Pflichtteil berechnen

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch enterbter Angehöriger?

Wird ein naher Angehöriger durch ein Testament enterbt, entstehen Pflichtteilsansprüche. Um die Höhe Pflichtteils zu berechnen, benötigt man sowohl die Pflichtteilsquote als auch den pflichtteilsrelevanten Nachlass. Wie Enterbte und Erben dabei vorgehen und welche Rolle dabei Auskunftsrechte, Bewertungsfragen und Schenkungen spielen, verraten Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht Schritt für Schritt im folgenden Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Wert des Pflichteils bestimmt sich aus der Pflichtteilsquote multipliziert mit dem pflichtteilsrelevanten Nachlass.
  • Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte der gesetzlichen Quote.
  • Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte des Erblassers abzüglich der Schulden.
  • Der Pflichtteil erhöht sich gegebenenfalls aufgrund lebzeitiger Schenkungen des Erblassers.
  • Der Pflichtteil reduziert sich gegebenenfalls durch frühere Schenkungen an den Enterbten.
  • Formel für die Pflichtteilsberechnung: Pflichtteil = (Nachlasswert - Nachlassverbindlichkeiten) x (Gesetzliche Erbquote ÷ 2)

Video: So wird der Pflichtteil berechnet

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video Schritt für Schritt, wie im Falle einer Enterbung der Pflichtteil berechnet wird - von der Quote über den Nachlass bis zum Anspruch.

Anwaltliche Leistungen rund um den Pflichtteil

Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Pflichtteilsexperten beraten vermögende Privatpersonen und Unternehmer in allen Fragen des Erb- und Pflichtteilsrecht - an unseren Standorten Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln sowie bundesweit und international.

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich durch Pflichtteilsklage)
  • Berechnung von Pflichtteilsquoten, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen für die Pflichtteilsberechnung
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu Einzelfragen rund um den Pflichtteil

Für eine Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Informationen zu unserem Honorar finden Sie hier: Honorar Erbrecht

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Pflichtteilsberechtigung prüfen

a. Wer sind die pflichtteilsberechtigten Personen?

Pflichtteilsberechtigt sind (§ 2303 BGB) kennt Pflichtteile zunächst nur für Kinder und Ehegatten des Erblassers vor. Enkelkinder und Eltern des Erblassers können pflichtteilsberechtigt sein, wenn sie zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören. Geschwister oder andere Verwandte haben dagegen niemals einen Pflichtteil. Einen ausführlichen Überblick finden Sie hier: Pflichtteilsberechtigte Personen

Achtung: Der Pflichtteil ist eine Art Mindestbeteiligung am Nachlass, jedoch kein “reduziertes” Erbrecht.  Pflichtteilsberechtigte werden nicht Teil der Erbengemeinschaft. Sie haben lediglich Zahlungsansprüche gegen den Erben.

Beispiel (Teil I)

Ihr Vater verstirbt am 20. Januar 2026. Er hat in einem Testament Ihre Mutter als Alleinerbin eingesetzt. Er hinterlässt noch ein weiteres Kind, Ihre Schwester.

Sie sind gesetzlicher Erbe 1. Ordnung. Durch die testamentarische Einsetzung Ihrer Mutter als Alleinerbin hat Ihr Vater Sie enterbt. Sie sind als Kind gemäß § 2303 Absatz 1 Satz 1 BGB pflichtteilsberechtigt.

c. Hat man auch bei teilweiser Enterbung oder sogar ohne Enterbung Pflichtteilsansprüche?

Pflichtteilsansprüche hat nicht nur derjenige, der vollständig enterbt wurde, sondern auch der, dem durch Testament weniger als sein Pflichtteil zugewendet wird. Dies ist der Zusatzpflichtteil gemäß § 2305 BGB.

