Handwerksbetrieb verkaufen

Kaufpreis und Vertragsverhandlungen: Tipps vom Rechtsanwalt

Beim Verkauf eines Handwerksbetriebs gibt es viele vertragliche, steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die der Handwerksunternehmer als Verkäufer kennen sollte. Abhängig davon, ob der Betrieb von einem Familienmitglied, einem Wettbewerber oder von einem professionellen Private Equity-Investor gekauft werden soll, kann der Verkaufsprozess eine unterschiedlich hohe Komplexität aufweisen. Erfahrungsgemäß lässt sich durch eine gute Vorbereitung des Firmenverkaufs ein hoher Kaufpreis erzielen und die Übernahme von unnötigen Haftungsrisiken auf der Verkäuferseite vermeiden.

Weiterführende Informationen zur Betriebsnachfolge im Handwerk und Steuerbelastung des Verkäufers finden Sie hier: Handwerksbetrieb: Nachfolge, Verkauf & Steuer

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Anwaltliches Know-how beim Verkauf von Handwerksbetrieben 

Wir verstehen uns als mittelständische Anwaltskanzlei für den mittelständischen Unternehmer. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerberater verfügen über eine langjährige Expertise bei Verkäufen von Handwerksbetrieben. Von unseren Kanzleibüros in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Köln beraten wir Betriebe, Käufer und Unternehmensverkäufer in ganz Deutschland bei den folgenden Aspekten:

  1. Beratung im Vorfeld des Unternehmensverkaufs, Planungsvorbereitung des Betriebsverkaufs als Asset Deal und Share Deal, Erstellung eines Unternehmensexposés
  2. Bewertung des Handwerksbetriebs mittels der Jahresabschlüsse und der Finanzbuchhaltung
  3. Erstellung des Unternehmenskaufvertrags
  4. Bei größeren Handwerksbetrieben führen wir zwecks Optimierung des Verkaufs auch eine Unternehmensprüfung durch (sogenannte Vendor Due Diligence)
  5. Steuerliche Prüfung und Begleitung des Verkaufsprozesses

Unternehmenskaufvertrag: Handwerksbetrieb richtig verkaufen

Vor der Erstellung des Unternehmenskaufvertrags sollte der Verkäufer alle Risiken, die ein Verkauf seines Handwerksbetriebs mit sich bringt, identifizieren, um sich insbesondere bei den Vertragsverhandlungen richtig zu positionieren. Nur wenn der Handwerksunternehmer weiß, wo in seinem Betrieb Sollbruchstellen liegen, kann er Haftungsrisiken im Rahmen der Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags vermeiden und auch überhöhte Abschläge des Kaufpreises verhindern.

Bei größeren Handwerksbetrieben führt der Käufer vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrags eine Due Diligence-Untersuchung durch. Ziel des Käufers ist es, alle mit dem Betrieb verbundenen Risiken zu identifizieren und sich einen Überblick über die wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Situation des Handwerksbetriebs zu verschaffen. Auf einer gut informierten Basis kann der Käufer schließlich eine Anteils- und Unternehmensbewertung durchführen. Diese bildet dann die Grundlage für die Kaufpreisverhandlungen.

Grundsätzlich wird der Käufer versuchen, anhand der im Rahmen der Due Diligence-Untersuchung gewonnenen Informationen und gefundenen Risiken den Kaufpreis zu reduzieren und finanzielle Risiken auf den Verkäufer zu verlagern.

Typischerweise werden im UNTERNEHMENSKAUFVERTRAG mindestens die folgenden Felder vertraglich verbindlich vereinbart:

  1. Garantien zulasten des Verkäufers und Haftungsklauseln, mit denen der Verkäufer bestimmte Geschäftsrisiken übernimmt;
  2. Haftungsbeschränkungsklauseln zugunsten des Verkäufers
  3. Kaufpreisregelungen, inklusive Zahlungsmodalitäten
  4. Regelung zur Belegschaft des Handwerksbetriebs, wodurch der Betriebsübergang abgesichert werden soll
  5. Steuerklauseln;
  6. Bei größeren Betrieben kartellrechtliche Regelungen;
  7. Vorschriften zur Verjährung;
  8. Wettbewerbsbeschränkungen

Bei einem Verkauf eines Handwerksbetriebs geht es oftmals um hohe wirtschaftliche Werte, das Schicksal der Mitarbeiter und Haftungsrisiken für den Verkäufer. Der Unternehmenskaufvertrag wird daher immer individuell gestaltet und muss den Interessen des Handwerksunternehmers und des Käufers Rechnung tragen. Anders als bei einem einfachen Autokauf werden keine Mustervereinbarungen oder Vertragsformulare unterzeichnet.

