Erbschaft - Ratgeber rund um das Erbe

Definition, Bestandteile, Rechte und Pflichten

Fluch, Segen, Zankapfel, Haftungsfalle – die Erbschaft hat viele Bedeutungen für die betroffenen Personen. Wenn Sie eine "Erbschaft gemacht" haben, gilt es rechtlich und steuerliche einiges zu beachten. Und wer im Rahmen einer Erbschaft seine Interessen durchsetzen will – ob als Erblasser, Erbe oder Enterbter – sollte erst einmal wissen, was eine Erbschaft ist, was dazu gehört und was nicht. In diesem Beitrag erhalten Sie all diese Informationen und wichtige Praxistipps unserer Fachanwälte für Erbrecht.

Anwaltliche Leistungen rund um die Erbschaft

Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht beraten wir mit unseren erfahrenen Experten bundesweit Mandanten in allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen rund um die Erbschaft. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Video.

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Definition - was ist eine Erbschaft und was gehört zum Erbe?

Geht es um die Bedeutung von Rechtsbegriffen, hilft gelegentlich der Blick ins Gesetz. Im Bürgerlichen Gesetzbuch taucht der Begriff gleich im ersten erbrechtlichen Paragrafen auf:                        

§ 1922 Absatz 1 BGB

„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“        

Die Erbschaft ist also das Vermögen des Erblassers. Diese Definition ist nicht ganz befriedigend, da sie mit „Vermögen“ einen weiteren unbestimmten Begriff enthält. Man kann nämlich darüber streiten, ob zum Vermögen auch die Verbindlichkeiten gehören. Und tatsächlich gibt es Gelehrte im Erbrecht, die diesen Streit führen. Allen anderen kann das egal sein. Schließlich wird an anderer Stelle im BGB klargestellt, dass der Erbe auch für die Schulden des Erblassers haftet. Ungeachtet dessen taucht dennoch bei bestimmten Vermögenspositionen die Frage auf, ob sie zum Nachlass gehören oder nicht.

Als Faustregel gilt jedoch, dass in der Regel alle dinglichen und persönlichen Vermögensrechte und Verbindlichkeiten zur Erbschaft gehören.

Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge

Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers gehen kraft Gesetz als ungeteiltes Ganzes auf den oder die Erben über. Man spricht diesbezüglich von „Gesamtrechtsnachfolge“ oder auch „Universalsukzessionen“.

Der Erblasser muss daher, wenn er einzelne Vermögenswerte, einzelnen Personen zuwenden will, durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) ein entsprechendes Vermächtnis anordnen.

Die Sondererbfolge bzw. Singularzession stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge dar. Sie spielt vor allem im Bereich der Unternehmensnachfolge eine Rolle, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft oder ein Hof im Sinne der Höfeordnung zur Erbschaft gehört. In diesen Fällen gehen die Vermögenswerte – abhängig von der erbrechtlichen Regelung – im Erbfall einen gesonderten Weg, der unabhängig vom übrigen Nachlass ist.

Der Unterschied zwischen Erbschaft und Nachlass

Laien, Juristen und sogar das Gesetz sprechen sowohl von Erbschaft als auch Nachlass. Gemeint ist regelmäßig dasselbe. Im Sprachgebrauch handelt es sich also um ein Synonym.

In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB erkennt man, dass der Gesetzgeber meist dann von „Erbschaft“ spricht, wenn er die Rechtsstellung des Erben meint und von „Nachlass“, wenn es um das vererbte Vermögen geht. In der Praxis jedenfalls ist die Unterscheidung von Erbschaft und Nachlass nicht von Bedeutung.

Erbschaft, Vermächtnis oder Pflichtteil - was ist was?

Für Laien häufig schwierig ist die Abgrenzung der Erbschaft vom Vermächtnis oder auch dem Pflichtteil.

