Namensänderung nach Scheidung
Fragen und Antworten zur Änderung des Nachnamens
Bei der Eheschließung entscheiden sich die meisten Paare für einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename). Zerbricht die Ehe und wird sie geschieden, fühlt sich das oft nicht mehr richtig an. Ob und wie Sie nach der Scheidung ihren Nachnamen ändern können, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
ROSE & PARTNER ist eine bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei für Familienrecht mit Spezialisierung im Bereich Eheschließung und Scheidung.
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Ab wann kann der Name geändert werden?
Auch wenn der Wunsch nach Änderung des Nachnamens oft schon nach der Trennung aufkommt, so muss man doch bis zur Scheidung warten. Notwendig ist ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss, gegen den keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können.
Welchen Namen darf man nach der Scheidung annehmen?
Wer seinen Ehenamen ablegt, kann zwar nicht willkürlich irgendeinen neuen Namen wählen. Immerhin hat er aber mehrere Optionen, welcher Name angenommen werden soll:
- Geburtsname
- Doppelname aus Geburtsname und Ehename
- Früherer Ehename aus eine vorherigen Ehe
- Doppelname aus Geburtsname und Ehename aus vorheriger Ehe
Wer die Rechtslage zur Namensänderung nach der Scheidung direkt im Gesetz nachlesen will, wird hier fündig: § 1355 BGB Ehename
Kann man auch den Namen der gemeinsamen Kinder ändern lassen?
So wie eine Scheidung auch keine unmittelbaren Folgen auf das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder hat, behalten diese auch erst einmal ihren Nachnamen, wenn ein Elternteil nach der Scheidung seinen Namen ändert.
Unter Umständen ist aber eine Namensänderung des Kindes zu einem späteren Zeitpunkt etwa dann möglich, wenn Sie als betreuendes Elternteil erneut heiraten, den Namen Ihres neuen Ehegatten annehmen und das Kind zustimmt.
Wo veranlasse ich die Änderung und welche Unterlagen benötige ich?
Auch wenn man die Änderung des Namens nach der Scheidung als Scheidungsfolge betrachtet, so ist doch nicht das Familiengericht, sondern das Standesamt zuständig. Wenn Sie nicht mehr am Ort des Standesamtes wohnen, bei dem Sie geheiratet haben und wo das Familienbuch geführt wird, können Sie sich auch an das Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes wenden.
Für den Antrag auf Namensänderung müssen Sie sich ausweisen (Personalausweis oder Reisepass). Sie brauchen außerdem noch den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk und gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie Ihres Familienbuchs.
Was kostet die Änderung des Namens nach Beendigung der Ehe?
Während die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens bei der Eheschließung normalerweise kostenlos ist, fällt für die Namensänderung nach der Scheidung eine Gebühr an. Diese ist jedoch mit ca. 25 bis 30 Euro (je nach Standesamt) überschaubar. Berücksichtigen Sie dabei jedoch auch die Kosten und vor allem den Aufwand den eine Namensänderung im Vollzug mit sich bringt (Ausweispapiere, Grundbücher, Verträge etc.)