Pflichtteilsprobleme bei der Unternehmensnachfolge

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche bei Betriebsvermögen

Wird ein Unternehmen vom Inhaber auf die nächste Generation vererbt, tauchen bei der testamentarischen Gestaltung häufig Pflichtteilsprobleme auf. Ansprüche weichender Erben können für den Betrieb existenzbedrohend werden und führen regelmäßig zu einem Erbstreit. So vielfältig wie die Probleme sind jedoch auch die Gestaltungsmöglichkeiten. Neben den erbrechtlichen Instrumenten stehen auch wirksame gesellschaftsrechtliche Mittel zur Verfügung, um dem Pflichtteil den Schrecken zu nehmen.

Anwaltliche Leistungen rund um den Pflichtteil bei der Unternehmensnachfolge

Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Steuerrecht begleiten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer bundesweit in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Beratungsschwerpunkte im Bereich Erbschaft und Pflichtteil sind:

  • Gestaltung der Nachfolge durch Übergabeverträge, Testamente und Erbverträge
  • Pflichtteilsvermeidung durch Verzichtsverträge, Schenkungen und gesellschaftsrechtliche Lösunge
  • Abwehr bzw. Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen im Erbfall
  • Steuerliche Begleitung und Optimierung der Nachfolgeplanung und Erbfallawicklung

Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Weichende Erben und ihre Pflichtteilsansprüche

Die gesetzliche Erbfolge begünstigt in erster Linie Kinder und Ehegatten. Unternehmen wollen ihren Betrieb jedoch häufig nur an einen oder wenige Angehörige übertragen, zum Beispiel weil ein Kind aufgrund der Ausbildung und Persönlichkeit besonders als Nachfolger geeignet ist oder ein anderes Kind schlicht enterbt werden soll.

Da die Unternehmensanteile wirtschaftlich häufig den Schwerpunkt des Nachlasses bilden, bleibt für die weichenden Erben häufig nur eine Zuwendung unterhalb ihres Pflichtteils übrig.

Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder und Ehegatten des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. In dieser Höhe haben die Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Geldzahlung gegen den erbenden Unternehmensnachfolger.

Zankapfel Unternehmensbewertung

Besonders komplex ist die Frage des tatsächlichen Unternehmenswerts, der für die Pflichtteilsberechnung heranzuziehen ist. Kleine und Mittelständische Unternehmen haben - anders als börsennotierte Aktiengesellschaften - keinen leicht zu ermittelnden Wert. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Wertermittlungsanspruch und kann vom Erben ein Sachverständigengutachten verlangen. Dabei kann man sich insbesondere über die passende Methode bei der Wertermittlung für den Pflichtteil streiten.

Unternehmensbewertung für den Pflichtteil Ausführliche Themenseite mit Informationen zu Bewertungsfragen und Stolperfallen rund um die Bewertung von Einzelunternehmen, GmbH, GbR, KG etc.

Bewertung von unserem Experten

Die Unternehmensbewertung für die Ermittlung des Pflichtteils übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als spezialisierter Experte arbeitet er mit unseren Pflichtteils-Anwälten zusammen. Sie können ihn aber auch unabhängig von einer erbrechtlichen Mandatierung beauftragen.

Fragen Sie nach einem Angebot für eine Unternehmensbewertung oder eine kostengünstige Indikative Unternehmenswertermittlung:

stuermer@rosepartner.de

Königsweg Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung

Das sicherste Gestaltungsinstrument bei der Unternehmensnachfolge im Hinblick auf eine Pflichtteilsproblematik ist der Pflichtteilsverzicht. Verzichtet der testamentarisch enterbte Pflichtteilsberechtigt auf seine Rechte, erlangt der Unternehmer uneingeschränkte Testierfreiheit.

Ein solcher Pflichtteilsverzicht muss rechtzeitig geplant werden und setzt voraus, dass der betreffende Angehörige überhaupt (noch) bereit ist, sich zu Verhandlungen an den Familientisch zu setzen. Naturgemäß gibt es den Pflichtteilsverzicht nicht zum Nulltarif. Die Beteiligten müssen sich auf eine Gegenleistung einigen. Das kann zum Beispiel die sofortige Zahlung einer Abfindung in Geld sein oder aber auch die erbvertragliche Zuwendung des Privatvermögens des Unternehmers.

Beim Pflichtteilsverzicht kommt es daher sowohl auf persönliche Befindlichkeiten und die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Familie als auch die Vermögenszusammensetzung und die Liquidität des Erblassers an. Daher ist es wichtig, die persönlichen Interessen sowie die wirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten genau unter die Lupe zu nehmen, wenn man einen Pflichtteilsverzicht unterschriftsreif verhandeln will.

