Unternehmenswert für Scheidung und Zugewinn

Die Berechnung des Unternehmenswerts einer GmbH, GmbH & Co. KG, GbR etc. für den Zugewinnausgleich

Bei einer Unternehmerehe stellt sich bei einer Scheidung stets die Frage, wie der Wert des Betriebs, des Gesellschaftsanteils etc. im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt wird. Für die erforderliche Unternehmensbewertung bedarf es insbesondere wirtschaftlicher und steuerlicher Expertise. Unsere Fachanwälte für Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht beraten Unternehmer und Unternehmergatten bzw. Gesellschafter und Ehegatten von Gesellschaftern in allen Fragen rund um die Unternehmerscheidung.

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Unternehmensbewertung durch unseren Experten!

Die Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als Bewertungsexperte arbeitet er eng mit Anwälten aus unseren anderen Fachbereichen zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von rechtlichen Themen beauftragen (stuermer@rosepartner.de).

Indikative Unternehmensbewertungen bieten wir ab 5.000 EUR zzgl. USt. an.

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Das Unternehmen in der Scheidung

In der häufigsten Konstellation der Unternehmerscheidung ist einer der Ehegatten Inhaber/Gesellschafter einer GmbH oder Personengesellschaft und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Unternehmer muss seine/m Ex dann zwar nach der Trennung keine Anteile am Unternehmen überlassen. Er ist aber häufig dazu verpflichtet den scheidenden Partner am Wertzuwachs (Zugewinn) der Firma während der Ehe durch eine Geldzahlung zu beteiligen. Bei einer Scheidung ist daher im Rahmen des Zugewinnausgleichs auch der Wert des Unternehmens bzw. der Beteiligung zu ermitteln – und zwar im Zeitpunkt der Eheschließung und der Scheidung.

Über den tatsächlichen Wert der Firma kommt es zwischen den Eheleuten bei der Trennung und Scheidung häufig zum Streit, denn in der Regel gibt es bei mittelständischen Unternehmen keinen leicht zu ermittelnden Unternehmenswert.

Themenseite Unternehmerscheidung Ausführliche Informationen für Inhaber von Einzelunternehmen und Gesellschafter von GmbHs und Personengesellschaften.

Auskunftsansprüche zur Ermittlung des Unternehmenswertes

Von großer Bedeutung beim Auseinanderbrechen der Unternehmerehe sind die Auskunftsansprüche des Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens. Diese Ansprüche sind:

  1. Anspruch auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses
  2. Anspruch auf Wertermittlung durch den Ehegatten
  3. Anspruch auf Wertermittlung durch einen Sachverständigen

Die Kosten, die für die Erteilung des Bestandsverzeichnisses und der Wertermittlung durch den Ehegatten verbunden sind, trägt der zur Auskunft verpflichtete Unternehmer, die Wertermittlung durch einen Sachverständigen muss der auskunftsberechtigte Ehegatte zunächst selbst zahlen. Gegebenenfalls besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung.

Ertragswert und Substanzwert - Ansätze und Methoden

Das Ziel ist klar: Bei der Bewertung für den Zugewinnausgleich ist der volle wirkliche Wert, der objektivierte Verkehrswert des Unternehmens zu ermitteln. Die entscheidenden Weichen bei der Unternehmensbewertung werden durch die Wahl der Bewertungsmethode gestellt. Darüber entscheidet im Streit das Gericht. Vorrangig kommen die Ertragswertmethode einerseits und die Substanzwertmethode andererseits in Betracht. Dies gilt sowohl für die GmbH als auch für Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG oder die GbR.

  • Im Rahmen der Ertragswertmethode wird die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens ermittelt (Zukunftserfolgswert), und zwar unter Berücksichtigung der Erträge des Unternehmens in den letzten Jahren. Auf dieser Grundlage wird eine Prognose zur Ertragslage der nächsten Jahre erstellt. Nicht die einzelnen Gegenstände des Betriebs, sondern das Unternehmen als Ganzes werden also bewertet.
  • Bei freiberuflichen Praxen von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten etc. und sonstigen inhabergeführten Unternehmen gibt es Besonderheiten. Da sich die Ertragsprognose hier kaum von der Person des Inhabers trennen lässt und der Ertrag von ihm durch unternehmerische Entscheidungen beeinflusst werden kann, greift hier das reine Ertragswertverfahren zu kurz. Hier wird für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs bei der Unternehmerscheidung ein modifiziertes Ertragswertverfahren herangezogen. Das heißt, für die Planung und Prognose wird eine fremdübliche Geschäftsführung unterstellt.
  • Bei der Substanzwertmethode werden dagegen die einzelnen Aktiva des Unternehmens ermittelt und bewertet. Dabei werden auch stille Reserven berücksichtigt, da insoweit der Wiederbeschaffungswert entscheidend ist. Verbindlichkeiten werden von diesen Werten abgezogen. Schließlich wird dem Ergebnis noch ein etwaiger Geschäftswert zugeschlagen, der sich nicht in der Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter des Unternehmens widerspiegelt. Hier spricht man auch von immateriellen Werten bzw. Goodwill. Die Substanzwertmethode ist für solche Firmen geboten, die überwiegend aus werthaltigem Anlagevermögen bestehen – z.B. Immobiliengesellschaften.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung zur Unternehmensbewertung bei der Zugewinnsermittlung im Jahr 2017 (BGH XII ZR 108/16, Urteil vom 8.11.2017) seine ständige Rechtsprechung zugunsten des Ertragswertverfahrens bestätigt. Dieses sei geeignet, um zur Bemessungsgrundlage für den Wert einer Unternehmensbeteiligung zu gelangen. In Theorie und Praxis hat sich der Standard IDW S 13 des Instituts der Wirtschaftsprüfer als Bewertungsmethode für den Unternehmenswert im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich bei Scheidung durchgesetzt.