Und auch ohne Enterbung sind Pflichtteilsansprüche denkbar. Verfügte der Erblasser zwar nicht die Enterbung eines gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten durch Testament, sondern brachte der Erblasser ihn faktisch durch Schenkungen zu Lebzeiten an dritte Personen um sein "eigentliches" Erbe gebracht, kommen Ansprüche aus Pflichtteilsrecht gegen die beschenkten Personen in Betracht, § 2329 BGB. In bestimmten Konstellationen können auch Pflichtteilsansprüche nach einer Ausschlagung des Erbes entstehen.

Pflichtteilsquote ermitteln

Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Man fragt also zunächst, was der Betroffene erben würde, wenn es kein Testament geben würde. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt in erster Linie Kinder und Ehegatten - soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind, auch entferntere Verwandte.

a) Berechnung der Pflichtteilsquote von Kindern

Die Höhe der Erbquote und damit der Pflichtteilsquote hängt davon ab, wie viele Kinder der Erblasser hatte sowie ob und in welchem Güterstand er zur Zeit seines Versterbens verheiratet war. 

Pflichtteilsquote je Kind

 

Erblasser unverheiratet

Erblasser verheiratet in Zugewinngemeinschaft

Erblasser verheiratet in Gütertrennung

Anzahl der Kinder

Pflichtteil je Kind

Pflichtteil je Kind

Pflichtteil je Kind

1

1/2

1/4

1/4

2

1/4

1/8

1/6

3

1/6

1/12

1/8

Beispiel (Teil II)

Ihr Vater hat ein klassisches Berliner Testament mit seiner Ehefrau bzw. Ihrer Mutter errichtet. Hierin ist Ihre Mutter zur Alleinerbin eingesetzt, sodass Sie und Ihre Schwester enterbt sind. Die Pflichtteilsquote von Ihnen und Ihrer Schwester beträgt damit jeweils 1/8.

Sollte Ihre Mutter allerdings das Erbe ausschlagen, dann kann Sie Ihren Pflichtteilsanspruch von 1/8 und darüber hinaus ihren konkreten Zugewinn verlangen. Da sich so gegebenenfalls höhere Werte für Ihre Mutter ergeben können, kann eine Ausschlagung manchmal ratsam sein. Dann ändert sich aber auch die Pflichtteilsquote von Ihnen und Ihrer Schwester. Sie beträgt dann jeweils 3/16. 

b) Berechnung der Pflichtteilsquote des Ehegatten

Für die Berechnung der Pflichtteilsquote des Ehegatten ist nicht nur die Anzahl der Kinder maßgeblich, sondern u.a. auch der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) sowie die Frage, ob neben dem Ehegatten sogenannte Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten) gesetzliche Erben sind. Für die genaue Berechnung der Pflichtteilsquoten nutzen Sie bitte unseren Erb- und Pflichtteilsrechner. Dieser berücksichtigt auch die Möglichkeit, dass der Ehegattenpflichtteil bei Zugewinngemeinschaft anhand des sogenannten „kleinen Pflichtteils“ sowie zusätzlich dem konkreten Zugewinnausgleich berechnet werden kann.

c) Berechnung der Pflichtteilsquote der Eltern

Noch lebende Eltern des Verstorbenen haben nur dann ein Pflichtteilsrecht, wenn es keine Abkömmlinge gibt und sie allein oder neben dem Ehegatten zu den gesetzlichen Erben gehören. Die konkrete Pflichtteilsquote im konkreten Fall ermitteln Sie mit unserem Erb- und Pflichtteilsrechner. 

Nachlass ermitteln - welche Vermögenswerte gehören dazu?

Kennt man die Pflichtteilsquote, muss in einem zweiten Schritt ermittelt werden, wie hoch der Wert des Nachlasses ist, auf den sich diese Quote bezieht. Wem ein Pflichtteil oder Zusatzpflichtteil zusteht, der sollte sich also zunächst einmal mithilfe seines Rechtsanwalts die notwendigen Informationen zur Bezifferung seines Pflichtteilsanspruches verschaffen. Hierzu stellt ihm das Gesetz Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche  zur Seite, § 2314 BGB.