  1. Die Erbschaft ist die Gesamtheit des Vermögens, das im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge, als Ganzes automatisch auf den oder die Erben übergeht.
  2. Das Vermächtnis ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch des im Testament mit einer Zuwendung bedachten Vermächtnisnehmers gegen den Erben. Der Vermächtnisnehmer selbst ist also nicht Erbe.
  3. Der Pflichtteil steht pflichtteilsberechtigten Angehörigen zu, die durch ein Testament enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldzahlung vom Erben geschuldet.

"Erbschaft gemacht?" - so wickeln Sie das Erbe ab

Mit dem Erbe sind eine ganze Reihe von praktischen Aufgaben und rechtlichen Pflichten verbunden. Die wichtigste Weichenstellung ist die Entscheidung, ob das Erbe ausgeschlagen oder angenommen werden soll. Als Erbe müssen Sie unter anderem die Bestattungskosten tragen und auch die Schulden des Erblassers begleichen. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Erbschaftssteuererklärung.

Gegebenenfalls müssen Sie einen Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber dem Grundbuchamt legitimieren, um das Grundbuch zu berichtigen. Aber auch Banken können einen Erbschein fordern, wenn Sie über Konten, Depots oder Schließfächer des Erblassers verfügen wollen und die Erbfolge nicht durch ein entsprechendes Testament nachweisen können.

Ausführliche Informationen rund um die Abwicklung der Erbschaft finden Sie auf unserer großen Themenseite:

Erbschaft abwickeln Unser Ratgeber für alle Erben mit einer Checkliste der Aufgaben

Ihre Rechte im Kampf um die Erbschaft

Erbschaften enthalten großes Potential für Konflikte. Erblasser erstellen laienhafte handgeschriebene Testamente, enterbte Personen streiten mit den Erben um den Pflichtteil, Erbengemeinschaften leiden unter fehlender Interessengleichheit und Erben misstrauen dem Testamentsvollstrecker. Das sind nur einige Gründe, die einen Erbstreit auslösen können.

Wer einen erbrechtlichen Konflikt erfolgreich bestehen will, muss zunächst einmal seine Rechte und Ansprüche kennen, die ihm das Erbschaftsrecht bietet. Zusätzlich benötigt er eine gute Strategie, um seine Interessen zu verfolgen. Oft entscheiden taktische Erwägungen und die Psychologie der Beteiligten über den Erfolg.

Die meisten Konflikte rund um die Erbschaft können übrigens durch einen umsichtigen Erblasser vermieden werden. Wer etwas vererbt, hat häufig konkrete Vorstellungen über die Verteilung ihres Nachlasses. Diese Wünsche sollten hinsichtlich ihrer rechtlichen Umsetzbarkeit und ihres Konfliktpotenzials geprüft werden. Wer ein Testament schreibt, sollte dies rechtzeitig tun und die Möglichkeiten und Grenzen des Erbschaftsrechts kennen.

Gerade bei der Vererbung von Unternehmen oder bei Immobilien in der Erbschaft ist eine Strategie des Vermögensschutzes geboten, die neben erbrechtlichen Regelungen auch steuerliche Gestaltungen und gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten (z.B. Familienpool, Familienstiftung) mit einbeziehen sollte.

Die Besteuerung der Erbschaft

Erbschaften unterliegen als "Erwerbe von Todes Wegen" der Erbschaftsteuer. Ob tatsächlich vom Finanzamt eine Steuer festgesetzt wird, hängt vor allem von den persönlichen Freibeträgen und den besonderen Versorgungsfreibeträgen der Erben, aber auch von den Steuerbefreiungen für Unternehmen, bestimmte Immobilien und etwa Hausrat ab.

Die Steuerklasse und damit die Steuersätze für die tatsächlich zu versteuernde Erbschaft hängen (wie die Freibeträge) vom verwandtschaftlichen Näheverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ab. Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung stehen häufig Fragen der Bewertung - vor allem von Immobilien oder Betrieben - im Vordergrund und haben großen Einfluss auf die tatsächliche Höhe der Besteuerung der Erbschaft.

