Fördergelder für Startups finden und beantragen

Voraussetzungen, typische Fehler und Konsequenzen

Gerade junge Startups sehen sich zunehmend mehr einer Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten gegenüber.  Für zukunftsträchtige oder technologiebasierte Neuerungen stehen oft nicht wenige Möglichkeiten für die Finanzierung des Startups zur Auswahl.

Dabei gilt es den Überblick zu behalten, rechtliche Voraussetzungen zu erkennen, zu prüfen und einzuhalten sowie nach wahrheitsgemäßer Förderung die Mittel antragsgemäß zu verwenden. Doch Schritt für Schritt.

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Fördermittel für Startups - Welche Arten gibt es?

Von staatlicher Seite gibt es diverse verschiedene Arten von Mitteln, die in Anspruch genommen werden können. Staatliche Gelder werden entweder von der öffentlichen Hand direkt ausgeschrieben oder durch private „Mittelsmänner“ verteilt.

Insbesondere die folgenden vier Arten sollte man unterscheiden:

  1. Zuschüsse für Existenzgründer, zB Übernahme des Lebensunterhaltes in der Gründungsphase oder Zuschüsse für die Gründungsberatung
  2. Kredite: Öffentlich geförderte Darlehen haben in der Regel eine lange Laufzeit und sind in der Anfangsphase tilgungsfrei. Die Zinsen liegen deutlich unter denen des regulären Kapitalmarkts.
  3. Bürgschaften: Übernahme von Bürgschaften erleichtert die Kreditfindung
  4. Beteiligungs- und Risikokapital (z.B. Wandeldarlehen): Günstigere Konditionen als private Venture Capital Geber, zB der High-Tech Gründerfonds.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden dabei in der Regel nur für ganz bestimmte Projekte gewährt. Besonders bekannt ist zB das EXIST Gründerstipendium für Gründungen aus der Hochschule und den Universitäten zu wissenschaftlichen Zwecken.

Kredite und Darlehn sind dagegen die überwiegenden Mittel. Von großer Bedeutung sind beispielsweise die sogenannte KfW-Darlehen, bei denen die KfW der finanzierenden Bank einen Teil des Ausfallrisikos abnimmt. Die Bundesländer verfügen zudem über Investionsbanken, die Förderprogramme unterhalten, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Auch die EU verteilt übrigens EU-Fördermittel.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung von Startups finden Sie auf unserer Webseite zum Thema: Finanzierung von Startups

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Fördergelder beantragen: Was muss ich beachten?

Bei der Beantragung von Fördermitteln sollten Gründer Schritt für Schritt vor allem folgende Punkte prüfen und beachten:

1. Wird mein Projekt von dem Programm gefördert?

Hier gilt es zunächst, die Richtlinien zu lesen und ggf. rechtliche Hilfe für die Auslegung der Bedingungen herbeizuholen. Erfüllt mein Projekt die Bedingungen? Vielleicht muss mein Projekt einen wissenschaftlichen oder universitären Aspekt haben? Können diese Bedingungen auch hinreichend belegt und nachgewiesen werden? Hier müssen rechtliche Kriterien geprüft und erfüllt werden.

2. Eignet sich die Förderung für mein Projekt?

Nicht jedes Förderprogramm eignet sich für jedes Startup. Sind die Konditionen mit meinem Business-Plan vereinbar? Kann ich zB Kredite in der vorgesehenen Zeit zurückzahlen? Bin ich gewillt, Anteile frühzeitig abzugeben? Oder es wird ein derart hohes Eigenkapital gefordert, dass ein hierfür erforderlicher zusätzlicher Kredit mich zu sehr einschränken würde? Hier gilt es, wirtschaftliche Überlegungen einzubringen und vorausschauend zu planen.

3. Muss ich mich an zusätzliche Regeln halten?

Hier ist erneut eine detaillierte Lektüre der Richtlinien des Förderprogramms notwendig. Manchmal gelten bestimmte Restriktionen für das Projekt, wenn die Fördergelder angenommen werden. Es muss beispielsweise binnen einer bestimmten Zeit gegründet werden, oder eine universitäre treibende Kraft der Unternehmung darf nur eine bestimmte Anzahl an Anteilen an dem Unternehmen anschließend halten. Pauschal lässt sich hier nichts sagen. Lesen Sie Ihre Richtlinien gründlich, fragen Sie bei Zweifeln die Förderer selbst oder den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Fehler beim Antrag - welche Risiken drohen?

Wer den Antrag fehlerhaft ausfüllt, riskiert natürlich zunächst einmal die Ablehnung der Förderung. Aber auch wenn die Förderung zunächst bewilligt wird, drohen auf lange Sicht Konsequenzen, wenn der Antrag nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wurde oder das Geld nicht antragsgemäß verwendet wird.

  1. Was droht bei falschen Angaben im Antrag? Wer unter Angabe falscher Tatsachen Fördergelder erschleicht, muss nicht nur die Fördergelder zurückzahlen, sondern riskiert auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs. Wer aufgefordert wurde, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, kann bei Unrichtigkeit auch deswegen strafrechtlich belangt werden. Hat das Unternehmen die Gelder beantragt, richten sich Konsequenzen aber nicht nur gegen die Gesellschaft. Wer als Geschäftsführer seine Pflichten wissentlich missachtet, riskiert eine persönliche strafrechtliche Verfolgung und eine Geschäftsführer-Sperre für zukünftige Unternehmungen. Aber auch unterhalb der Geschäftsführung können sich Gehilfen strafbar machen.
  2. Was droht bei falscher Verwendung der Gelder? Wer Fördergelder für einen bestimmten Zweck beantragt, muss sie anschließend auch für diesen Zweck verwenden. Tut er dies nicht greift einerseits das oben gesagte — die Angaben im Antrag werden ggf. Unwahr und es droht eine Verfolgung wegen Subventionsbetruges oder Betruges. Darüber hinaus kann aber die falsche Verwendung auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Untreue oder je nach Einzelfall sogar wegen Steuerhinterziehung mit sich bringen.
Mehr zur Finanzierung von Startups Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Die wichtigsten Fördermittel für Startups

Welche staatliche Fördermittel gibt es für Startups? Hier eine Auswahl der wichtigsten öffentlichen Förderprogramme für Gründerinnen und Gründer:

Zusätzlich sind für technologie- und wissensbasierte Startups noch folgende wichtige Förderprogramme zu nennen:

Zudem gibt es spezielle Förderprogramme für sog. grüne Startups, die Nachhaltigkeit bzw. den Umweltschutz fördern:

Der KfW-Gründerkredit

Der wichtigste und bekannteste ist der KfW-Gründerkredit. Der sog. ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeitt, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsguzinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.

Die KfW gewährt dabei den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) eine 80- prozentige Haftungsfreistellung. Zudem wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP: European Recovery Programme) vergünstigt.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen des KfW-Gründerkredites finden Sie hier: KfW-Gründerkredit

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