder Share Deal

Ein Unternehmenskauf kann über einen Share Deal oder Asset Deal strukturiert werden. Bei der Strukturierung und der Ausformulierung des Unternehmenskaufvertrags kommt auf den jeweiligen Kaufgegenstand an.

Wird das Unternehmen durch den Erwerb der KG-Anteile (engl. Shares) übernommen, sprechen wir von einem Share Deal. Kaufpreis und Anteile werden also auf der Gesellschafterebene gewechselt.

 Wird der Betrieb der KG ohne die Anteile gekauft, erfolgt also die Übernahme des Betriebs und der einzelnen Wirtschaftsgüter (engl. Assets), handelt es sich um einen Asset Deal. Beim Asset Deal übernimmt üblicherweise ein Unternehmen den Betrieb oder auch nur Teilbetrieb des verkaufenden Unternehmens. Kaufpreis und Assets werden auf der Ebene der Unternehmen ausgetauscht. Kein Leistungsaustausch erfolgt auf der Gesellschafterebene.

Share Deal vs. Asset Deal Weitere Informationen zum Share und Asset Deal beim Unternehmenskauf finden Sie hier

3. Unternehmenskaufvertrag: wichtige Regelungen

Im Zentrum des Kaufs einer GmbH & Co. KG steht der Unternehmenskaufvertrag. Käufer und Verkäufer verhandeln eine Vielzahl rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte, die allesamt im Unternehmenskaufvertrag festgehalten werden. Einen groben Überblick über die einzelnen Regelungsgegenstände finden Sie nachfolgend:

  • Konkrete Definition des Kaufgegenstands (Gesellschaftsanteile oder Einzelwirtschaftsgüter, wie Maschinen, Gerätschaften und Immobilien). Vor allem bei einem Asset Deal, also der Übertragung des Unternehmens durch Verkauf als Sachgesamtheit, findet kein automatischer Übergang aller Rechtsverhältnisse der GmbH & Co. KG auf den Käufer statt. Dieser Rechtsübergang ist daher im Einzelnen zu regeln.
  • Rechtliche Absicherung des Käufers in Bezug auf identifizierte Risiken durch Vereinbarung eines Garantiekatalogs.
  • Kaufpreiszahlung und Zahlungsmodalitäten, wobei auch eine spätere Kaufpreisanpassung vereinbart werden kann.
  • Vereinbarung von Steuerklauseln zur Verteilung der steuerlichen Risiken, die regelmäßig stichtagsbezogen abgegrenzt werden.
  • Regelung zu Beschäftigungsverhältnissen, um die Absicherung des Betriebsübergangs sicherzustellen.
  • Abstimmung bezüglich behördlicher Zustimmungen, wie kartellrechtliche Anforderungen.
  • Vereinbarungen von Verjährungsregelungen.
  • Kundenschutzregelungen, Mitarbeiterabwerbeverbote und Wettbewerbsbeschränkungen (Verkäufer akzeptiert einen Konkurrenzschutz zugunsten des Käufers).
  • Voraussetzungen für das Closing (zum Beispiel Amtsniederlegung durch die Geschäftsführer und Beendigung von Geschäftsführerverträgen).
  • Regelungen von Schiedsklauseln.

4. Risiken beim Kauf einer GmbH & Co. KG

Der Kauf einer GmbH & Co. KG umfasst üblicherweise den Erwerb zweier Gesellschaften. Der Käufer erwirbt regelmäßig sowohl die operativ tätige Kommanditgesellschaft (abgekürzt „KG“) als auch die geschäftsführende Komplementär-GmbH. Wenn es sich um eine sog. Einheitsgesellschaft handelt (GmbH-Geschäftsanteile befinden sich im Vermögen der KG), wird mit der Übernahme der KG-Beteiligung auch die Komplementär-GmbH „automatisch“ vom Käufer mit übernommen. In allen anderen Fällen ist die Komplementär-GmbH separat vom Verkäufer auf den Käufer zu übertragen.

Der Erwerb der Komplementär-GmbH birgt in aller Regel keine besonderen Risiken und bedarf keiner aufwändigen Due Diligence. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese, wie üblich, keinen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, sondern lediglich die Geschäfte der Kommanditgesellschaft führt und als Haftungsschutz dient. Die Übernahme der Komplementär-GmbH sollte daher überdacht werden, wenn die Komplementär-GmbH selbst operativ tätig war und damit verdeckte Risiken beinhalten kann. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, wenn der Käufer eine neu zu gründende GmbH ohne wirtschaftliche und rechtliche Risiken als Komplementärin installiert. Bevor allerdings eine Komplementär-GmbH wegen möglicher rechtlicher Risiken aus einer GmbH & Co. KG herausgetrennt wird, sollte eine steuerliche Überprüfung vor dem Hintergrund einer bestehenden Betriebsaufspaltung stattfinden.