Pflichtteilsreduzierung durch Schenkung von Unternehmensanteilen

Lässt sich ein Pflichtteilsverzicht nicht realisieren, kann der Unternehmer versuchen, durch lebzeitige Schenkungen das Pflichtteilsrecht des Angehörigen auszuhöhlen. Häufig werden zu diesem Zweck Unternehmensanteile vorzeitig an den ausgewählten Nachfolger übertragen. Dabei sind jedoch insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Vormachtstellung des Schenkers sichern: Rechtlich sollte sichergestellt werden, dass der Unternehmer sich durch den oder die neuen Gesellschafter nicht in seiner Handlungsfreiheit beschränkt und weiter das Heft in der Hand behält. Daher sollten sowohl beim Schenkungsvertrag Rückforderungsrechte vereinbart werden als auch der Gesellschaftsvertrag zugunsten des Unternehmers angepasst werden („Familiengesellschaft“).
  2. 10-Jahres-Frist für die Pflichtteilsreduzierung: Der Wert der Schenkung wird nicht sofort sondern nur schrittweise den pflichtteilsrelevanten Nachlass entzogen. Jährlich sind dies 10%, so dass erst 10 Jahre nach Vollzug der Schenkung diese vollständig dem Zugriff des Pflichtteilsberechtigten entzogen ist. Bis dahin bestehen gemäß § 2325 BGB sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche.
  3. Vorsicht vor dem Nießbrauch: Ein ebenso häufiger wie folgenreicher Fehler bei der Gestaltung der Pflichtteilsreduzierung ist die Vereinbarung eines Nießbrauchs. Die oben genannte 10-Jahres-Frist beginnt nämlich gar nicht erst zu laufen, wenn der Schenker sich wirtschaftlich gar nicht ärmer macht. Der Nießbrauchsvorbehalt an einer Immobilie bzw. einem Unternehmensanteil steht daher regelmäßig einer Pflichtteilsreduzierung im Wege.
  4. Steuervorteile nutzen: Durch die lebzeitige Schenkung an den Unternehmensnachfolger können auch steuerliche Vorteile realisiert werden. Der persönliche Freibetrag für die Erbschaft- und Schenkungsteuer steht schließlich alle 10 Jahre zur Verfügung und beträgt beispielsweise für Kinder 400.000 Euro. Ob und inwieweit der Freibetrag bei der Schenkung von Gesellschaftsanteilen überhaupt in Anspruch genommen werden muss, richtet sich nach der konkreten Anwendbarkeit der steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen.

Möglichkeit: Gebundenes Zweckvermögen ohne Abfindung

Das Gesellschaftsrecht bietet eine besondere Möglichkeit, Pflichtteile bei der Nachfolge zu reduzieren. Bei der lebzeitigen Zuwendung von Anteilen an einer GbR, OHG, KG bzw. GmbH & Co. KG, liegt nämlich unter Umständen auch dann keine pflichtteilsrelevante Schenkung vor, wenn der neu in die Gesellschaft eintretende Gesellschafter keine Kapitaleinlage erbringt. Begründet wird das vor allem mit der persönlichen Haftung, die übernommen wird und den übrigen gesellschaftsrechtlichen Pflichten, wie etwa die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft. Das gilt auch, wenn der Abfindungsanspruch beim Ausscheiden im Todesfall gesellschaftsvertraglich auf 0 Euro reduziert wurde.

Anders ist die Rechtslage jedoch bei solchen Gesellschaften zu beurteilen, deren Zweck die Verwaltung des privaten Vermögens im Familienkreis ist, keine relevanten Haftungsrisiken vorliegen und die Unternehmensfortführung im Erbfall durch die Gesellschaft nicht beabsichtigt ist. Gerade, wenn der abfindungsfreie Vermögensübergang auf den Mitgesellschafter im Erbfall das Ziel, und der Übergang der Anteile auf eine familienfremde Person ausgeschlossen ist, liegt eben kein aleatorisches Geschäft vor.

Es kommt daher auf die konkrete Struktur, den Zweck und den Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft an, um die Frage zu beantworten, inwieweit pflichtteilsreduzierende Gestaltungen mithilfe des Gesellschaftsrechts möglich sind.

Erfolgreich im Erbstreit um den Pflichtteil

Nicht der Erblasser, sondern der erbende Betriebsnachfolger sieht sich nach dem Erbfall den Ansprüchen des enterbten Pflichtteilsberechtigten ausgesetzt. Da der Pflichtteil grundsätzlich sofort fällig ist, kann dies Hinsichtlich der Liquidität schnell zum Härtetest für das Unternehmen werden. Insbesondere muss man sich vor Augen halten, dass gleichzeitig mit der Pflichtteilsproblematik möglicherweise auch eine Erbschaftsteuerpflicht auf den Nachfolger zukommt. Und das zu dem ohnehin schwierigen Zeitpunkt des Erbfalls mit den daran hängenden privaten und betrieblichen Themen (z.B. Reaktionen von Banken, Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten auf den Wechsel in der Unternehmensführung).

Anders als in der Erbengemeinschaft kann der Erbe bei Pflichtteilsansprüchen das Problem in der Regel nicht aussitzen. Der Berechtigte hat Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung. Im Rahmen dieses dreistufigen Vorgangs gibt es zahlreiche Möglichkeiten, im Wege von Verhandlungen, die Interessen des Nachfolgers und des Unternehmens wahrzunehmen.

Gehören Unternehmen zum Nachlass, wird häufig versucht, die Pflichtteile von "weichenden Erben" durch lebzeitige Schenkungen zugunsten des Nachfolgers zu reduzieren. Dann stehen Pflichtteilsergänzungsansprüche im Raum. Diese können einem Pflichtteilsstreit eine weitere Dimension an Komplexität geben. Häufig bereitet auch die genaue Rekonstruktion des Sachverhalts Probleme.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.