Zankapfel Unternehmerlohn

Im Rahmen der Unternehmensbewertung streiten die getrennten bzw. geschiedenen Ehegatten bei freiberuflichen Praxen und inhabergeführten Unternehmen nicht selten um den sogenannten Unternehmerlohn. Dieser ist eine kalkulatorische Größe im Rahmen der Ertragswertmethode. Der Unternehmerlohn drückt den Wert der Mitarbeit des Unternehmers bzw. Gesellschafters im Betrieb aus. Er muss in der Planungsprognose als Lohnbestandteil Berücksichtigung finden und mindert damit den Unternehmenswert, da er auf dem persönlichen Einsatz des Inhabers beruht und nicht auf einen potenziellen Erwerber übertragbar ist.

Streiten kann man sich dabei um die konkrete Höhe des angemessenen kalkulatorischen Unternehmerlohns, da dieser auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse des Betriebes und des Unternehmers zu bestimmen ist.

Die Scheidung des Unternehmers (Video)

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt die Stolpersteine bei der Scheidung mit Betriebsvermögen und erklärt, wie man mit der richtigen Strategie das Überleben der Firma sichert.

Latente Steuerlast für eine fiktive Veräußerung berücksichtigen

Eine Besonderheit im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens mit Unternehmen ist die Berücksichtigung der sogenannten latenten Steuerlast. Hintergrund ist, dass die Zahlung des Zugewinnausgleichs bei seinem Empfänger steuerneutral ist, der Unternehmer bei einem etwaigen Unternehmensverkauf oder einer Liquidation einen entsprechenden Gewinn zu versteuern hätte.

Unabhängig, ob tatsächlich eine Veräußerung stattfindet, wird die diesbezügliche latente Steuerlast ermittelt und der Wert des Unternehmens für die Berechnung des Zugewinns entsprechend reduziert.

Der Ehevertrag - die Lösung aller Bewertungsprobleme

Im gesetzlichen Rahmen des Familienrechts ist bei einer Unternehmerscheidung ein intensiver Streit über den Wert seines Unternehmens sehr wahrscheinlich. Nur durch den rechtzeitigen Abschlusses eines Ehevertrages kann ein solcher Konflikt in den meisten Fällen verhindert werden. In einem Ehevertrag für Unternehmer oder Gesellschafter kann beispielsweise vereinbart werden:

  • der komplette Ausschluss des Zugewinnausgleichs durch die Vereinbarung der Gütertrennung,
  • eine Modifizierung des Zugewinnausgleichs insoweit, dass Betriebsvermögen vom Zugewinn ausgeschlossen ist,
  • eine sonstige Modifizierung des Zugewinnausgleichs durch die zum Beispiel Unternehmenswerte verbindlich festgelegt oder gedeckelt werden.

Welche ehevertragliche Vereinbarung im Einzelfall zweckmäßig und zulässig ist, kann nur durch eine Abwägung aller ehelichen und wirtschaftlichen Aspekte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entschieden werden.

Video: Ehevertrag für Unternehmer

Im folgenden Video erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose die Notwendigkeit und Wirkungsweise des Unternehmer-Ehevertrags als Instrument der Existenzsicherung für den Scheidungsfall.

FAQ Unternehmenswert Zugewinn Scheidung

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wie wird bei einer Scheidung das Unternehmen berücksichtigt?

Wie auch das Privatvermögen wird ein Unternehmen bzw. Anteile an Unternehmen im Falle einer Scheidung bei der Ermittlung des Zugewinns berücksichtigt. Ist der Unternehmenswert während der Ehe gestiegen, schuldet der Unternehmer gegebenenfalls einen Zugewinnausgleich.

Fällt ein Unternehmen mit seinem vollen Wert in den Zugewinn?

Der für die Ermittlung des Zugewinns einschlägige § 1376 BGB spricht beim Anfangs- und Endvermögen schlicht vom "Wert". Gemeint ist aber der tatsächliche Verkehrswert. Diesen gilt es grundsätzlich zu ermitteln.

Welche Auskunft über die Firma wird bei der Scheidung geschuldet?

Der geschiedene Ehegatte hat Auskunft auf die Übergabe eines Vermögensverzeichnisses, in dem Aktive und Passiva aufgelistet sind. Bei Betriebsvermögen muss auch der Umsatz und der Gewinn als wertbildende Faktoren mitgeteilt werden.

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