Erbschein Gebührenrechner

Was kostet Ihr Erbschein?

Bei der Beantragung eines Erbscheins fallen Gebühren für die Ausstellung des Erbscheins sowie für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung an. Nutzen Sie nachfolgenden Rechner, um die konkreten Kosten in Ihrem Fall zu ermitteln.

Anwaltliche Leistungen rund um die Erbschaft

Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung von Erbfällen sowie bei Konflikten rund um die Erbschaft. Wir betreuen sowohl Erben und Vermächtnisnehmer als auch enterbte Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. 

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Informationen zu unserem Honorar finden Sie hier: Honorar Erbrecht

Gebührenbeispiele für Erbschein und eidesstattliche Versicherung

Wert des Nachlasses

Gebühren

 

100.000 EUR

546 EUR

 

500.000 EUR

1.870 EUR

 

1.000.000 EUR

3.470 EUR

 

5.000.000 EUR

16.270 EUR

 

10.000.000 EUR

22.770 EUR

 

So setzen sich die Kosten für den Erbschein zusammen

Für den Erbschein fallen in der Regel 2 Gerichtsgebühren nach dem GNotkG an:

  1. Verfahrensgebühr: KV Nr. 12210
  2. Eidesstattliche Versicherung: KV Nr. 23300

Soweit die Antragstellung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei einem Notariat erfolgt, fallen grundsätzlich noch 19% Umsatzsteuer (für 1 Gebühr) an. Außerdem können etwaige Auslagen zu erstatten sein.

Wie wird der Wert des Nachlasses für die Gebührenberechnung bestimmt?

Über die Höhe der Gerichtsgebühren entscheidet der Geschäftswert. Beim Erbschein ist das der “Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls” (§ 40 Absatz 1 GNotKG). Abgezogen werden für die Gebührenberechnung die “vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten”. Das sind aber nicht alle Nachlassverbindlichkeiten, die auch bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger werden zum Beispiel nicht abgezogen. 

Wenn Sie einen Erbschein beantragen, wird das Nachlassgericht Sie auffordern, Angaben zum Nachlass zu machen. In der Regel wird dafür ein Fragebogen ausgehändigt bzw. verschickt, in dem Angaben zu einzelnen Vermögensklassen (Immobilien, Bankguthaben, Unternehmensanteile etc.) gemacht werden sollen, einschließlich Wertangaben. Bei nicht feststehenden Werten - etwa von Immobilien - müssen Sie kein Gutachten einholen, sondern können eine Schätzung machen.

Wenn Sie trotz Aufforderung (und Erinnerung) keine Angaben zum Nachlass machen, kann das Nachlassgericht den Wert schätzen und so den Geschäftswert für das Erbscheinverfahren festsetzen. Hier müssen Sie aber keine willkürlichen Beträge hinnehmen, insbesondere, wenn es das Gericht versäumt hat, aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes eigene Ermittlungen zur Feststellung des Nachlasswertes anzustellen.

Erben ohne Erbschein? So sparen Sie sich die Kosten

In vielen Fällen benötigen Sie überhaupt keinen Erbschein und können sich die entsprechenden Gebühren sparen. Zunächst einmal muss man wissen, dass die Erbenstellung selbst überhaupt nicht vom Erbschein abhängt. Erbe, also Alleinerbe oder Miterbe in einer Erbengemeinschaft wird man nach deutschem Erbrecht automatisch im Zeitpunkt des Erbfalls. Rechtlich bedarf es also weder einer Annahme der Erbschaft noch eines Erbscheins.

Der Erbschein dient lediglich dazu, sich im Rechtsverkehr, insbesondere gegenüber Banken, Grundbuchämtern etc. als Erbe auszuweisen. Selbst dann ist der Erbschein aber nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Erbenstellung nicht anders nachweisen können. Ein solcher Nachweis kann zum Beispiel ein Testament sein. So reicht beispielsweise ein handschriftliches Testament, aus dem Ihr Erbrecht eindeutig hervorgeht, aus, um sich gegenüber Banken auszuweisen. Beim Grundbuchamt ist es etwas strenger: Hier hilft nur eine notariell beurkundete letztwillige Verfügung, um z.B. eine Grundbuchberichtigung für eine Nachlassimmobilie zu veranlassen. In jedem Fall muss das Testament aber vom Nachlassgericht eröffnet sein (Eröffnungsprotokoll).

In der Praxis hiftt oft auch eine Vollmacht auf den Todesfall oder über den Tod hinaus, um Erben ohne Erbschein handlungsfähig zu machen. 

Video: Wann benötigt man (k)einen Erbschein

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wann Erben als Nachweis tatsächlich einen Erbschein benötigen und wann man sich die Kosten dafür sparen kann.

So beantragt man einen Erbschein beim Nachlassgericht

Die Kosten bzw. Gebühren des Erbscheins sind nur ein Aspekt des Erbscheinverfahrens beim Nachlassgericht. Gelegentlich ist unklar, wer überhaupt für wen einen Erbschein beantragen kann (etwa in Erbengemeinschaften). Außerdem stellt sich oft die Frage, welche Unterlagen für die Ausstellung des Erbscheins notwendig sind. 

Die wahren Probleme im Erbscheinverfahren treten jedoch dann auf, wenn die Erbfolge unklar bzw. umstritten ist. Das kann bei nicht geklärten Verwandtschaftsverhältnissen bei der gesetzlichen Erbfolge der Fall sein. Häufiger wird aber um die Gültigkeit von Testamenten oder die Auslegung des letzten Willens gerungen. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht vertreten Sie in diesen streitigen Erbscheinverfahren und setzen Ihre Interessen durch. 

Erbschein beantragen Schritt für Schritt zum Erbnachweis vom Nachlassgericht

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

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