Externe Rechtsabteilung für Unternehmen

Externe Rechtsabteilung im Mittelstand & General Counsel as a Service

Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, hohe Compliance-Anforderungen einzuhalten und zugleich operativ handlungsfähig zu bleiben. Das klassische Ziel des mittelständischen Unternehmens ist es, rechtlich korrekt zu handeln, ohne durch bremsende Legal Services und hohe Rechtsberatungskosten ausgebremst zu werden.

Mit unserer externen Rechtsabteilung für Unternehmen erhalten Sie eine professionelle rechtliche Begleitung, die sich nahtlos in Ihre Organisation einfügt. Wir unterstützen Geschäftsführung, HR, Vertrieb und Einkauf fortlaufend und sorgen dafür, dass rechtliche Fragen nicht verzögern, sondern fundierte und schnelle Entscheidungen ermöglichen.

Ihr Vorteil liegt in der Kombination aus Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten juristische Kompetenz auf Inhouse-Niveau, ohne die Fixkosten und personellen Bindungen einer eigenen Rechtsabteilung. Statt umfangreicher Gutachten liefern wir klare Einschätzungen, priorisieren Risiken und zeigen auf, welche Schritte tatsächlich entscheidend sind.

Passt dieses Modell zu Ihrem Unternehmen? Gerne klären wir in einem kurzen Gespräch, ob eine externe Rechtsabteilung, ein General Counsel as a Service oder nur eine pauschale Rechtsberatung für Ihre Struktur sinnvoll ist.

Unser Leistungsmodell: externe Rechtsabteilung & General Counsel aaS

Je nach Bedarf arbeitet unser Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten als externe Rechtsabteilung auf Basis eines monatlichen Retainers. Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen mit laufendem Beratungsbedarf und dem Wunsch nach planbaren Kosten sowie fester Verfügbarkeit. Alternativ bieten wir Abrufkontingente, die sich für punktuelle Fragestellungen oder temporäre Belastungsspitzen eignen. Für klar umrissene Projekte, etwa die vollständige Überarbeitung von Vertragswerken oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, vereinbaren wir transparente Projektpauschalen.

Das Ergebnis ist für Sie stets dasselbe: Kostenkontrolle, Verlässlichkeit und juristische Unterstützung genau in dem Umfang, den Ihr Unternehmen benötigt.

Unser klassischer Leistungsrahmen umfasst insbesondere:

  • die laufende Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Kooperationspartnern;
  • die Entwicklung und Pflege rechtssicherer Vertragsgrundlagen sowie deren Anpassung an neue Geschäftsmodelle;
  • die Begleitung von M&A-Transaktionen und Unternehmensübernahmen;
  • Corporate Housekeeping: von der Organisation von Gesellschafterversammlungen über Geschäftsführerpflichten und Managementgremienentscheidungen bis hin zu Haftungsfragen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der frühzeitigen Konfliktvermeidung sowie das Management von Streitigkeiten und bei Bedarf die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen. Ergänzend unterstützen wir beim Aufbau schlanker Compliance-Strukturen und praxisnaher interner Richtlinien.

Für Unternehmen mit komplexeren Entscheidungsstrukturen und Gesellschafterkreis kann dieses Modell sinnvoll durch General Counsel as a Service ergänzt werden.

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite. 

Welcher Legal Service passt zu Ihrem Unternehmen?

An erster Stelle sollte die Suche nach einem passenden Konzept stehen. Gerne klären wir in einem kurzen Gespräch, welches unserer Legal Service-Modelle für Ihre Struktur sinnvoll ist.

  • Externe Rechtsabteilung
    Laufende operative Rechtsberatung, Vertragsmanagement, gesellschaftsrechtliche Begleitung und Streitmanagement.
  • General Counsel as a Service
    Strategische Rechtsberatung auf Geschäftsleitungsebene, Governance, Gesellschafter- und Investorenfragen.
  • Laufende Rechtsberatung pauschal
    Flexible Unterstützung bei punktuellem Bedarf ohne tiefe Integration unserer Anwälte im Ihr Unternehmen.