Die wichtigsten Vorschriften zur Erbschaftsteuer finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie im Bewertungsgesetz (BewG).

Themenseite Erbschaftsteuer Ausführlicher Ratgeber unserer Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht mit allen Fragen und Antworten rund um die Erbschaftsteuer - für Erblasser und Erben.

Besondere Vermögenswerte in der Erbschaft

Die gewöhnlich Erbschaft enthält eine Reihe ganz unterschiedlicher Vermögenswerte, die beim Vererben und Erben ganz eigene rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Das gilt unter anderem für das Erfordernis eines Erbscheins als Legitimation der Erbenstellung, aber auch etwa für die Handhabung des Vermögenswertes innerhalb einer Erbengemeinschaft. Um Ihnen hier einen guten Überblick zu geben, haben unsere Fachanwälte für Erbrecht auf den nachfolgenden Themenseiten alles zusammengetragen, was Sie zu typischen Vermögenspositionen in der Erbschaft wissen sollten.

Falls Auslandsvermögen zu Ihren Assets gehört oder Sie einen sonstigen Bezug zu anderen Staaten haben, finden Sie passende Informationen auf unserer Themenseite Internationaler Erbfall mit Auslandsbezug.

Ausgezeichnete Beratung im Erbrecht

Wir freuen uns über jährliche Auszeichnungen unserer Fachanwälte und Steuerberater in den Rubriken "Beste Anwaltskanzleien Erbrecht" (Capital) und "Beste Steuerberater Erbschaft & Schenkung" (Handelsblatt)".

Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die das möglich gemacht haben!

 

Der Fachanwalt für Erbschaftsrecht

Die Fachanwaltsordnung spricht nicht vom Erbschaftsrecht, sondern schlicht vom Erbrecht. Als Fachanwalt für Erbrecht dürfen sich Rechtsanwälte bezeichnen, die

  • ihre theoretischen Kenntnisse im Erbrecht durch die Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung für Anwälte mit erfolgreicher Prüfung nachgewiesen haben,
  • über einschlägige anwaltliche Erfahrung mit Mandaten im Bereich Erbschaftsrecht verfügen und
  • die Pflichtfortbildungen für Rechtsanwälte im Erbrecht regelmäßig absolvieren.

Die Vergabe der Bezeichnung Fachanwalt sowie die Überwachung der Kriterien erfolgt durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. In unserer Kanzlei werden erbrechtliche Mandate ausschließlich von Fachanwälten für Erbrecht oder von hoch spezialisierten Anwälten im Erbrecht bearbeitet.

Unsere Videos zum Thema Erbschaft

Besuchen Sie ROSE & PARTNER auf YouTube. Dort finden Sie zahlreiche Videos rund um das Erben und Vererben.

FAQ Erbschaft

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Was gehört zur Erbschaft?

Als Erbschaft wird im Gesetz (§ 1922 BGB) das Vermögen einer Person bezeichnet, das mit deren Tod als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. Zum Vermögen gehören nicht nur die Eigentumsrechte, sondern auch Verbindlichkeiten, also die Schulden des Erblassers.

Welche Steuer fällt bei einer Erbschaft an?

Die Erbschaft ist ein sogenannter Erwerb von Todes wegen, der gemäß § 1 ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Die Erbschaftsteuer trifft den Erben persönlich. Nahe Angehörige haben hohe Erbschaftsteuer-Freibeträge, und für bestimmte Vermögenswerte gelten zum Teil umfassende Steuerbefreiungen.

Kann man eine Erbschaft verkaufen?

Das Erbrecht kennt ausdrücklich die Möglichkeit, eine Erbschaft als solche zu verkaufen. Ein solcher Verkauf bedarf für seine Wirksamkeit gemäß § 2371 BGB der notariellen Beurkundung. Auch ein Miterbe in einer Erbengemeinschaft kann über seine Erbschaft verfügen, indem er seinen Erbteil veräußert.

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