Geschiedenentestament

Vermögen vor dem Zugriff des Ex-Partners schützen

Wenn Ehegatten sich trennen und schließlich scheiden lassen, will man eigentlich auch hinsichtlich des Vermögens getrennte Wege gehen. Das gilt erst Recht für das Thema "Erben und Vererben". Hier kann der Ex-Mann bzw. die Ex-Frau aber zum Störfaktor werden, vor allem wenn man gemeinsame Kinder hat. Mit einem Geschiedenentestament können Sie Ihre Nachfolgeplanung auf die Scheidung anpassen.

Anwaltliche Leistungen rund um Ehe, Scheidung und Erbrecht

Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht und Familienrecht betreuen wir Unternehmer, Manager vermögende Privatpersonen in allen Angelegenheiten rund um die Themen Scheidung und Erbschaft.

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Handlungsbedarf schon in der Trennungsphase!

Ein Scheidungsantrag kann beim Familiengericht erst ein Jahr ab Trennung der Eheleute eingereicht werden. Diese Phase, also bevor die Scheidung überhaupt beim Familiengericht ist, ist besonders problematisch. Hier muss vorgesorgt werden, denn Ehegatten haben ein gesetzliches Erbrecht. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erben Ehegatten neben Kindern die Hälfte, sind keine Kinder da, erben sie neben den Eltern des Verstorbenen sogar 3/4. Diese gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt. In diesem Fall können Sie nach (oder vor) der Trennung ein Testament errichten, in dem Sie Ihren Ehepartner enterben. Das können Sie auch ohne Wissen Ihres (Noch-)Ehegatten tun. Mit der Scheidung erlischt dann das gesetzliche Erbrecht (und Pflichtteilsrecht) des Ehegatten.

Schwieriger ist die Lage meist, wenn es ein Testament gibt. Häufig hat man den Ehepartner im Testament als Alleinerben eingesetzt. Vor allem in gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten wie dem Berliner Testament ist das der Normalfall. Es gibt zwar eine gesetzliche Vermutung, dass solche eine Verfügung zugunsten des Ehepartners mit der Scheidung ungültig wird. Während der Trennung gilt das jedoch nicht. Ein einseitiges Testament zugunsten des Ehegatten können Sie unproblematisch widerrufen. Schwieriger ist das aufgrund der Bindungswirkung beim Berliner Testament. Den einseitigen Widerruf eines Ehegattentestaments müssen Sie beim Notar beurkunden lassen und Ihrem Ex förmlich zustellen.

Widerruf von Testamenten zugunsten des Ehegatten Themenseite zum Widerruf letztwilliger Verfügungen

Video: Erbrecht bei Trennung und Scheidung

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, welche Auswirkungen eine Trennung und schließlich eine Scheidung auf das Ehegattenerbrecht haben und wie man in welcher Phase die richtigen Entscheidungen trifft. 

Das Problem: Einfluss- und Zugriffsmöglichkeit des Ex-Gatten auf das Vermögen

Sind Eheleute geschieden, besteht das gesetzliche Erbrecht des Ex-Ehegatten nicht mehr. Dennoch kann der Ehegatte über Umwegen zum Erben oder Verwalter des Nachlassvermögens werden, wenn es gemeinsame minderjährige Kinder gibt. 

Verstirbt ein Elternteil, so hat der überlebende Ehegatte das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und somit auch das Recht zur Vermögenverwaltung über den Nachlass, der an die Kinder fällt. Der oder die Ex verwaltet also auch das Erbe, bis die Kinder volljährig sind. Es kann außerdem tragischerweise passieren, dass ein Kind vor dem überlebenden Ex-Gatten stirbt. Dann erbt der überlebende Ehegatte alles vom Kind, wenn das Kind nicht eigene Kinder hat oder verheiratet ist. 

Im Ergebnis kann der Ex-Ehepartner damit Zugriff auf das Vermögen bekommen oder es sogar letztlich selbst erben. Beides ist in der Regel nicht gewollt.

