Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
Voraussetzungen, Abschluss, Widerruf
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sind wichtige Gestaltungsinstrumente bei der Beendigung von Arbeitsverträgen. Richtig formuliert, sind sie in der Lage, das arbeitsrechtliche Konfliktpotential von Kündigungen zu umgehen oder zumnindest zu reduzieren.
Als Kanzlei für Arbeitsrecht mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung begleiten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und leitende Angestellte bei allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge durch unsere Rechtsanwälte und Steuerberater.
Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Der Aufhebungsvertrag
Auch wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind und sich ohne Streit trennen möchten, sollte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets im Rahmen eines Aufhebungsvertrages geregelt werden. Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis wie eine Kündigung.
Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages gegenüber der Kündigung ist das Entfallen etwaiger Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch der Betriebsrat ist nicht einzuschalten. Eine Kündigungsschutzklage hat der Arbeitgeber nicht zu befürchten.
Im Allgemeinen gilt damit beim Aufhebungsvertrag die zivilrechtliche Vertragsfreiheit, die der versierte Rechtsanwalt im Sinne seines Mandanten auszunutzen hat. Eine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes darf jedoch im Aufhebungsvertrag nicht vorliegen.
Der Abwicklungsvertrag
Sollen nach einer Kündigung des Arbeitgebers zwischen den Parteien einvernehmlich die Modalitäten des Ausscheidens des Arbeitnehmers geregelt werden - insbesondere um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden -, erfolgt dies durch einen Abwicklungsvertrag. Mögliche Inhalte eines Abwicklungsvertrages bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können sein:
- Bestätigung der Kündigung, ihrer Wirksamkeit und des Zeitpunkts
- Regelung von Resturlaub bzw. Urlaubsabgeltung
- Zeugniserteilung durch den Arbeitgeber
- Aushändigung der Arbeitspapiere
- Höhe einer etwaigen Abfindung
Widerruf, Anfechtung und Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
Wer sich von einem Aufhebungsvertrag lösen will, den er geschlossen hat, hat verschiedene Möglichkeiten. So kann er sich etwa darauf berufen, dass der Vertrag unwirksam ist, zum Beispiel weil er einer Kontrolle nach AGB-Recht nicht standhält. Vielleicht findet sich auch ein Widerrufsvorbehalt im Aufhebungsvertrag oder im zugrundeliegenden Tarifvertrag. Liegt ein Irrtum zugrunde oder wurde bei Vertragsabschluss getäuscht oder gedroht, kann der Aufhebungsvertrag auch angefochten werden.
Ausführlich dazu: Anfechtung, Widerruf und Rücktritt beim Aufhebungsvertrag