Alleinvertriebsvertrag - Ratgeber für Hersteller und Händler

Alleinvertriebsrechte - exklusive Vertriebsrechte rechtssicher gestalten

Zahlreiche Produkte erfordern eine umfangreiche Beratung sowie einen zuverlässigen Kundenservice. Um diesen sicherstellen zu können und der Ware ein exklusives Premiumimage zu verleihen, organisieren zahlreiche Unternehmen den Vertrieb durch Alleinvertriebsverträge.   

Jedoch gilt es hierbei zwingend die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten. Alleinvertretungsverträge stellen ein quantitativ selektives Vertriebssystem dar. Diese sind insbesondere durch kartellrechtliche Vorgaben geregelt. Verstöße führen schnell zu erheblichen Bußgeldern.

Wir klären für Sie die wichtigsten Fragen und zeigen auf, wie Sie empfindliche Bußgelder vermeiden.

Anwaltliche Leistungen um Alleinvertriebsverträge

Als Importeur, Hersteller oder Vertragshändler braucht man einen kompetenten Partner für eine rechtssichere Ausgestaltung der Handelsverträge sowie Vertriebs- und Distributionsverträge. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie unter anderem bei:

Für eine individuelle und ganzheitliche Betrachtung freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Exklusivität im Alleinvertriebsvertrag

Hersteller gibt exklusive Vertriebsrechte an Händler

Der Alleinvertriebsvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Lieferant in einem bestimmten Vertragsgebiet das exklusive, alleinige Vertriebsrecht für eine bestimmte Ware an einen einzigen Vertragshändler überträgt. Dieser kauft die Ware ab und vertreibt sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an die Endkunden weiter. Dadurch grenzt sich der Vertragshändler vom Handelsvertreter ab. Ein Weiterverkauf an andere, nicht zugelassenen Händler wird regelmäßig untersagt. Ebenso ist es dem Lieferanten im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung verboten, die Vertriebsprodukte an dritte Händler im geschützten Vertragsgebiet zu liefern.

Im Gegenzug für das exklusive Bezugsrecht verpflichtet sich der Vertragshändler, die Waren abzunehmen und den Vertrieb des Produkts mit eigenen Leistungen im Vertragsgebiet unter eigenen Namen durchzuführen und zu fördern. Das unternehmerische Absatzrisiko trägt regelmäßig der alleinvertriebsberechtigte Händler. 

Dadurch sollen die wirtschaftliche Rentabilität und Kundennähe der Händler sichergestellt werden. Zugleich erhält das Produkt eine bestimmte Exklusivität und ein Premium-Image, welches es von anderen Produkten der Konkurrenz abheben soll.

Welche Regelungen beinhaltet ein Alleinvertriebsvertrag

Entscheidend für eine langfristige lukrative Partnerschaft ist eine genaue Vertragsgestaltung. Hierdurch werden sämtliche Rechte und Pflichten für den Lieferanten sowie dem Vertragshändler festgelegt. Diese Vereinbarungen sollten schriftlich abgefasst werden. Dadurch sichert man eine rechtssichere Grundlage mit minimierten Konfliktpotenzial.

So sollten insbesondere folgende Inhalte geregelt werden: 

  • Die Vertriebsprodukte sowie die Lieferzeiten und Lieferbedingungen
  • Das genaue Vertriebsgebiet und die zulässigen Vertriebskanäle sowie deren Ausgestaltung
  • Sämtliche Preise und Zahlungsbedingungen
  • Die Dauer der Vertragslaufzeit sowie Regelungen zur Vertragsverlängerung und zur Vertragsbeendigung
  • Gewerbliche Schutzrechte und Regelungen zum geistigen Eigentum
  • Regelungen zu Gewährleistungsrechten, Informationspflichten und gegenseitigen Freistellungen
  • Das für den Vertrag anwendbare Recht, Streitbeilegungsmechanismen und den Gerichtsstand

In den Verträgen können bestimmte Vertriebskanäle für den Absatz der Vertragsprodukte gegenüber dem Händler vorgegeben oder ausgeschlossen werden. So ist es nicht unüblich, dass der Vertrieb bestimmte Produkte auf Massenonlineportalen wie eBay oder Amazon vertraglich ausschließt. Üblicherweise wird der Vertrag für eine bestimmte Vertragslaufzeit geschlossen.