Grundsätzlich gehören alle Vermögenswerte des Erblassers zum Nachlass. Dies sind insbesondere:

  • Immobilien, Miteigentumsanteile an Immobilien
  • Vermögen bei Banken (Geld auf Konten, Wertpapiere in Depots)
  • Kryptowährungen
  • Unternehmen, Gesellschaftsanteile
  • Schmuck, Kunstwerke
  • Hausrat
  • Fahrzeuge
  • Forderungen, Lizenzen etc.

Die Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten erfüllt der Erbe durch die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses. Dieses Verzeichnis ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Ermittlung des Pflichtteils bzw. der Pflichtteilshöhe. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Nachlassverzeichnis für den Pflichtteil.

Nachlass bewerten - Bewertungsmethoden und Bewertungszeitpunkt

Der in der Praxis meist umstrittenste Punkt bei der Berechnung des Pflichtteils ist die Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände. Gemäß § 2311 BGB wird dafür der „Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls“ (Stichtagsprinzip) zugrunde gelegt. Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der objektive Wert am Todestag. 

a. Bewertung wichtiger Vermögenspositionen

  • Bankguthaben und Wertpapiere: Es gilt der Kontostand inklusive der bis zum Todestag aufgelaufenen Zinsen. Bei Wertpapieren (Aktien, Fonds) ist der amtliche Börsenkurs am Todestag maßgeblich. Fällt dieser auf ein Wochenende, wird in der Regel der Kurs des letzten Handelstages vor dem Todestag herangezogen.
  • Immobilien (Häuser, Wohnungen, unbebaute Grundstücke etc.): Maßgeblich ist der realisierbare Verkaufswert (Verkehrswert). Dabei kommen je nach Objektart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung.
  • Unternehmen und Gesellschaftsanteile: Die Unternehmensbewertung ist der komplexeste Teil. Häufig wird das Ertragswertverfahren (oft nach dem Standard IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer) angewandt. Dabei steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens im Fokus. Gegebenenfalls sind latente Ertragssteuern im Rahmen der Unternehmensbewertung für den Pflichtteil abzuziehen. 
  • Kfz, Hausrat, Kunst und Schmuck: Es zählt der fiktive Veräußerungserlös, den man bei einem Verkauf erzielen würde (nicht der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert). Bei PKWs wird oft die Schwacke-Liste oder ein DAT-Gutachten (Händlereinkaufswert) genutzt. Gewöhnlicher Hausrat hat oft nur einen geringen bis gar keinen Verkehrswert.

Ausführlichere Informationen rund um den Pflichtteil bei Unternehmen und Immobilien im Nachlass finden Sie auf folgenden Seiten: 

b. Der Wertermittlungsanspruch und die Kosten (§ 2314 BGB)

Der Pflichtteilsberechtigte muss die Werte der einzelnen Vermögenspositionen nicht selbst ermitteln. Zum Auskunftsanspruch gegen den Erben gemäß § 2314 BGB gehört auch der sogenannte Wertermittlungsanspruch. Bei unklaren Positionen, vor allem bezüglich Betriebsvermögen, Immobilien oder Kunstgegenständen muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Die Kosten dafür trägt allerdings der Nachlass, sodass sie letztlich auch den Pflichtteilsanspruch schmälern.

Praxistipp: Strategien bei der Bewertung für den Pflichtteil

Es gibt kaum einen Pflichtteilsstreit, bei dem Fragen der Bewertung nicht eine zentrale Rolle spielen. Die beratende Kanzlei sollte hier möglichst selbst über das notwendige Knowhow für die Bewertung von Immmobilien und Unternehmensanteile verfügen. Ebenso wichtig ist bei diesen Fragen aber auch die strategische Weichenstellung für den Mandanten: In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Kosten für Gutachten zum erwarteten Nutzen? Mit welchen Kompromissen kommt der Mandant zum Ziel und wo sollten Positionen hart durchgesetzt werden?