Einen Überblick zu den rechtlichen Themen im Rahmen eines Verkaufs eines Handwerksbetriebs, der in Form einer GmbH organisiert ist, finden Sie in unserem YouTube-Video:

Kaufpreis und Unternehmenswert des Handwerksbetriebs

Wenn der Handwerksunternehmer sich dazu entschieden hat, seinen Betrieb zu verkaufen, stellt sich für ihn auch immer die Frage: „Was ist mein Betrieb wert?“ In einem Handwerksbetrieb bestimmen viele Faktoren den Unternehmenswert. Dabei geht es nicht nur um betriebswirtschaftliche Kennzahlen wie Rentabilität, Umsatz, Ebit oder Markenbildung.

Nicht selten scheitern Vertragsverhandlungen, weil sich Verkäufer und Käufer nicht über den Kaufpreis einigen können. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Handwerksbetriebs. Für die Bewertung des Betriebs gibt es verschiedene Bewertungsmethoden. Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu den marktgängigen Bewertungsverfahren und Bewertungsmethoden.

Wenn die Vorstellungen über den Wert des Betriebs beim Käufer und Verkäufer weit auseinander liegen, lässt sich oftmals über Kaufpreisanpassungen in Form von klug gestalteten Kaufpreisklauseln eine Einigung über den Verkauf erzielen. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu gängigen Kaufpreisklauseln.

Unternehmensbewertung durch unseren Experten!

Die Unternehmensbewertung zur Ermittlung des Kaufpreises übernimmt in unserem Team Steuerberater Martin Stürmer. Als Bewertungsexperte arbeitet er eng mit unseren Anwälten im Gesellschaftsrecht zusammen. Sie können ihn auch unabhängig von rechtlichen Themen beauftragen (stuermer@rosepartner.de).

Indikative Unternehmensbewertungen bieten wir ab 5.000 EUR zzgl. USt. an.

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Private Equity-Gesellschaften / Finanzinvestoren auf der Käuferseite 

Wenn die Betriebsnachfolge nicht familienintern erfolgen kann und Nachfolger sich auch nicht außerhalb der Familie bei strategischen Interessenten wie zum Beispiel Wettbewerbern oder Kunden finden lassen, kommt ein Verkauf an Finanzinvestoren in Betracht. Während früher Wettbewerber, Partner oder Lieferanten als strategische Käufer einen Betrieb übernommen haben, treten heutzutage immer öfter auch Private Equity-Gesellschaften als Käufer von Handwerksbetrieben auf die Bühne. Ein Handwerksbetrieb, der sich in einer guten wirtschaftlichen Lage befindet und über eine stabile Umsatz- und Ertragslage verfügt, ist für Finanzinvestoren interessant.

Dabei benötigen die Investoren gut aufbereitete Informationen über den Betrieb. Im Rahmen eines professionell vorbereiteten Verkaufsprozesses lässt sich mit dem Private Equity-Investor auf Augenhöhe über den Verkauf eines Betriebs verhandeln.

Jeder Handwerksunternehmer sollte wissen: Jedes vom Investor identifizierte Risiko ist mit einem Preisabschlag verbunden. Verhindern lassen sich hohe Preisabschläge, wenn im Vorfeld der Verkaufsverhandlungen die Risiken durch den Verkäufer selbst analysiert wurden und entsprechende den Betrieb stärkende Maßnahmen frühzeitig initiiert werden. Kurzfristig eingesetzte Window Dressing-Maßnahmen führen erfahrungsgemäß nicht zum Verhandlungserfolg.

Besonderheiten beim Kauf eines Handwerksbetriebs durch Private Equity-Investoren 

Das Besondere beim Private Equity-Investment ist, dass der Handwerksunternehmer beim Einstieg eines Investors beteiligt bleibt. Der Finanzinvestorübernimmt in aller Regel die Mehrheitsbeteiligung. Der Handwerksunternehmer behält dagegen eine Minderheitsbeteiligung und behält auch weiterhin als Geschäftsführer und Gesellschafter die Kontroll- und Informationsrechte. Die Tatsache, dass der Geschäftsführer eines professionell geführten Handwerksbetriebs im Management verbleibt und eine Kontinuität trotz eines „Change of Control“ gewährleistet, wirkt sich auch bei der Frage der Kaufpreishöhe aus. Wie beschrieben, spielen bei der Bestimmung des Unternehmenswerts nicht nur harte Faktoren wie die BWA, sondern auch weiche Faktoren eine entscheidende Rolle.

Nicht selten erfolgt eine sog. Rückbeteiligung des Verkäufers von bis zu 20%. Wenn der Handwerksunternehmer auch einen Sitz im Beirat erhält, stehen ihm auch bei wichtigen Entscheidungen Mitentscheidungsrechte zu.

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge mittels Finanzinvestoren sollte jeder Handwerksunternehmer von langer Hand planen. Erfahrungsgemäß sollte er für den Verkauf mindestens zwei Jahre einplanen. Der Verkaufsprozess selbst (Verhandlungen mit dem Investor und Entwurf des Unternehmenskaufvertrags) dauert in der Regel nur einige Monate.

Wenn Sie Fragen zum Verkauf Ihres Betriebs haben oder eine Beratung durch einen Gesellschafts- und Steuerrechtsexperten benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Büros in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt oder München. Kontaktieren Sie uns gern unverbindlich telefonisch oder per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

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