Überdies ist beim Kauf einer GmbH & Co. KG auch das strenge Kapitalerhaltungsrecht aus der Sphäre der GmbH zu berücksichtigen. In der GmbH führen Zahlungen an Gesellschafter aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen nach den Vorschriften in §§ 30 ff. GmbH zu einer Haftung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.12.2014, II ZR 360/13) können diese strengen Haftungsvorschriften der §§ 30f. GmbHG auch auf die GmbH & Co. KG angewandt werden. Wenn also der Verkäufer in der Vergangenheit hohe Überentnahmen getätigt hat, ist nicht auszuschließen, dass die gesetzliche Kapitalerhaltungshaftung nach dem Kauf einer GmbH & Co. KG auch den Käufer trifft. Daher sollte der Käufer auch Entnahmepraktiken in der KG in den letzten Jahren überprüfen, um eine persönliche Inanspruchnahme insbesondere nach einer später möglichen Unternehmensinsolvenz durch den Insolvenzverwalter zu vermeiden. Die vorgenannten Besonderheiten sollten beim beabsichtigten Kauf einer GmbH & Co. KG berücksichtigt und im Rahmen der Due Diligence genauestens überprüft werden.

Post M&A-Streit

Wenn es nach dem Unternehmenskauf zum Streit kommt, gilt es viele rechtliche Aspekte zu beachten: Eine ausführliche Darstellung zu Streitigkeiten nach einem Kauf einer Unternehmensbeteiligung (post M&A-Streit) finden Sie hier: Streit nach Unternehmenskauf

5. Steuerliche Auswirkungen beim Kauf einer GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG selbst wird als Personengesellschaft nicht mit Einkommens- und Körperschaftssteuern belastet. Hintergrund ist die steuerliche „Transparenz“ der GmbH & Co. KG. Eine Besteuerung mit der Einkommenssteuer findet auf Ebene der Gesellschafter statt. Sie werden mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz belastet. Diese Struktur führt dazu, dass beim Erwerb einer GmbH & Co. KG in der Praxis, anders als beim GmbH-Kauf, keine Gewinne mitverkauft werden, weil diese bereits von den Verkäufern versteuert wurden. Mithin ist es sachgerecht, wenn Gewinne vor dem Verkauf durch den Verkäufer entnommen werden.

Der Kauf einer GmbH & Co. KG wird in der Bilanz des Käufers erfasst. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft. Beim Erwerb einer Personengesellschaft ist aus steuerlicher Sicht der Erwerb des Betriebs der GmbH & Co. KG im Wege eines Asset Deals dem Anteilskauf (Share Deal) gleichgesetzt. Die vom Käufer übernommenen Wirtschaftsgüter werden unabhängig, ob ein Anteilskauf oder ein Asset Deal vorliegt, in der Käufer-Bilanz aktiviert und über die Zeit nach den gängigen Abschreibungsmethoden abgeschrieben. Der Käufer kann also beim Erwerb einer GmbH & Co. KG seinen gezahlten Kaufpreis nach dem Kauf über die Zeit steuerlich gewinnmindernd abschreiben.

Nähere Informationen zu den steuerlichen Wirkungen bei Unternehmensübertragungen finden Sie hier: Besteuerung Kauf/Verkauf von GmbH & Co. KG

Nur am Rande sei erwähnt, dass bei einem Kauf einer GmbH & Co. KG auch hohe Verkehrsteuern entstehen können. Umsatzsteuerlich greift allerdings eine Befreiung, wenn eine „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vorliegt. Wird indes im Rahmen des Erwerbs der GmbH & Co. KG Immobilienvermögen bewegt, kann es zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuern kommen.

Wenn Sie Fragen zu einem Unternehmenskauf haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in unseren Büros in Hamburg, Berlin, München, Köln und Frankfurt am Main jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung.  

FAQ - Kauf einer GmbH & Co. KG

Mit einem Klick finden Sie sofort die Antwort auf die wichtigsten Fragen rund um den Kauf einer GmbH & Co. KG

Muss beim Kauf einer GmbH & Co. KG die Komplementär-GmbH mitgekauft werden?

Bei einer GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft (GmbH-Geschäftsanteile befinden sich im Vermögen der KG) wird mit dem Kauf der KG-Anteile die Komplementär-GmbH mit erworben. In allen anderen Fällen muss die vorhandene Komplementär-GmbH separat neben der KG erworben werden. Die vorhandene Komplementär-GmbH kann aber auch vom Käufer durch eine neue GmbH ersetzt werden. In jedem Fall sollte der Kauf steuerlich geprüft werden.

Wird beim Kauf einer GmbH & Co. KG ein Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen?

Für den Kauf und die Übertragung des Unternehmens in der Rechtsform der GmbH & Co. KG muss ein Unternehmenskaufvertrag abgeschlossen werden. Dieser wird sowohl beim Share Deal als auch beim Asset Deal benötigt.

Bedarf der Kauf einer GmbH & Co. KG der notariellen Beurkundung?

Der Kauf und die Übertragung von KG-Gesellschaftsanteilen bedürfen grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung. Allerdings bedarf die separate Übertragung der Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH der notariellen Beurkundung. Beim Kauf der GmbH & Co. KG sichert eine notarielle Beurkundung die Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags rechtlich ab.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem Kauf einer GmbH und einer GmbH & Co. KG?

Beim Kauf einer GmbH (Share Deal) sind die GmbH-Geschäftsanteile Gegenstand des Kaufvertrags. Beim Kauf einer GmbH & Co. KG in Form des Share Deals werden dagegen die Beteiligungen von zwei Gesellschaften, nämlich der KG und der Komplementär-GmbH, erworben. Auch steuerlich unterscheidet sich der Kauf einer GmbH als Kapitalgesellschaft grundlegend vom Kauf der Personenhandelsgesellschaft GmbH & Co. KG.

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