Beispiel (Teil III)

Auf Ihr Verlangen erstellt Ihre Mutter ein Nachlassverzeichnis. Dem entnehmen Sie, dass Ihr Vater gemeinsam mit Ihrer Mutter Miteigentümer Ihres Elternhauses war. Außerdem gab es ein Geld- und Wertpapiervermögen in Höhe von 185.000 Euro und einige sonstige Objekte, die insgesamt einen Wert von 45.000 Euro hatten.

Da Sie hinsichtlich des Werts des Elternhauses andere Vorstellungen hatten als Ihre Mutter, haben Sie diese um ein Wertgutachten gebeten. Der Sachverständige beziffert den Wert des Miteigentumsanteils Ihres Vaters auf 400.000 Euro.

Insgesamt ist der (Aktiv-)Nachlass Ihres Vaters also mit 630.000 Euro anzusetzen.

Verbindlichkeiten abziehen

Bei der Berechnung des Pflichtteils müssen auch Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Nachlassverbindlichkeiten als Erblasserschulden (vor dem Erbfall vom Erblasser begründet) und Erbfallschulden (die durch den Erbfall entstehen) müssen mindernd abgezogen werden.

Nachfolgend wichtige Beispiele für Nachlassverbindlichkeiten, die den Pflichtteil mindern:

  • Schulden des Erblassers
  • Zugewinnausgleichsforderung und Unterhaltsforderungen
  • Bestattungskosten
  • Honorar des Testamentsvollstreckers
  • Kosten der Testamentseröffnung

Nicht abzugsfähig, da keine Nachlassverbindlichkeit:

  • Vermächtnisse
  • Auflagen
  • Grabpflegekosten
  • Erbschaftsteuer

Beispiel (Teil IV)

Ihr Vater hatte bei seinem Ableben noch Verbindlichkeiten aus einem Bankdarlehen in Höhe von 25.000 Euro. Da diese Schulden auf Ihre Mutter als Alleinerbin übergegangen sind, kann sie diesen Betrag ebenso vom Nachlass abziehen wie die 5.000 Euro Beerdigungskosten.

Unterm Strich verbleibt ein saldierter Nachlass in Höhe von 600.000 Euro. Unter Berücksichtigung Ihrer Pflichtteilsquote von 1/8 beläuft sich Ihr Pflichtteil auf 75.000 Euro.

Pflichtteil ergänzen bei Schenkungen an Dritte

Für die Berechnung des Pflichtteils können auch Vermögenswerte von Bedeutung sein, die der Erblasser zu Lebzeiten anderen Personen geschenkt hat. Unter Umständen sind diese zum pflichtteilsrelevanten Nachlass zu zählen und können sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche (§ 2325 BGB) auslösen. Dabei ist ein Zeitraum von 10 Jahren zu betrachten. Wird Vermögen verschenkt, wird der Wert der Schenkung zunächst weiter zum pflichtteilsrelevanten Nachlass gerechnet. Grundsätzlich reduziert sich mit jedem Jahr, das nach der Schenkung bis zum Erbfall verstreicht, der zu berücksichtigende Wert der Schenkung und damit der Pflichtteilsergänzungsanspruch um 10 Prozent. Das gilt jedoch nicht für Schenkungen an Ehegatten sowie bestimmte Schenkungen unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder ähnicher Nutzungsrechte. 

Beispiel (Teil V)

Ihr Vater hatte im März 2021 seine Ferienwohnung, die er kurz zuvor für 120.000 Euro gekauft hatte, an Ihre Schwester verschenkt. Bis zum Erbfall im Januar 2026 sind mehr als vier Jahre vergangen. Damit werden noch 80.000 Euro für die Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Bei Heranziehung Ihrer Pflichtteilsquote von 1/8 ergeben sich für Sie Pflichtteilsergänzungsansprüche von 10.000 Euro.

Gemeinsam mit dem "normalen" Pflichtteil betragen Ihre Ansprüche insgesamt 85.000 Euro.

