Betriebsrat, Personalvertretung, Tarifrecht
Beratung im Kollektivarbeitsrecht
Neben dem Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte auch in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere in Fragen der Mitbestimmung und des Tarifrechts.
Unsere Beratungsleistungen im Arbeitsrecht
Unser Team mit Fachanwälten für Arbeitsrecht, Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern betreut bundesweit Arbeitgeber, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis.
Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie unser Kontaktformular am Ende dieser Seite.
Mitbestimmung, Betriebsrat & Personalvertretung
Betriebsräte finden sich gemäß § 1 BetrVG in solchen Betrieben, in denen regelmäßig fünf Arbeitnehmer ständig wahlberechtigt sind und von denen drei wählbar sind. Was dabei als Betrieb gilt, ist gesetzlich nicht geregelt und ist der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu entnehmen.
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer im Umgang und bei Konflikten mit Betriebsräten und Personalvertretungen.
Ausführliche Informationen zur Wahl des Betriebsrates finden Sie hier: Betriebsratswahl
Im Aktienrecht findet sich zudem noch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer über den Aufsichtsrat.
Tarifrecht, Tarifvertrag
Im Bereich des Koalitions- und Tarifrechts beraten wir Unternehmen in allen Rechtsfragen, auch beim Arbeitskampf und bei Konflikten mit Gewerkschaften. Bei Tarifverträgen ist ein Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts die Auslegung des Vertrags, die sich unter anderem nach dem tariflichen Gesamtzusammenhang, der tariflichen Übung und auch der Tarifgeschichte richtet.
FAQ Betriebsrat, Personalvertretung, Tarifrecht
Schnelle Antworten auf häufige Fragen
Muss es in jedem Betrieb einen Betriebsrat geben?
Betriebsräte werden ausschließlich freiwillig von der Belegschaft eines Betriebes gebildet.
Welche Arbeitnehmer können in den Betriebsrat gewählt werden?
Diejenigen Mitarbeiter die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören, können in den Betriebsrat gewählt werden. Leiharbeitnehmer können nicht gewählt werden.
Welche Arbeitnehmer können den Betriebsrat wählen?
Wahlberechtigt sind diejenigen die das 16. Lebensjahr vollendet haben und tatsächlich in dem Betrieb eingegliedert sind. Auch Leiharbeitnehmer dürfen wählen, wenn sie für mindestens drei Monate in dem Betrieb eingesetzt sind.