Testamentseröffnung
Fragen und Antworten zur Eröffnung des letzten Willens
Hinterlässt ein Erblasser ein Testament, ist die Testamentseröffnung ein wesentlicher formaler Schritt zur Feststellung der Erbenstellung bei einer gewillkürten Erbfolge. Unsere Fachanwälte für Erbrecht geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Ablieferung von Testamenten und zur Testamentseröffnung.
Anwaltliche Leistungen rund um die Erbschaft
Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen und steuerlichen Abwicklung von Erbfällen sowie bei Konflikten rund um die Erbschaft. Wir betreuen sowohl Erben und Vermächtnisnehmer als auch enterbte Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker.
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Ein Erbfall ist eingetreten und ich habe ein Testament in meinem Besitz. Was muss ich tun?
Sie sind gesetzlich (§ 2259 BGB) dazu verpflichtet, dieses Testament im Original beim Nachlassgericht abzugeben – und zwar unverzüglich, nachdem Sie vom Tod des Erblassers erfahren haben. Einen Antrag auf Testamentseröffnung müssen Sie nicht stellen. Diese erfolgt von Amts wegen.
§ 2259 BGB | Ablieferungspflicht
Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.
Was passiert, wenn ich das Testament verheimliche oder vernichte?
Ein Testament nicht beim Nachlassgericht abzugeben, ist keine gute Idee – selbst wenn Ihnen der Inhalt nicht passt. Ein Verstoß gegen die Ablieferungspflicht kann nämlich zu einer Schadensersatzpflicht und auch zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung führen. Auch droht eine „Erbunwürdigkeit“, wenn die Sache ans Licht kommt.
Was ist, wenn sich das Originaltestament in amtlicher Verwahrung befindet?
Hier bekommt das Nachlassgericht automatisch Kenntnis vom Testament und dessen Inhalt. Eine Ablieferungspflicht für Kopien von amtlich verwahrten Testamenten gibt es nicht. Die Testamentseröffnung erfolgt automatisch von Amts wegen.
Welchen Zweck hat die Testamentseröffnung?
Die Eröffnung des Testaments ist ein formeller Akt. Durch ihn soll sowohl das Nachlassgericht als auch alle potentiellen Erben und Enterbten Kenntnis vom letzten Willen des Erblassers bekommen. Auf der Grundalge eines eröffneten Testaments kann zum Beispiel ein Erbschein beantragt werden oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden.
Video: Erbschein beantragen
In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Bernfried Rose Schritt für Schritt, wie man einen Erbschein beantragt, um sich als Erbe ausweisen zu können.
Welches Gericht ist für die Eröffnung des Testaments zuständig?
Welches Nachlassgericht für die Testamentseröffnung zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Erblassers. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Wer wird vom Inhalt des Testaments informiert? Sowohl die im Testament genannten möglichen Erben als auch die gesetzlichen Erben werden nach der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht über das Testament und seinen Inhalt informiert.
Wie erfolgt die Verkündung?
Die feierliche Verkündung des letzten Willens durch den Richter am Nachlassgericht in Anwesenheit der Angehörigen des Erblassers ist zwar möglich (§ 348 Abs. 2 BGB), kommt aber heutzutage praktisch nur noch als dramaturgisches Stilmittel im Fernsehen vor. Üblich ist die Versendung einer Kopie des eröffneten Testaments an die Betroffenen.
Wie viel Zeit vergeht bis zur Testamentseröffnung?
Eine gesetzliche Frist für die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen gibt es nicht. Zweck der Testamentseröffnung ist jedoch, zeitnah für Rechtssicherheit zu sorgen und eine geordnete Nachlassabwicklung sicherzustellen. Erfahrungsgemäß dauert es jedoch meist mindestens mehrere Wochen, bis die Eröffnung durch das Nachlassgericht erfolgt.
Was ist, wenn es mehrere Testamente gibt?
Finden sich im Erbfall mehrere Testamente, müssen alle abgeliefert und eröffnet werden. Das gilt auch in den Fällen, in denen ältere Testamente durch neue ausdrücklich oder erkennbar widerrufen wurden.
§ 348 FamFG - Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen durch das Nachlassgericht
(1) Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, hat es eine in seiner Verwahrung befindliche Verfügung von Todes wegen zu eröffnen. Über die Eröffnung ist eine Niederschrift aufzunehmen. War die Verfügung von Todes wegen verschlossen, ist in der Niederschrift festzustellen, ob der Verschluss unversehrt war.
(2) Das Gericht kann zur Eröffnung der Verfügung von Todes wegen einen Termin bestimmen und die gesetzlichen Erben sowie die sonstigen Beteiligten zum Termin laden. Den Erschienenen ist der Inhalt der Verfügung von Todes wegen mündlich bekannt zu geben. Sie kann den Erschienenen auch vorgelegt werden; auf Verlangen ist sie ihnen vorzulegen.
(3) Das Gericht hat den Beteiligten den sie betreffenden Inhalt der Verfügung von Todes wegen schriftlich bekannt zu geben. Dies gilt nicht für Beteiligte, die in einem Termin nach Absatz 2 anwesend waren.
Welche rechtlichen Folgen hat die Testamentseröffnung?
Da man nach deutschem Erbrecht auch ohne eigenes oder behördliches Zutun Erbe wird, hat die Testamentseröffnung keinen Einfluss auf die Erbfolge. Sie ist aber Voraussetzung für die Beantragung eines Erbscheinsnach testamentarischer Erbfolge. Kommt eine Ausschlagung des Erbes in Betracht, beginnt die hierfür geltende 6-Wochen-Frist regelmäßig mit der Testamentseröffnung. Auch kann mit der Eröffnung der letztwilligen Verfügung die Verjährungsfrist für Pflichtteilsansprüche ausgelöst werden.
Was kostet die Testamentseröffnung?
Für die Eröffnung von Testamenten werden gesetzlich festgesetzte Gebühren fällig. Das sind aktuell 100 Euro. Kostenschuldner sind die Erben.
Brauche ich einen Notar oder einen Rechtsanwalt?
Für die Eröffnung eines Testaments brauchen Sie weder einen Rechtsanwalt noch einen Notar. Sie können sich stets direkt an das Nachlassgericht wenden. Rufen Sie dort vorher an und fragen Sie nach, ob das Gericht zuständig ist, welche Unterlagen Sie mitbringen sollen und wann Sie vorbeikommen können. Sind Sie unsicher, ob das Schriftstück in Ihrem Besitz ein Testament ist, ob eine Fälschung vorliegt und wenn ein Erbstreit droht, kann es sinnvoll sein, rechtzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht einzuschalten.
So machen wir Erbrecht
Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.