Beendigung eines Alleinvertriebsvertrages

Der Alleinvertriebsvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar und wird in den meisten Fällen auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Sofern der Vertrag nicht ausdrücklich oder durch automatisierte Vertragsverlängerungsklauseln verlängert wird, endet er mit Ablauf dieser Vertragslaufzeit.

Ordentliche Kündigung des Exklusivvertrages

Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nur möglich, wenn im Rahmen des Vertrages eine Vereinbarung zur ordentlichen Kündigung enthalten sind. Werden solche Bestimmungen nicht in den Vertrag mit aufgenommen, bleibt nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages oder der außerordentlichen Kündigung.

Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag

Im Rahmen eines Aufhebungsvertrages vereinbaren beide Vertragspartner die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu einem festgesetzten Termin. Dieser Termin liegt vor dem Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Da in diesen Fällen beide am Vertrag beteiligten Parteien ihr Einverständnis mit der Beendigung der Kooperation erteilen, birgt dieses Vorgehen das geringste Konfliktpotenzial. 

Außerordentliche Kündigung des Alleinvertriebsvertrages

Sofern sich eine Vertragspartei einseitig von dem Alleinvertriebsvertrag lösen möchte, bleibt nur die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Diese ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es muss unter Beachtung aller Umstände und im Rahmen einer Abwägung der beidseitigen Interessen unzumutbar sein, das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.

Wann ein solch gewichtiger Kündigungsgrund vorliegt, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kündigung ist als letzte verbleibende Möglichkeit und deshalb nur in Ausnahmefällen zulässig. In den meisten Fällen wird es notwendig sein, vor dem Ausspruch einer Kündigung den anderen Vertragsteil abzumahnen. Auch verbleibt nur ein relativ kurzer Zeitraum nach dem Eintritt des Kündigungsgrundes und der außerordentlichen Kündigung. Zudem müssen immer die zwingenden Formvorgaben für Kündigungen wie die Schriftform beachtet werden. Hier sollte man sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. 

Kartellrechtliche Vorgaben zum Alleinvertrieb

Durch Alleinvertriebsverträge wird der freie Wettbewerb beeinträchtigt, da der Intrabrand-Wettbewerb in diesen Alleinvertriebsgebieten praktisch ausgeschlossen ist. Daher verstoßen solche Exklusivverträge grundsätzlich gegen bestehende europarechtliche oder nationalstaatliche Wettbewerbsregelungen. Dennoch können Alleinvertriebsverträge ausnahmsweise zulässig sein. Dies ist etwa dann der Fall, wenn es wegen der Besonderheiten des Produkts und der Umstände des konkreten Einzelfalls keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zu diesem Vertragsmodell gibt. 

Zudem sind Alleinvertriebsverträge im Rahmen von Gruppenfreistellungen nach der sogenannten Vertikal-GVO oder bei dem Vorliegen einer Einzelfreistellung möglich. Die kartellrechtlichen Problemstellungen sollten hierbei nicht unterschätzt werden. Verstöße führen regelmäßig zu hohen Bußgeldern für beide Vertragspartner.

Anwaltliche Beratung beim Alleinvertriebsvertrag

Sie sind Hersteller und Importeur und wollen ein Vertriebsnetz mit Händlern im Alleinvertrieb aufbauen oder sind Händler und wollen von exklusiven Produkten im Rahmen des Alleinvertriebs profitieren?

Als erfahrene Rechtsanwälte im Vertriebsrecht und Handelsrecht stehen stehen wir Unternehmen für alle Fragen zum Thema Alleinvertriebsverträge zur Seite. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Gestaltung und der Installation von neuen sowie der rechtlichen Überprüfung und Bewertung bereits bestehender Alleinvertriebsverträge. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation im Streitfall mit ihrem Vertragspartner oder der Kartellbehörde. Wir schützen Ihre Rechtspositionen und setzen ihre Ansprüche lösungsorientiert und konsequent durch.

FAQ zum Alleinvertriebsvertrag

Was ist ein Alleinvertriebsvertrag?

Ein Alleinvertriebsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Hersteller bzw. Lieferanten und einem Vertriebspartner, in dem der Hersteller dem Vertriebspartner exklusive Vertriebsrechte für ein bestimmtest Produkt bzw. Dienstleistung einräumt.

Was sind die Vorteile eines Alleinvertriebsvertrages?

Durch einen Alleinvertriebsvertrag erhält der Vertriebspartner exklusive Vertriebsrechte und kann damit eine Monopolstellung einnehmen. Der Hersteller hingegen hat eine bessere Kontrolle über den Vertrieb seiner Produkte.

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