Ausgezeichnet im Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei wurde von den Magazinen Focus, brand eins und Handelsblatt in den Kategorien „Beste Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“, „Beste Steuerberater“ sowie „Top Wirtschaftskanzlei im Gesellschaftsrecht“ ausgezeichnet. Spezialisierung und Erfahrung zahlen sich aus!

Externe Rechtsabteilung im Mittelstand - Rechtssicherheit ohne Reibungsverluste

Rechtssicherheit im Tagesgeschäft ohne Reibungsverluste ist für jeden Mittelständler ein zentrales Ziel. Entscheidungen sind häufig zeitkritisch und lassen keine akademischen, zeitschwangeren Gutachten zu.

Unser Ansatz einer externen Rechtsabteilung für den Mittelstand ist darauf ausgelegt, diesen unternehmerischen Anforderungen gerecht zu werden. Unser Anwaltsteam arbeitet nicht neben Ihrem Unternehmen, sondern mit ihm. Es ist integriert in bestehende Abläufe, mit festen Ansprechpartnern und klaren Kommunikationswegen.

Ein zentraler Baustein ist die Standardisierung wiederkehrender Verträge. Wir entwickeln durchdachte Vertragsmuster für Einkauf, Vertrieb und Kooperationen, die ein hohes Maß an Rechtssicherheit bieten und zugleich das operative Geschäft zuverlässig absichern. Dadurch reduzieren sich Abstimmungsaufwand, Fehlerquellen und externe Einzelaufträge deutlich.

Externe Rechtsabteilung

Darüber hinaus managen wir sensible gesellschaftsrechtliche Themen, etwa Gesellschafterkonflikte, Gremienabstimmungen, Geschäftsführerfragen oder Organhaftung. Auch bei Unternehmensnachfolge, M&A-Transaktionen oder strategischen Veränderungen stehen wir beratend und gestaltend zur Seite.

Wenn Forderungen durchgesetzt oder Streitigkeiten geklärt werden müssen, übernehmen wir das Streitmanagement von der strategischen Vorbereitung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Unsere Arbeitsweise ist klar strukturiert: Sie haben einen festen Ansprechpartner mit tiefem Einblick in die relevanten Verhältnisse. Reaktionszeiten werden verbindlich vereinbart. In regelmäßigen Kurz-Reportings erhalten Sie Transparenz über laufende Themen, identifizierte Risiken und den Budgetstand. Parallel bauen wir rechtliches Know-how und belastbare Entscheidungsroutinen in Ihrem Unternehmen auf.

General Counsel as a Service - strategische Beratung auf C-Level

Der General Counsel im Unternehmen verfügt über ein deutlich weiterreichendes Aktionsfeld als der klassische Anwalt. Wir unterstützen die Geschäftsführung bei strategischen Entscheidungen und der rechtlichen Steuerung komplexer Unternehmensstrukturen. Wenn Unternehmensgröße, ein komplexer Gesellschafterkreis oder beteiligte Investoren laufende strategische Entscheidungen auf Geschäftsführerebene erforderlich machen, kann unser General Counsel as a Service für Sie von besonderem Interesse sein.

Mit unserem outsourced General Counsel entscheiden Sie sich für eine enge Kooperation, die weit über ein klassisches Anwalt-Mandanten-Verhältnis oder die Unterstützung einer Rechtsabteilung hinausgeht. Der Fokus liegt nicht im laufenden Tagesgeschäft, sondern auf Strategie, Governance, Risikosteuerung und Entscheidungsarchitektur.

Der General Counsel sitzt gedanklich am Tisch der Geschäftsleitung und agiert als Schnittstelle zwischen Recht, Management, Investoren und Beirat. In gemeinsamer Teamarbeit identifizieren wir Ihre spezifischen rechtlichen Risiken und entwickeln daraus eine strukturierte Roadmap für die kommenden Monate.