Abschmelzung der Pflichtteilsergänzungsansprüche

Zeitpunkt der Schenkung

Pflichtteilsergänzung in Prozent

 

bis 1 Jahr vor dem Erbfall

100

 

bis 2 Jahre vor dem Erbfall

90

 

Bis 3 Jahre vor dem Erbfall

80

 

Bis 4 Jahre vor dem Erbfall

70

 

Bis 5 Jahre vor dem Erbfall

60

 

Bis 6 Jahre vor dem Erbfall

50

 

Bis 7 Jahre vor dem Erbfall

40

 

Bis 8 Jahre vor dem Erbfall

30

 

Bis 9 Jahre vor dem Erbfall

20

 

Bis 10 Jahre vor dem Erbfall

10

 

Ab 10 Jahre vor dem Erbfall

keine Ergänzungsansprüche

 

Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten anrechnen

Zuwendungen, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser zu dessen Lebzeiten erhielt, können gemäß §§ 2315,2316 BGB und auch im Rahmen der Pflichtteilsergänzung gemäß § 2327 BGB auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen sein. Ob dies im Einzelfall so ist, hängt von den Umständen der Schenkung ab und führt im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen häufig zum Streit. Im Anrechnungsfall mindert die Vorschenkung den Anspruch des enterbten Pflichtteilsberechtigten.

Beispiel (Teil VI)

Ihr Vater hatte im Jahr 2024 auch Ihnen (trotz Enterbung) noch einen Bauplatz im Wert von 40.000 Euro geschenkt. Im notariellen Schenkungsvertrag wurde vereinbart, dass Sie sich diese Schenkung auf Ihren Pflichtteil anrechnen lassen müssen. Daher sind vom pflichtteilsrelevanten Nachlass in Höhe von 680.000 Euro ein Betrag von 40.000 Euro abzuziehen.

Es verbleiben 640.000 Euro, aus denen sich bei Ihrer Pflichtteilsquote von 1/8 ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 80.000 Euro ergibt.

Video: Pflichtteil geltend machen

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt Schritt für Schritt, wie man Pflichtteilsansprüche durchsetzt, und was man dabei unbedingt beachten sollte.

Q&A Pflichtteil berechnen

Schnelle Antworten auf wichtige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?

Kinder haben im Falle der Enterbung stets ein gesetzliches Pflichtteilsrecht. Die Pflichtteilsquote kann jedoch nicht pauschal benannt werden. Sie hängt vor allem von der Zahl der Geschwister und Halbgeschwister des enterbten Kindes ab sowie davon, ob der Erblasser verheiratet war und in welchem Güterstand.

Ermittelt das Nachlassgericht den Pflichtteil?

Bei der Geltendmachung des Pflichtteils spielt das Nachlassgericht keine Rolle. Der Pflichtteilsberechtigte muss den Pflichtteil selbst beziffern und gegebenenfalls bei einem Zivilgericht einklagen. Für die Berechnung des Anspruchs hat der Enterbte Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche gegen den Erben.

Mindern Schenkungen den Pflichtteil?

Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen an andere Personen verschenkt, entstehen Pflichtteilsergänzungsansprüche, die über einen Zeitraum von 10 Jahren Schritt für Schritt verschwinden. Erfolgte die Zuwendung an die enterbte Person unter "Anrechnung auf den Pflichtteil", mindert dies den Pflichtteilsanspruch.

Wer entscheidet über den Wert eines Hauses bei der Pflichtteilsberechnung?

Können sich der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte nicht darauf einigen, welchen Wert eine Nachlassimmobilie hat, muss der Erbe zur Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs des Erben ein Wertgutachten eines Sachverständigen beauftragen. Die Kosten gehen zulasten des Nachlasses und mindern damit letztlich auch den Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

Bei unverheirateten Erblassern hat jedes von zwei Kindern einen Pflichtteil von 25 Prozent des Nachlasses. Bei zwei Kindern und Ehe in Zugewinngemeinschaft hat jedes Kind einen Pflichtteil in Höhe von 12,5 Prozent. 

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.