Gütertrennung - Ratgeber und Beratung

Ehevertrag, Scheidung, Steuern, Erbrecht, Nachteile

Ehegatten leben grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Mit einem Ehevertrag können Sie jedoch auch die sogenannte Gütertrennung vereinbaren. In diesem Betrag erfahren Sie, was Gütertrennung ist, was sie im Scheidungsfall bedeutet, welche steuerlichen Nachteile aber auch Chancen sie hat und wie man vertraglich den optimalen Güterstand gestaltet.

Leistungen rund um die Ehe und den Güterstand

ROSE & PARTNER ist eine bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei für Familienrecht mit besonderem wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Know How und einer Spezialisierung im Bereich Vermögen, Nachfolge und Steuern. Unsere Fachanwälte für Familienrecht, Wirtschaftsanwälte und Steuerberater betreuen Sie in allen Fragen rund um die Themen Ehevertrag, Güterrecht und Scheidung.

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Was ist die Gütertrennung?

Die Gütertrennung ist ein möglicher Güterstand zwischen Ehegatten. Bei der Gütertrennung sind die Vermögen der Eheleute getrennt. Jeder bleibt Alleineigentümer seines vor oder nach der Heirat selbst erworbenen Vermögens. Es es gibt bei der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod keinen (Zugewinn-)Ausgleich für denjenigen Ehegatten, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat als der andere.

Gütertrennung = kein Zugewinnausgleich bei Scheidung

Durch den Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann man Ausgleichszahlungen für während der Ehe hinzugewonnenes Vermögen bei der Scheidung verhindern.

Jeder Ehegatte kann bei der Gütertrennung auch weiterhin über sein eigenes Vermögen ohne Zustimmung des Ehegatten frei verfügen, auch wenn es um Gegenstände geht, die zum gemeinsamen Haushalt gehören oder wenn es um das Vermögen als Ganzes geht.

Video Gütertrennung

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt auf unserem YouTube-Kanal die Gütertrennung - Vorteile, Nachteile, Gestaltungsmöglichkeiten und Alternativen.

Wie unterscheidet sich die Gütertrennung von der Zugewinngemeinschaft?

Auch im gesetzlich als Normalfall vorgesehenen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vermischen sich die Vermögen nicht durch die Eheschließung.

Die Zugewinngemeinschaft unterscheidet sich jedoch von der Gütertrennung vor allem dadurch, dass im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleich stattfinden kann. Hat einer der Ehegatten während der Ehe mehr eigenes Vermögen aufgebaut als der andere, hat dieser grundsätzlich eine Zugewinnausgleichsforderung in Höhe der halben Differenz. Ausführliche Informationen zum Zugewinnausgleich finden Sie hier: Zugewinnausgleich

Außerdem bedürfen bei der Zugewinngemeinschaft bestimmte Verfügungen über eigene Vermögenswerte der Zustimmung des Ehepartners.

Wie vereinbart man eine Gütertrennung per Ehevertrag?

Da grundsätzlich mit der Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, muss die Gütertrennung ausdrücklich vereinbart werden. Dies erfolgt durch einen Ehevertrag. Dieser muss notariell beurkundet werden.

Beim Notartermin müssen beide Parteien anwesend sein. Das muss zwar nicht persönlich geschehen, so dass der eine Ehegatten sogar den anderen vertreten kann. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch dann problematisch, wenn später einmal Gültigkeit des Vertrags wegen der Benachteiligung eines Ehegatten im Raum steht.

Formulierung der Gütertrennung im Ehevertrag (Auszug)

Wir vereinbaren für unsere Ehe als Güterstand die Gütertrennung, nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Uns ist bekannt, dass durch die Vereinbarung der Gütertrennung

  • keine Haftungsbeschränkung gegenüber Gläubigern eintritt,
  • jeder Ehegatte über sein Vermögen frei verfügen kann,
  • beim Tode eines von uns beiden das Erbrecht und Pflichtteilsrecht des Überlebenden am Nachlass des Erstversterbenden sich vermindern und das Erbrecht und Pflichtteilsrecht der Kinder oder sonstiger Abkömmlinge sich erhöhen kann,
  • bei Auflösung der Ehe kein Zugewinnausgleich stattfindet.
  • die steuerliche Privilegierung des §?5 ErbStG keine Anwendung findet.

