Betriebsrat, Personalvertretung, Tarifrecht

Beratung im Kollektivarbeitsrecht

Neben dem Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere in Fragen der Mitbestimmung und des Tarifrechts.

Unsere Beratungsleistungen im Arbeitsrecht

Unser Team mit Fachanwälten für Arbeitsrecht, Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern betreut bundesweit Arbeitgeber, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite. 

Mitbestimmung, Betriebsrat & Personalvertretung

Betriebsräte finden sich gemäß § 1 BetrVG in solchen Betrieben, in denen regelmäßig fünf Arbeitnehmer ständig wahlberechtigt sind und von denen drei wählbar sind. Was dabei als Betrieb gilt, ist gesetzlich nicht geregelt und ist der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu entnehmen.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer im Umgang und bei Konflikten mit Betriebsräten und Personalvertretungen.

Ausführliche Informationen zur Wahl des Betriebsrates finden Sie hier: Betriebsratswahl

Im Aktienrecht findet sich zudem noch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer über den Aufsichtsrat.

Tarifrecht, Tarifvertrag

Im Bereich des Koalitions- und Tarifrechts beraten wir Unternehmen in allen Rechtsfragen, auch beim Arbeitskampf und bei Konflikten mit Gewerkschaften. Bei Tarifverträgen ist ein Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts die Auslegung des Vertrags, die sich unter anderem nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der tariflichen Übung und auch der Tarifgeschichte richtet.

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