Ehevertrag - Rechtsanwalt Hamburg

Entwurf, Prüfung und Anfechtung vom Fachanwalt

Die Heirat ist ein Akt der weit über den Ausdruck einer emotionalen Bindung hinausgeht. Ein professioneller Ehevertrag von einem Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Ihr Betriebs- und Privatvermögen auch in schwierigen Zeiten wie Scheidung oder Insolvenz geschützt ist. Ein guter Ehevertrag berücksichtigt dabei nicht nur die rechtlichen Folgen für das Vermögen beim Scheitern der Ehe, sondern auch die erbrechtlichen Auswirkungen, Haftungsrisiken sowie steuerliche Risiken und Chancen.

Anwaltliche Leistungen zu Vereinbarungen von Ehegatten

  • Entwurf und Prüfung von Eheverträgen für Unternehmer und Private
  • Eheverträge mit Auslandsbezug
  • Anfechtung bzw. Verteidigung von Eheverträgen im Scheidungsfall
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Partnerschaftsverträge für unverheiratete Paare
  • Gestaltung des Güterstandes (z.B. Güterstandsschaukel) zur steuerfreien Vermögensverschiebung
  • Haftungsvermeidung von Ehegatten

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Ehevertrag - erklärt in 60 Sekunden (Video)

Rechtsanwalt Bernfried Rose gibt in einer Minute einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um den Ehevertrag.

1. Ausgangslage ohne Ehevertrag

Ehegatten ohne Ehevertrag leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Für den Scheidungsfall ergeben sich insbesondere die folgenden Konsequenzen:

Zugewinnausgleich: Derjenige Ehegatte, der während der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs als der andere erzielt hat, kann im Scheidungsfall die Hälfte der Differenz vom Ehegatten mit dem größeren Zugewinn verlangen.

Versorgungsausgleich: Wie beim Vermögen findet auch ein Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften oder Aussichten auf eine Altersversorgung statt. Hierzu zählen u.a. Rentenanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge sowie private Rentenversicherungen

Nachehelicher Unterhalt: Zur Vermeidung des sozialen Abstiegs eines Ehegatten im Scheidungsfall kann ein Ehegatte vom Partner Unterhalt zur Aufrechterhaltung des aus der Ehe gewohnten Lebensstandard verlangen, insbesondere wenn er ein gemeinsames Kind betreut, wegen Alter oder Krankheit nicht arbeiten kann oder trotz Erwerbstätigkeit nicht hinreichend verdient.

2. Ehevertrag - Notwendigkeit und Grenzen

Das gesetzliche Bild der Ehe des Alleinverdieners und der kinderbetreuenden Hausfrau entspricht heute regelmäßig nicht mehr den Erwartungen von Ehepaaren. In der Regel besteht daher ein Bedürfnis, die gesetzlichen Regelungen abzuändern - sei es aus einem Bedürfnis der Sicherheit oder Fairness oder um eine streitige Scheidung zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
Grundsätzlich stehen die Scheidungsfolgen zur Disposition der Ehepartner. Die Vertragsfreiheit erlaubt nach der Rechtsprechung des BGH jedoch keine Regelung, die einen Ehegattene evident in unzumutbarer Weise einseitig benachteiligt. Dies beurteilt sich immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Wer seine rechtlichen und steuerlichen Interessen durch eine ehevertragliche Regelung hinreichend gewahrt wissen will sollte einen Rechtsanwalt und gegebenenfall Steuerberater mit dem Entwurf bzw. der Überprüfung des Ehevertrages beauftragen. Der beurkundende Notar vertritt weder die Interessen einer Vertragspartei noch prüft er die steuerlichen Folgen und Möglichkeiten des Ehevertrags.

Ehevertrag für Unternehmer (Video)

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt, wie Unternehmer ihren Betrieb und ihr Privatvermögen mit einem Ehevertrag schützen können.

3. Notar und/oder Rechtsanwalt?

Wer einen wirksamen Ehevertrag schließen will, muss diesen zwingend bei einem Notar beurkunden lassen. Der Notar klärt dabei insbesondere über die Bedeutung und Reichweite der ehevertraglichen Vereinbarungen auf. Der Notar ist jedoch nicht den Interessen einer Partei verpflichtet. Wenn Sie also einen Ehevertrag schließen wollen, um Ihr privates oder betriebliches Vermögen im Scheidungsfall vor dem Zugriff des geschiedenen Partners zu schützen, benötigen Sie einen Anwalt, der nur Ihnen verpflichtet ist und für Sie das bestmögliche Ergebnis herausholt. Ebenso benötigen Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie einen Ehevertrag unterschreiben sollen, der überwiegend den wirtschaftlichen Interessen Ihres Partners dient.