Wir verzichten auf die Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister, auf den Ausgleich eines etwa bisher entstandenen Zugewinns und auf die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses.

Üblich sind bei der Vereinbarung der Gütertrennung im Ehevertrag auch noch Regelungen, die eine Rückforderung von Zuwendungen eines Ehegatten bei der Scheidung ebenso aussließen wie Ausgleichsansprüche für die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen.

Außerdem wird häufig ein gegenseitiger Pflichtteilsverzicht vereinbart, so dass der Ehegatte problemlos (meist zugunsten der Kinder) von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann.

Ist die Vereinbarung einer Gütertrennung immer wirksam?

Ein Ehevertrag, der die Vereinbarung einer Gütertrennung zum Inhalt hat, kann unwirksam sein, wenn er von einem Gericht als sittenwidrig eingestuft wird. Dies ist vor allem dann möglich, wenn durch den Ehevertrag nicht nur der Zugewinnausgleich, sondern auch andere Scheidungsfolgen wie der Versorgungsausgleich und/oder der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen wurden und beim Vertragsschluss ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen den Ehegatten vorlag.

Anfechtung und Nichtigkeit des Ehevertrags In welchen Fällen eine Gütertrennung in Verbindung mit weiteren Eingriffen in die Scheidungsfolgen zur Unwirksamkeit des Ehevertrags führt, lesen Sie auf unserer ausführlichen Themenseite.

Was bedeutet die Gütertrennung für das Erbrecht und Pflichtteilsrecht des Ehegatten?

Durch die Vereinbarung der Gütertrennung werden die erbrechtlichen Ansprüche des Ehegatten gemindert. Sein gesetzliches Erbrecht hängt von der Zahl der Kinder ab:

  • Kein Kind: Ehegatte erbt neben Eltern, Geschwistern, Neffen/Nichten 1/2
  • 1 Kind: Ehegatte erbt ½
  • 2 Kinder: Ehegatte erbt 1/3
  • 3 oder mehr Kinder: Ehegatte erbt 1/4

Erben neben dem Ehegatten nur Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen oder weiter entfernte Verwandte, ist der Ehegatte Alleinerbe.

Bei der Zugewinngemeinschaft erhöht sich die Erbquote regelmäßig noch um einen pauschalen Zugewinn in Höhe von ¼ des Nachlasses. Bei der Gütertrennung entfällt diese Erhöhung.

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Auch hat der Ehegatte, wenn er durch Testament enterbt wird, in der Zugewinngemeinschaft neben dem (kleinen) Pflichtteil noch den tatsächlichen Zugewinn verlangen, was in der Gütertrennung nicht möglich ist.

Video: Erbrecht des Ehegatten

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt das Erbrecht des Ehegatten - in nur 60 Sekunden.

Welche steuerlichen Nachteile hat die Gütertrennung?

Bei Eingriffen in den Güterstand müssen stets auch die steuerlichen Folgen berücksichtigt werden. Und insoweit hat die Gütertrennung einen entscheidenden Nachteil gegenüber der Zugewinngemeinschaft. Grund ist, dass der Zugewinnausgleich gemäß § 5 ErbStG nicht der Erbschaftsteuer unterliegt. Dieser Zugewinnausgleich findet nämlich nicht nur im Fall der Scheidung statt, sondern auch beim Versterben eines Ehepartners.

Daher kann der mögliche Zugewinnausgleich eine wichtige Rolle spielen, wenn Vermögen jenseits des Ehegatten-Freibetrags für die Erbschaftsteuer in Höhe von 500.000 Euro vererbt werden sollen.

Was ist eine Güterstandsschaukel?

Das Güterrecht bietet jedoch auch eine sehr interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, bei der die Befreiung des Zugewinnausgleichs von der Erbschaft- und Schenkungsteuer und die Vereinbarung der Gütertrennung eine zentrale Rolle spielen.