Scheidungen mit minderjährigen Kindern

Die praktische Relevanz von Geschiedenentestamenten ist groß. Mehr als die Hälfte der geschiedenen Ehepaare hat minderjährige Kinder (Statistisches Bundesamt). Nur ein geringer Teil der Eltern kennt das erbrechtliche Problem und sorgt entsprechend vor. 

Die Lösung: Das Geschiedenentestament

Die genannten Probleme kann man mit einem sogenannten Geschiedenentestament verhindern. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass man nicht an eine andere letztwillige Verfügung, also an ein noch gültiges Ehegattentestament oder an einen Erbvertrag gebunden ist.

Geschiedenentestamente sind umfangreich und komplex, weil in ihnen eine Reihe von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um im Ergebnis eine möglichst “wasserdichte” Vermögensnachfolge zu erreichen, in der der geschiedene Ehegatte möglichst auch als Störfaktor keine Rolle mehr spielt. 

Mögliche Elemente sind:

Noch nicht geschieden? Beratungsangebote unserer Scheidungsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht

Anordnung der Vor- und Nacherbschaft

Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft beseitigt die Gefahr, dass der Ex-Gatte bei einem Versterben der gemeinsamen Kinder an das Vermögen gelangt. Die Kinder werden im eigenen Testament nur als (befreite) Vorerben eingesetzt. Bei einem Versterben der Kinder kommen dann die testamentarisch bestimmten Nacherben zum Zuge, in der Regel eigene Abkömmlinge, Geschwister oder andere Verwandte. So kann der Nachlass nicht beim geschiedenen Ex-Gatten landen, der ja gesetzlicher Erbe der Kinder ist. Das gilt auch dann, wenn das Kind bereits testierfähig ist, was bereits mit 16 Jahren der Fall ist. Dann kann das Kind im Testament nämlich nicht über das Vermögen bestimmen, das es als Vorerbe bekommen hat. Dieses muss stets den Nacherben zugutekommen.

Der Vorerbe, also das Kind kann das Erbe zwar nutzen, aber nicht darüber verfügen, er kann es also z.B. nicht dem überlebenden Ex-Gatten durch Schenkung übertragen. Diese Lösung hat also den Vorteil, dass das Kind selbst keinen Einfluss nehmen kann und der geschiedene Ehegatte nicht an dem Vermögen partizipieren kann. Dies kann auch als Nachteil empfunden werden, insbesondere wenn die Vorerbschaft sehr lange besteht, vermischt sich das Vermögen oft und es kann Streit darüber entstehen, was zur Vorerbschaft zählt.

In der Regel endet die Nacherbfolgeanordnung mit dem Versterben des geschiedenen Ehegatten. 

Video: Vor- und Nacherbschaft

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video in gerade mal 1 Minute, wie die Vor- und Nacherbschaft funktioniert und wann diese Regelung im Testament sinnvoll ist. 

Alternativ: das Herausgabevermächtnis

Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft ist aufgrund ihrer Komplexität und Reichweite nicht immer die erste Wahl. Aus diesem Grund hat sich alternativ eine sogenannte Vermächtnislösung etabliert. Bei dieser werden die erbenden Kinder mit einem Herausgabevermächtnis beschwert. Das sorgt dafür, dass Vermögenswerte aus dem Nachlass, die beim Tod eines Kindes durch Erbfolge oder Vermächtnis auf den geschiedenen Ehegatten übergehen würden, im Wege des Vermächtnisses anderen Personen zugewendet werden. Das sind entweder die Abkömmlinge der Kinder oder aber andere Verwandte. 

Das Vermächtnis steht unter der Bedingung, dass der Ex-Gatte noch lebt. Wichtig ist auch, dass das Herausgabevermächtnis eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit ist. Wenn der Ex-Gatte seinen Pflichtteil fordert, so wird das Vermächtnis bei der Ermittlung des Nachlasses und somit des Pflichtteils abgezogen.

Praxistipp unserer Erb- und Familienrechtler

Bei einer Trennung und Scheidung sollten Sie so früh wie möglich vorausschauend denken und agieren. Wenn Sie die Möglichkeiten familienrechtlicher und erbrechtlicher Gestaltungen im Zusammenspiel nutzen, können Sie Ihr Vermögen langfristig für die Familie erhalten. 

