Testamentsvollstreckung

Anordnung, Durchführung, Aufgaben, Vergütung und Haftung

Die Testamentsvollstreckung gehört zu den wichtigsten Instrumenten der Nachfolgegestaltung. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann das Vermögen schützen und Streit um das Erbe verhindern. Gleichzeitig bringt eine Vollstreckung häufig auch Probleme im Verhältnis des Testamentsvollstreckers mit den Erben - vor allem wenn es um Fragen der Vergütung, Nachlassverwaltung oder Haftung geht.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwaltliche Leistungen im Bereich Testamentsvollstreckung

  1. Beratung von Testamentsvollstreckern in allen Rechts- und Steuerfragen
  2. Vertretung von Testamentsvollstreckern oder Erben bei Konflikten
  3. Prüfung der Zweckmäßigkeit/Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung
  4. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Testament/Erbvertrag
  5. Durchführung von Testamentsvollstreckungen
  6. Aufzeigen von Alternativen zur Testamentsvollstreckung (z.B. Vollmachten)

Motive für eine Testamentsvollstreckung

Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft, bewahrt der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung. Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten, weil sie z.B. unerfahren oder gar minderjährig sind. Auch ein drohender Zugriff ungeliebter Dritter wie Gläubiger, Sozialbehörden oder Ex-Gatten auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.

Im Bereich der Unternehmensnachfolge kann ein geeigneter Testamentsvollstrecker einen Betrieb durch den Generationswechsel führen. Auf dieser Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht gibt es zahlreiche Spezialprobleme, die zu berücksichtigen sind.

Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker vertritt weder die Erben noch den Nachlass. Vielmehr ist er Verwalter des Nachlasses und vollstreckt als solcher den letzten Willen des Erblassers.

  • Der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen. Er begleicht Verbindlichkeiten, erfüllt Vermächtnisseund wacht über die Einhaltung von Auflagen.
  • Nicht die Erben, sondern der Testamentsvollstrecker ist für die Abgabe der Erbschaftsseuererklärung verantwortlich.
  • Bei einer Erbengemeinschaft betreibt er die Verteilung unter den Erben. Hierzu stellt er einen Teilungsplan auf und hört die Erben an. Hat der Erblasser eine Dauervollstreckung angeordnet, verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass über die Abwicklung des Erbfalls hinaus.

Auswahl des richtigen Testamentsvollstreckers

Die Testamentsvollstreckung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein Vertrauensverhältnis, soziale Kompetenz und berufliche Qualifikation und Erfahrung erfordert.

Fachlich sind gute Kenntnisse zumindest im Erbrecht und meist auch im Steuerrecht unabdingbar - allein schon im Hinblick auf die Haftung des Testamentsvollstreckers. Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind zudem noch unternehmerisches Denken und Know-How im Wirtschaftsrecht gefragt. 

Außerdem sollte ein guter Vollstrecker nicht nur über Fachwissen verfügen, sondern auch von der Persönlichkeit geeignet sein, einen Erbfall souverän abzuwickeln. Dazu gehört auch, die Interessen der Beteiligten zu erkennen. Bei einem Erbstreit kommt dem Testamentsvollstrecker die zentrale Rolle zu.

Insbesondere nicht berufsmäßige Testamentsvollstrecker sollten schon aufgrund des großen Haftungsrisikos unbedingt den Beistand von im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten und gegebenenfalls Steuerberatern suchen.

Kosten der Testamentsvollstreckung

Die Vergütung für die Testamentsvollstreckung kann und sollte vom Erblasser im Testament festgesetzt werden. Nimmt der Testamentsvollstrecker das Amt an, muss er auch die angeordnete Vergütung akzeptieren. Fehlt eine Festlegung des Honorars durch den Erblasser, muss sich der Testamentsvollstrecker mit den Erben auf eine Vergütung einigen. Nach dem Gesetz steht ihm eine "angemessene Vergütung" zu. Von der Praxis und der Rechtsprechung werden in der Regel Tabellen herangezogen, nach der sich das Honorar an einem Prozentsatz vom Bruttonachlass orientiert. Möglich ist aber auch eine Zeitgebühr. Auslagen - wie z.B. die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters - werden dem Testamentsvollstrecker ersetzt, wenn er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Weitere Informationen zum Honorar des Testamentsvollstreckers:
Vergütung Testamentsvollstrecker

Steuerrechtliche Fragen der Testamentsvollstreckung

Den Testamentsvollstrecker treffen steuerliche Pflichten, die den von ihn verwalteten Nachlass betreffen. Diese sind vor allem bei der Dauervollstreckung umfassend. Allerdings ist der Testamentsvollstrecker nicht Steuerschuldner und muss auch nicht die Steuerpflichten der Erben erfüllen.

Einkommensteuerlich muss der Testamentsvollstrecker gegebenenfalls noch eine Steuererklärung für den Erblasser abgeben. Möglicherweise ist es auch geboten Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide einzulegen, was allerdings Sache der Erben wäre. Erkennt der Vollstrecker unrichtige oder unvollständige Erklärungen des Erblassers, muss er dies unverzüglich anzeigen, um sich nicht strafbar zu machen oder ein Bußgeld zu riskieren. Grundsätzlich wird der Testamentsvollstrecker auch erklärungspflichtig hinsichtlich der Erbschaftsteuer sein.

Konflikte zwischen Erben und Testamentsvollstreckern

Grundsätzlich wird eine Testamentsvollstreckung ja insbesondere deshalb im Testament angeordnet, weil sich der Erblasser erhofft, dadurch einen Erbstreit verhindern zu können. Allerdings birgt auch die Vollstreckung an sich ein nicht zu vernachlässigendes Konfliktpotential zwischen den Erben und dem Vollstrecker.

Viele Erben werden die Anordnung der Vollstreckung als Bevormundung empfinden. Streit mit dem Vollstrecker gibt es in der Praxis insbesondere bei der Abwicklung der Erbschaft, der Verteilung des Nachlasses und der Vergütung des Testamentsvollstreckers.

Bei Pflichtverletzungen können Erben die Entlassung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht beantragen. Resultierte aus der Pflichtverletzung ein Schaden, haftet der Vollstrecker gegenüber den Erben.

Ausführlich zu diesen Themen:

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen und/oder lassen Sie sich zurückrufen.

Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung (Ziffer VIII.) ein. Die Daten werden zur Bearbeitung meiner Kontaktanfrage benötigt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung gegenüber ROSE & PARTNER widerrufen.