Wir begleiten das Unternehmensmanagement und den Gesellschafterkreis bei M&A-Maßnahmen wie Unternehmensverkäufe, Unternehmensübernahmen sowie Joint Ventures. Weiteres wichtiges Aktionsfeld sind Umwandlungen und Strukturierungen von Unternehmen. Schließlich sind unsere Anwälte im Startup- und Venture-Capital-Bereich aktiv, bei denen es um Investments und aufsehenerregende Exits geht-

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Als externe Rechtsabteilung oder im Rahmen eines General Counsel as a Service agieren wir für Ihr Unternehmen als zentraler rechtlicher Ansprechpartner. Sie haben einen festen Kontakt, der Ihre Unternehmensstruktur, Entscheidungswege und strategischen Zielsetzungen kennt. Gleichzeitig steht Ihnen über diesen Ansprechpartner das gesamte interdisziplinäre Know-how unserer Kanzlei zur Verfügung.

ROSE & PARTNER ist als überregionale Wirtschaftskanzlei mit spezialisierten Teams in unterschiedlichen Beratungsfeldern aufgestellt. Abhängig von der konkreten Fragestellung greifen wir gezielt auf Expertise aus dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht oder, sofern unternehmerische Entscheidungen auch private Auswirkungen haben, aus dem Erbrecht für Private Clients zurück. 

Gerade bei strategischen Entscheidungen zeigt sich der Mehrwert dieser Struktur. Unterschiedliche Rechtsgebiete greifen ineinander, etwa wenn Rechtsform, steuerliche Behandlung von Gewinnen, Haftungsfragen oder komplexe Unternehmensnachfolgen zu bewerten sind. Während beispielsweise das Steuerrecht streng danach unterscheidet, ob Gewinne bei Einzelunternehmern, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften anfallen, stellt das Erbrecht bei der Übertragung von Unternehmensbeteiligungen auf völlig andere Kriterien ab. Durch die interdisziplinäre Verzahnung stellen wir sicher, dass solche Entscheidungen ganzheitlich, konsistent und unternehmerisch sinnvoll vorbereitet werden. Mit diesem Ansatz werden Reibungsverluste zwischen einzelnen Beratern vermieden.

Laufende Rechtsberatung pauschal

Selbstverständlich bieten wir auch ohne tiefe Integration eine klassische laufende Rechtsberatung zu festen Stundensätzen sowie zu pauschalen Tages- oder Wochensätzen an. Darüber hinaus können Kontingente unterschiedlicher Größe vereinbart werden, die Sie flexibel und bedarfsgerecht abrufen.

Diese Form der rechtlichen Unterstützung eignet sich insbesondere für Unternehmen, die punktuell juristische Expertise benötigen, dabei aber Wert auf Kostentransparenz und schnelle Verfügbarkeit legen. Umfang, Intensität und Laufzeit der Zusammenarbeit lassen sich jederzeit an veränderte rechtliche oder unternehmerische Rahmenbedingungen anpassen.

Externe Rechtsabteilung für Startups - Fokus auf Skalieren

Einen modifizierten Rechtsabteilungsservice bieten wir auch dynamischen Jungunternehmen an. Wir kennen das Mindset klassischer Startups: schnell skalieren, aber rechtlich sauber und ohne Overhead. Als externe Rechtsabteilung für Startups verstehen wir die Interessen der Gründer, des wachsenden Investorenkreises sowie die Dynamik von Seed- und Wachstumsphasen. Unser Fokus liegt auf pragmatischen Lösungen, klaren Prioritäten und rechtlicher Stabilität, die Investoren und Beteiligte überzeugt.

Wir begleiten den rechtssicheren Aufbau der Gesellschaftsstruktur, regeln Beteiligungen und entwickeln tragfähige Modelle für Vesting und Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP und VSOP). Vertragsbeziehungen gestalten wir so, dass sie dem Wachstum des Geschäftsmodells standhalten. Auch der Schutz von IP und Know-how ist von Beginn an integraler Bestandteil unserer Beratung.