Keine Vermögensverwaltung durch den geschiedenen Ehepartner

Die in der Praxis wichtigste Schnittstelle zwischen dem eigenen Vermögen und dem bzw. der Ex ist die Vermögenssorge. Wenn Sie versterben, hat Ihr früherer Ehepartner in aller Regel das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Hierzu gehört auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung aller Positionen, die im Eigentum der Kinder stehen. 

Mit einer entsprechenden Regelung im Geschiedenentestament können Sie diese Befugnis zur Vermögensverwaltung zumindest für das Vermögen ausschließen, das die Kinder von Ihnen erben. Hierfür entziehen Sie dem Ex-Gatten im Testament ausdrücklich diese Befugnis. Bestimmen außerdem eine geeignete andere Person als Zuwendungspfleger für die Verwaltung des geerbten Vermögens. Das Familiengericht, dass über diesen Bereich wacht, wird dieser Auswahl in der Regel folgen. 

Diese Verwaltung endet automatisch mit der Volljährigkeit der Kinder. Darüber hinausgehende Maßnahmen müssten mit einer Testamentsvollstreckung abgesichert werden. 

§ 1638 BGB | Beschränkung der Vermögenssorge

Die Vermögenssorge erstreckt sich nicht auf das Vermögen, welches das Kind von Todes wegen, durch unentgeltliche Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden erwirbt, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen.

Die Testamentsvollstreckung

Eine weitere weitreichende Maßnahme zum langfristigen Erhalt des Vermögens ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der im Geschiedenentestament bestimmte Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten, bis die Kinder ein vorgegebenes Alter erreicht haben, z.B. 25 Jahre. Bei der Auswahl des Testamentsvollstreckers muss größte Sorgfalt walten. Auch sollten die im Testament bestimmten Aufgaben ebenso wie die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu Lebzeiten mit diesem besprochen und abgestimmt werden. In der Regel soll der Vollstrecker den Nachlass erhalten und den Kindern während der Dauervollstreckung Auszahlungen zukommen lassen, die insbesondere auch eine gute Ausbildung ermöglichen. 

Besondere Bedeutung hat die Testamentsvollstreckung bei besonders großen und komplexen Nachlässen, also etwa Betriebsvermögen oder umfangreiches Immobilienvermögen. 

Video: Minderjährige Kinder als Erben

Rechtsanwalt Bernfried Rose erklärt in diesem Video, was Eltern beachten und testamentarisch regeln sollten, wenn die Kinder bei der Errichtung des letzten Willens noch minderjährig sind.

FAQ Testament nach der Scheidung

Schnelle Antworten auf häufige Fragen

Wer erbt, wenn Eltern sich scheiden lassen?

Mit der Scheidung erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und auch die testamentarische Erbeinsetzung wird im Zweifel ungültig. Das Erbrecht der Kinder als gesetzliche Erben bleibt bestehen. Es erhöht sich sogar, weil der andere Elternteil als Miterbe wegfällt, dessen Quote also insoweit den Kindern anwächst. 

Braucht man nach der Scheidung ein neues Testament?

Ehegattentestamente mit gegenseitiger Erbeinsetzung werden mit der Scheidung im Zweifel unwirksam. Zur Sicherheit sollte ein neues Testament geschrieben werden, mit dem man das alte widerruft. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern ist ein sogenanntes Geschiedenentestament geboten, wenn der Ex-Gatte dauerhaft vom Vermögen ausgeschlossen werden soll. 

Was ist ein Geschiedenentestament?

Unter einem Geschiedenentestament versteht man eine letztwillige Verfügung, die verhindern soll, dass der geschiedene Ehegatte aufgrund gemeinsamer noch minderjähriger Kinder aufgrund der Vermögenssorge oder der Erbfolge Zugriff auf das Vermögen des anderen bekommt. 

So machen wir Erbrecht

Was wir unter einer guten Beratung im Erbrecht verstehen, wie wir das bei uns umsetzen und was Sie davon haben, erzählt Rechtsanwalt Bernfried Rose in diesem Video.

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