Es handelt sich um die sogenannte Güterstandsschaukel. Bei der Güterstandsschaukel wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe durch einen Ehevertrag und die Vereinbarung der Gütertrennung beendet. Dadurch wird (wie bei der Scheidung) der Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst und das entsprechende Vermögen steuerfrei auf den Ehegatten übertragen - ohne dass Freibeträge oder Steuerbefreiungen für Immobilien in Anspruch genommen werden müssten. Anschließend kann dann wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgeschaukelt werden.

Die Güterstandsschaukel wird nicht nur zur steueroptimierten Verteilung des Familienvermögens eingesetzt, sondern auch zur Haftungsvermeidung und zur Pflichteilsreduzierung. Sowohl steuerlich als auch insbesondere zivilrechtlich sind die Gestaltungen aber im Einzelfall komplex und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Themenseite Güterstandsschaukel Ausführliche Informationen zur güterrechtlichen Optimierung der Erbschaftsteuer, der Haftung und des Pflichtteils.

Welche Alternativen gibt es zur Gütertrennung?

Gerade aufgrund der steuerlichen Nachteile der Gütertrennung sollten daher stets auch mögliche Alternativen in Betracht gezogen werden. In einem Ehevertrag kann man insbesondere eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Diese kann zum Inhalt haben, dass der Zugewinn zwar für den Fall der Scheidung ausgeschlossen sein soll, nicht aber für den Fall des Versterbens.

Für wen ist die Gütertrennung der richtige Güterstand?

Da in den meisten Fällen die modifizierte Zugewinngemeinschaft im Ergebnis der bessere Güterstand sein wird, da er unerwünschte gesetzliche Scheidungsfolgen vermeidet, ohne steuerlich nachteilig zu sein, ist der sinnvolle Anwendungsbereich der Gütertrennung geringer als man vielleicht denkt..

  • Erste Wahl wird er vor allem in den Fällen sein, in denen die Erb- und Pflichtteilsquote möglichst gering ausfallen soll. Das kann etwa zur Absicherung der Unternehmensnachfolgesinnvoll sein, wenn ein Kind das Unternehmen erben und weiterführen soll und die Pflichtteilsansprüche des zu diesem Zweck ganz oder teilweise enterbten Ehegatten reduziert werden sollen.
  • Ähnlich ist die Ausganglage, wenn ein Paar spät heiratet und beide bereits eigene Kinder haben. Um die erbrechtliche Stellung der Kinder zu stärken, bietet sich die Gütertrennung an, da sie das gesetzliche Ehegattenerbrecht gering hält.
  • Gelegentlich muss die Gütertrennung auch vereinbart werden, wenn ein Ehegatte Gesellschafter einer GmbH, KG oder GbR ist und der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich verlangt, dass jeder verheiratete Gesellschafter im Güterstand der Gütertrennung lebt.

FAQ Gütertrennung

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Warum vereinbart man Gütertrennung?

Vereinbaren Eheleute den Güterstand der Gütertrennung, findet bei einer späteren Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Außerdem verringert sich das gesetzliche Erbrecht und Pflichtteilsrecht des Ehegatten.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Gütertrennung?

Bei der Gütertrennung findet im Falle der Scheidung oder des Todes kein von der Erbschaftsteuer befreiter Zugewinnausgleich statt. Daher ist die Gütertrennung steuerlich häufig nicht der passende Güterstand. Aus steuerlicher Sicht ist daher die modifizierte Zugewinngemeinschaft die bessere Option, da bei Ihr der (steuerfreie) Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung, nicht aber bei Tod ausgeschlossen werden kann.

Kann man Gütertrennung noch nach der Heirat vereinbaren?

Eine Gütertrennung kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung vereinbart werden. Wechselt man während der Ehe von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, entsteht gegebenenfalls ein Zugewinnausgleichsanspruch. Dieser kann dafür genutzt werden, um Vermögen steuerfrei von einem Ehegatten auf den anderen zu übertragen (Güterstandsschaukel).

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