Konflikte zwischen Gründern, Investoren oder Dienstleistern begleiten wir lösungsorientiert und mit Blick auf unternehmerische sowie bewertungsrelevante Folgen. Gleichzeitig sorgen wir für Legal Readiness. Wir wissen, dass es in der Startup-Logik auf saubere Dokumentation und Strukturen, die bei Wachstum, Finanzierungsrunden und Exit-Prozessen entscheidend sind, ankommt.

Warum die Anwaltskanzlei ROSE & PARTNER?

Unsere Beratung ist wirtschaftsrechtlich fokussiert und praxisnah. Mit über 40 Rechtsanwälten und Steuerberatern an den Standorten Hamburg, Berlin, Frankfurt a.M., Köln und München verfügen wir über breite Expertise in wirtschafts- und steuerrechtlichen Spezialgebieten. 

Wir denken rechtliche Fragestellungen konsequent vom unternehmerischen Ziel her, berücksichtigen Durchsetzbarkeit und Risikomanagement und schaffen Strukturen, die langfristig funktionieren. Ob als externe Rechtsabteilung oder als outsourced General Counsel, Sie erhalten klare, fundierte und entscheidungsorientierte Empfehlungen.

Unsere Unternehmensanwälte in den Medien

Unsere Unternehmensanwälte sind sowohl als Autoren für Fachbeiträge aktiv, als auch gefragte Interviewpartner in zahlreichen Medien. Nachfolgend ein Auszug. Einen Überblick über unsere Pressearbeit finden Sie hier. Interviewanfragen richten Sie bitte direkt an schiemzik@rosepartner.de

Q&A - Externe Rechtsabteilung & General Counsel as a Service

Mit einem Klick finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Frage externe Rechtsabteilung und General Counsel as a Service.

Für welche Unternehmen ist eine externe Rechtsabteilung geeignet?

Eine Externe Rechtsabteilung ist für Unternehmen im Mittelstand und dynamische Startups geeignet, bei denen regelmäßig rechtliche Fragen in den Bereichen HR, Vertrieb, Einkauf oder Gesellschaftsrecht auf der Tagesordnung stehen, aber über keine eigene Inhouse-Rechtsabteilung mit festangestellten Juristen verfügen.

Was bedeutet „General Counsel as a Service“?

General Counsel as a Service ist eine Beratung und Unterstützung auf C-Level-Ebene. Hier geht es um strategische Rechtsberatung, Governance und die Begleitung von M&A-Transaktionen. Der General Counsel ist oft die Schnittstelle zwischen Management, Investoren und Beirat.

Wo ist der Unterschied zwischen externer Rechtsberatung und General Counsel aaS?

Die externe Rechtsabteilung fokussiert sich auf das operative Tagesgeschäft und unterstütz bei der Vertragsgestaltung, Prüfung von Lieferantenverträgen und laufendes Streitmanagement. Der externe General Counsel berät primär die Geschäftsführung nicht im Tagesgeschäft, sondern bei strategischen Fragen.

Ersetzt die externe Rechtsabteilung den klassischen Anwalt für Spezialfälle?

Das wird sie manchmal nicht können. Optimal ist, wenn ein interdisziplinären Ansatz verfolgt wird und Sie einen festen Ansprechpartner haben, der Ihr Unternehmen genau kennt. Bei Spezialfragen, die die externe Rechtsabteilung nicht klären kann, erfolgt dann ein schneller Zugriff auf ein Team mit vielen Spezialisten, Fachanwälten und Steuerberatern.

Wie schnell kann eine externe Rechtsabteilung reagieren?

Im Gegensatz zur klassischen Beratung durch einen Anwalt ist die externe Rechtsabteilung in Ihr Unternehmen integriert und somit informiert. Sie sollten verbindliche Reaktionszeiten vereinbaren, damit rechtliche Prüfungen Ihre operativen Prozesse nicht ausbremsen.