Darüber hinaus sollte man eine Kanzlei mit Know How nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht beauftragen, wenn der Ehevertrag steuerlich optimiert werden soll und/oder Betriebsvermögen betroffen ist. Notare beraten niemals steuerlich.

Anders als in anderen Bundesländern gibt es in Hamburg übrigens keine "Anwaltsnotare". Das bedeutet, dass Notare nicht gleichzeitig Rechtsanwälte sein können und auch nicht mit Rechtsanwälten in einer Kanzlei zusammenarbeiten dürfen.

4. Güterstand – Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung?

Statt des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft können die Ehegatten Gütertrennung vereinbaren. Das erfolgt oft aus dem Irrglauben heraus, dass bei der Zugewinngemeinschaft ein Ehegatte für die Schulden des anderen haftet. Diese Sorge ist jedoch unberechtigt, da das Vermögen der Ehegatten auch bei der Zugewinngemeinschaft getrennt bleibt. Die Gütertrennung bring zudem den Nachteil, dass der Ehegatte im Todesfall keinen erbschaftsteuerfreien Zugewinnausgleich realisieren kann.


Abgesehen von einigen Fallkonstellationen - in denen erbrechtliche Erwägungen im Vordergrund stehen (Pflichtteilsquoten) - sollte daher statt Gütertrennung eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, bei der der Ausgleichsanspruch nur für den Scheidungsfall ausgeschlossen wird. Solche Regelungen sind nicht sittenwidrig, wenn nicht besondere Umstände vorliegen. Denkbare und je nach Fall zweckmäßig Ansätzen sind auch die Begrenzung des Zugewinns der Höhe nach, eine zeitliche Befristung oder der Ausschluss bestimmter Vermögenswerte. So sollten z.B. Unternehmer in der Regel ihr Betriebsvermögen durch einen Ehevertrag schützen, damit das Unternehmen nicht an einer Scheidung zugrunde geht.
Insbesondere bei ungleich verteiltem Vermögen zwischen den Ehegatten kommen aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen weitere güterrechtliche Maßnahmen infrage. So kann z.B. eine Güterstandsschaukel – richtig geplant und durchgeführt – den Zugriff des Finanzamtes oder möglicher Gläubiger auf Ihr Vermögen erschweren.

Heiraten in der Zugewingemeinschaft (Video)

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt die wichtigsten Folgen einer Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

5. Versorgungsausgleich – Vorsicht vor Manipulation!

Wie der Zugewinnausgleich kann auch der Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert werden. Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind erreicht, wenn eine Partei unzulässig benachteiligt wird oder eine Regelung zulasten der Sozialversicherungsträger vereinbart wird.
Bei privaten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht besteht zudem die Möglichkeit einer Manipulation durch den betroffenen Ehegatten. Diesbezüglich ist besondere Vorsicht geboten und eine Regelung zu finden, die insbesondere auch mit derjenigen zum Güterstand abgestimmt ist.

(Un)Wahrheiten über den Ehevertrag

In diesem Video klärt Rechtsanwalt Bernfried Rose die größten Irrtümer rund um den Ehevertrag auf. Wann kann man ihn schließen, für wen ist er sinnvoll, braucht man einen Anwalt...?

6. Nachehelicher Unterhalt – Verzicht sittenwidrig?

Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts nach einer Scheidung kommen sowohl unterhaltssichernde Vereinbarungen als auch ein (teilweiser) Verzicht in Betracht. Ein umfassender Unterhaltsverzicht ist zwar im Grundsatz zulässig, führt aber in vielen Fällen zu unbilligen Ergebnissen und damit zur Sittenwidrigkeit des Vertrages. Inwieweit die gesetzliche Neuregelung den Gestaltungsspielraum hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts erweitert hat, bleibt abzuwarten. Der Betreuungsunterhalt wird aber auch künftig wohl zum Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts gehören und wichtiger Punkte in einem Ehevertrag bleiben.

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